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1.
Erscheinungsdatum:
06.02.1951
aus Zeitung:
Neue Tagespost / NT
Inhalt:
Als
bisheriges
Verkehrshindernis
werden
nun
die
Bäume
auf
dem
Neumarkt
vor
dem
Gerichtsgebäude
gefällt.
Dies
hat
auch
der
Ausschuss
für
Parkanlagen
und
Friedhöfe
entschieden.
Ausgenommen
ein
Baum,
und
zwar
derjenige
an
der
Straßenecke,
darf
vorläufig
stehen
bleiben,
um
auch
als
Grünanschluss
an
den
Kollegienwall
zu
fungieren.
Überschrift:
Einer bleibt noch stehen
Artikel:
Originaltext:
Die
Bäume
auf
dem
Neumarkt
vor
dem
Gerichtsgebäude
müssen
weichen.
Sie
waren
schon
lange
im
Wege,
da
sie
noch
auf
der
Fahrbahn
standen
und
den
Verkehr
behinderten.
Der
Ausschuß
des
Rates
für
Parkanlagen
und
Friedhöfe
mußte
sich
sogar
mit
ihnen
befassen.
Er
hat
entschieden,
daß
dreie
fallen
müssen,
während
einer
noch
stehen
bleiben
darf.
Das
Städt.
Friedhofs-
und
Gartenamt
ist
jetzt
dabei,
die
drei
alten
Bäume
zu
fällen.
Damit
tritt
auch
die
renovierte
Fassade
des
Gerichtsgebäudes
besser
in
Erscheinung.
Der
Baum
an
der
Ecke
soll
sich
vorsichtig
noch
behaupten,
um
einen
Grünanschluß
zum
Kollegienwall
zu
behalten.
Wenn
jedoch
demnächst
der
Bürgersteig
vor
dem
Gerichtsgebäudezurückverlegt
wird,
muß
auch
er
den
Verkehr
.........
weichen.
Damit
ist
dann
allerdings
zu
hoffen,
daß
auch
an
dieser
Stelle,
an
der
jetzt
noch
die
Verkehrsschilder
stehen,
ein
schmaler
Parkstreifen
für
den
überbelastenten
Neumarkt
eingerichtet
werden
kann.
Themenlisten:
A.01. Auswahlliste Stadtbaeume