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1
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1.
Erscheinungsdatum:
31.12.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Bei
denen
am
04.01.2010
in
Kraft
getretenen
Umweltzonen
gibt
es
zahlreiche
Ausnahmen.
Bestimmte
Fahrzeuge
sind
gänzlich
von
der
Plakettenpflicht
ausgenommen,
bei
anderen
können
tagesgenaue
Kurzzeitausnahmegenehmigung
beantragt
werden.
Im
Internet
unter
www.osnabrueck.de/
umweltzone
stehen
die
Einzelheiten.
Überschrift:
Tagesplakette kostet 20 Euro
Zwischenüberschrift:
Ausnahmen für Montagewagen und Oldtimer
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Keine
Regel
ohne
Ausnahmen:
Ein
Handwerker
aus
dem
Landkreis,
der
mit
seinem
zehn
Jahre
alten
Transporter
einen
Kunden
in
der
Innenstadt
anfahren
will,
muss
nicht
außerhalb
der
Umweltzone
parken.
Er
kann
sich
eine
Ausnahmegenehmigung
besorgen.
Grundsätzlich
darf
die
Umweltzone
nur
mit
Kraftfahrzeugen
befahren
werden,
die
mit
einer
roten,
gelben
oder
grünen
Plakette
ausgestattet
sind.
Bestimmte
Fahrzeuge
sind
jedoch
von
der
Plakettenpflicht
ausgenommen.
Dazu
gehören:
-
Motorräder,
Mopeds
und
und
dreirädrige
Kraftfahrzeuge,
-
land-
und
forstwirtschaftliche
Zugmaschinen,
-
Kraftfahrzeuge,
mit
denen
Personen
fahren
oder
gefahren
werden,
die
gehbehindert,
hilflos
oder
blind
sind,
und
dies
durch
das
im
Schwerbehindertenausweis
eingetragene
Merkmal
"
aG"
, "
H"
oder
"
Bl"
nachweisen,
-
Oldtimer,
die
ein
H-
Kennzeichen
oder
"
07er"
Kennzeichen
führen.
Bei
kurzfristigen
Angelegenheiten
gibt
es
die
Möglichkeit,
eine
Kurzzeitausnahmegenehmigung
taggenau
für
ein
bis
sieben
Tage
zu
erteilen
,
wenn
es
für
die
Fahrten
in
die
Umweltzone
hinein
einen
wichtigen
Grund
gibt.
Das
kommt
zum
Beispiel
für
den
Handwerker
aus
dem
Landkreis
infrage,
der
nur
über
nicht
plakettenfähige
Fahrzeuge
verfügt.
Die
Ausnahmegenehmigung
kostet
im
Regelfall
20
Euro.
Die
Anträge
können
online
gestellt
werden
und
werden
nach
Angaben
der
Umweltverwaltung
"
schnellstmöglich"
,
also
noch
am
gleichen
Tag,
online
genehmigt,
sofern
die
Voraussetzungen
erfüllt
sind.
Darüber
hinaus
sind
in
Osnabrück
bestimmte
Fahrzeuge
per
sogenannter
Allgemeinverfügung
vom
Verkehrsverbot
befreit,
wenn
dies
im
öffentlichen
Interesse
steht,
beispielsweise
zur
ortsnahen
Versorgung
der
Menschen,
bei
besonderen
Ereignissen,
für
den
Nahverkehr
oder
bei
nur
kurzzeitiger
Zulassung
des
Fahrzeugs.
Außerdem
können
Einzelausnahmen
getroffen
werden,
"
soweit
dies
im
öffentlichen
Interesse
liegt,
insbesondere
wenn
es
zur
Versorgung
der
Bevölkerung
mit
lebensnotwendigen
Gütern
und
Dienstleistungen
erforderlich
ist
oder
überwiegende
und
unaufschiebbare
Interessen
Einzelner
dies
erfordern"
.
In
diesen
Fällen
kommen
Jahresausnahmegenehmigungen
oder
Kurzzeitausnahmen
in
Betracht.
Eine
Ausnahmeregelung
ist
auch
möglich,
wenn
bestellte
Neufahrzeuge
verspätet
ausgeliefert
werden
oder
sich
die
Nachrüstung
mit
Rußpartikelfilter
verzögert
(Kosten
40
Euro)
.
Die
Ausnahmen
können
bis
zu
einem
halben
Jahr
befristet
sein.
Für
eine
Jahresausnahmegenehmigung
(Kosten
im
Regelfall
120
Euro)
ist
Voraussetzung,
dass
das
Fahrzeug
mindestens
seit
dem
9.
Dezember
2008
(das
Datum
des
Inkrafttretens
des
Luftreinhalte-
und
Aktionsplans
der
Stadt
Osnabrück)
ununterbrochen
auf
den
Halter
und
Antragsteller
zugelassen
ist
und
die
Nachrüstung
des
Fahrzeugs
mit
einem
Rußpartikelfilter
nicht
möglich
oder
wirtschaftlich
unzumutbar
ist
und
die
Ersatzbeschaffung
des
Fahrzeugs
aus
wirtschaftlichen
Gründen
nicht
zumutbar
ist.
Die
Frage,
was
wirtschaftlich
unzumutbar
ist,
beurteilt
die
Stadt
Osnabrück
im
Einzelfall
anhand
der
jeweiligen
persönlichen
oder
geschäftlichen
Verhältnisse.
Einzelheiten
dazu
und
zur
Frage,
welche
Nachweise
dafür
erforderlich
sind,
stehen
in
einem
Informationsblatt
der
Stadt,
das
im
Internet
unter
www.osnabrueck.de/
umweltzone
»
zur
Verfügung
steht
oder
auch
bei
der
Stadtverwaltung
angefordert
werden
kann.
Bildtext:
Lila
ist
die
Farbe
für
die
Tagesplakette,
die
die
Stadt
in
dringenden
Fällen
ausstellt.
Solche
Ausnahmegenehmigungen
können
zum
Beispiel
Handwerker
beantragen,
die
mit
ihren
Montagewagen
Kunden
in
der
Umweltzone
anfahren
wollen,
erläutert
Norbert
Obermeyer,
Fachdienstleiter
Straßenverkehr.
Foto:
Michael
Hehmann