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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Tagesplakette kostet 20 Euro
Zwischenüberschrift:
Ausnahmen für Montagewagen und Oldtimer
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Keine Regel ohne Ausnahmen: Ein Handwerker aus dem Landkreis, der mit seinem zehn Jahre alten Transporter einen Kunden in der Innenstadt anfahren will, muss nicht außerhalb der Umweltzone parken. Er kann sich eine Ausnahmegenehmigung besorgen.
Grundsätzlich darf die Umweltzone nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer roten, gelben oder grünen Plakette ausgestattet sind. Bestimmte Fahrzeuge sind jedoch von der Plakettenpflicht ausgenommen. Dazu gehören:
- Motorräder, Mopeds und und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die gehbehindert, hilflos oder blind sind, und dies durch das im Schwerbehindertenausweis eingetragene Merkmal " aG", " H" oder " Bl" nachweisen,
- Oldtimer, die ein H- Kennzeichen oder " 07er" Kennzeichen führen.
Bei kurzfristigen Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit, eine Kurzzeitausnahmegenehmigung taggenau für ein bis sieben Tage zu erteilen , wenn es für die Fahrten in die Umweltzone hinein einen wichtigen Grund gibt. Das kommt zum Beispiel für den Handwerker aus dem Landkreis infrage, der nur über nicht plakettenfähige Fahrzeuge verfügt. Die Ausnahmegenehmigung kostet im Regelfall 20 Euro. Die Anträge können online gestellt werden und werden nach Angaben der Umweltverwaltung " schnellstmöglich", also noch am gleichen Tag, online genehmigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Darüber hinaus sind in Osnabrück bestimmte Fahrzeuge per sogenannter Allgemeinverfügung vom Verkehrsverbot befreit, wenn dies im öffentlichen Interesse steht, beispielsweise zur ortsnahen Versorgung der Menschen, bei besonderen Ereignissen, für den Nahverkehr oder bei nur kurzzeitiger Zulassung des Fahrzeugs. Außerdem können Einzelausnahmen getroffen werden, " soweit dies im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn es zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen erforderlich ist oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern". In diesen Fällen kommen Jahresausnahmegenehmigungen oder Kurzzeitausnahmen in Betracht. Eine Ausnahmeregelung ist auch möglich, wenn bestellte Neufahrzeuge verspätet ausgeliefert werden oder sich die Nachrüstung mit Rußpartikelfilter verzögert (Kosten 40 Euro). Die Ausnahmen können bis zu einem halben Jahr befristet sein.
Für eine Jahresausnahmegenehmigung (Kosten im Regelfall 120 Euro) ist Voraussetzung, dass das Fahrzeug mindestens seit dem 9. Dezember 2008 (das Datum des Inkrafttretens des Luftreinhalte- und Aktionsplans der Stadt Osnabrück) ununterbrochen auf den Halter und Antragsteller zugelassen ist und die Nachrüstung des Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist und die Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die Frage, was wirtschaftlich unzumutbar ist, beurteilt die Stadt Osnabrück im Einzelfall anhand der jeweiligen persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse.
Einzelheiten dazu und zur Frage, welche Nachweise dafür erforderlich sind, stehen in einem Informationsblatt der Stadt, das im Internet unter www.osnabrueck.de/ umweltzone » zur Verfügung steht oder auch bei der Stadtverwaltung angefordert werden kann.

Bildtext: Lila ist die Farbe für die Tagesplakette, die die Stadt in dringenden Fällen ausstellt. Solche Ausnahmegenehmigungen können zum Beispiel Handwerker beantragen, die mit ihren Montagewagen Kunden in der Umweltzone anfahren wollen, erläutert Norbert Obermeyer, Fachdienstleiter Straßenverkehr. Foto: Michael Hehmann


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