User Online: 2 |
Timeout: 22:06Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
05.01.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Winter
hat
Osnabrück
fest
im
Griff:
Hier
Artikel
zum
Streu-
und
Räumdienst,
zu
den
Winterpflichten
von
Hausbesitzer
und
Mieter,
von
der
Angst
vor
der
Glätte
und
Tipps
bei
eingefrorenen
Autos.
Überschrift:
Dauereinsatz in Doppelschichten
"Ein Gefühl für die Straße bekommen"
Wohin mit dem Schnee?
Hilfe, Hilfe, es schneit!
Jeder kehrt vor der eigenen Tür
Zwischenüberschrift:
Streu- und Räumdienstmitarbeiter in der Region haben alle Hände voll zu tun
Fahrtipps bei Winterwetter vom ADAC
Winterpflichten: Was Hauseigentümer und Mieter wissen sollten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrücker
Land.
Seit
dem
18.
Dezember
sind
die
Streu-
und
Räumdienste
in
Stadt
und
Landkreis
–
abgesehen
von
einer
kurzen
Pause
–
im
Dauereinsatz.
Und
das
praktisch
rund
um
die
Uhr:
Allein
in
Osnabrück
habe
jeder
einzelne
Mitarbeiter
in
den
knapp
zwei
Wochen
schon
rund
70
Überstunden
geleistet,
schätzt
Kurt
Santjer
vom
Stadtservice
für
Straßenreinigung
und
-
unterhaltung.
In
Zehn-
Stunden-
Schichten,
mit
Rufbereitschaft
sogar
in
Doppelschichten,
arbeiten
nach
seiner
Auskunft
allein
im
Stadtgebiet
25
Leute
mit
sechs
großen
Fahrzeugen
daran,
die
Hauptstraßen
von
Eis
und
Schnee
zu
befreien.
Dazu
kommen
zehn
Leute
im
Wechsel
mit
zwei
Schmalspurfahrzeugen
für
die
Radwege,
acht
Mitarbeiter
für
die
Fußgängerzone
sowie
"
mindestens
100
für
Gehwege
und
Knotenpunkte"
.
Dieses
Jahr
werden
in
der
Stadt
laut
Santjer
35
Kilometer
Fahrradwege
geräumt
und
abgesplittet,
allerdings
nur
dort,
wo
es
sich
um
"
reine
Radwege
auf
Hochbord"
,
keine
kombinierten
Rad-
Geh-
Wege,
und
dazu
wichtige
Schulwege
handelt.
So
etwa
die
Achse
Katharinenstraße/
Ernst-
Sievers-
Straße,
Hansastraße/
Bramstraße/
Knollstraße,
Natruper
Straße/
Sedanstraße,
vor
dem
Kino
am
Remarque-
Ring
oder
auch
Belmer
Straße/
Heiligenweg,
nicht
aber
Iburger
Straße:
"
So
weit
kommen
wir
nicht
raus."
Splitt
für
Geh-
und
Radwege
ist
laut
Santjer
genug
da,
nur
beim
Streusalz
für
die
wichtigsten
Kreuzungen
und
Zugänge
zu
öffentlichen
Gebäuden
gebe
es
"
schon
erste
Engpässe"
.
Und
wie
sieht
es
auf
Kreis-
,
Landes-
und
Bundesstraßen
sowie
den
Kommunen
im
Landkreis
aus?
Dr.
Frank
Engelmann,
stellvertretender
Leiter
der
Niedersächsischen
Landesbehörde
für
Straßenbau
und
Verkehr
in
Osnabrück
und
zuständig
für
die
Autobahnmeistereien
Bissendorf
und
Holdorf
sowie
die
Straßenmeistereien
Bad
Iburg,
Fürstenau
und
Bohmte,
sagt,
das
bisher
nur
die
Fürstenauer
gemeldet
hätten,
"
dass
es
knapp
wird"
.
Alle
anderen
Silos
seien
noch
voll.
Auch
in
Wallenhorst
und
in
Dissen
ist
noch
genug
Streusalz
da:
"
Ich
habe
am
20.
Dezember
vier
Züge,
also
100
Tonnen,
bestellt
und
heute
noch
mal
zwei
Züge"
,
sagt
Christine
Flottmann
vom
für
Dissen
tätigen
Lohnunternehmen.
Und
Anke
Rehling,
Pressesprecherin
der
Gemeinde
Wallenhorst,
berichtet,
dass
unmittelbar
nach
Weihnachten
nachbestellt
worden
sei,
weil
hier
schon
45
Tonnen
für
Wege
und
80
für
Fahrbahnen
verbraucht
wurden.
Bildtext:
Die
Berge
von
Schnee
im
Osnabrücker
Land
sorgen
für
Berge
von
Überstunden
bei
den
Mitarbeitern
der
Räumdienste
in
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück.
Beim
Streusalz
gibt
es
schon
erste
Engpässe.
Fotos:
Michael
Hehmann
(4)
und
Gert
Westdörp
Am
meisten
Wärme
verliert
der
Mensch
über
den
Kopf,
heißt
es.
Wenn
das
stimmt,
haben
diese
beiden
keine
Schwierigkeiten
mit
den
frostigen
Temperaturen.
Osnabrück.
„
Wer
sich
bei
diesen
Witterungsbedingungen
unsicher
hinter
dem
Steuer
fühlt,
der
sollte
denÖffentlichen
Personennahverkehr
nutzen″,
empfiehltADAC-
Sprecher
Nils
Linge.
Wenn
das
nicht
möglich
sei,
dann
gelte:
„
Vorausschauend
fahren
und
die
Geschwindigkeit
anpassen.″
Das
bedeute
bei
Schnee
und
Eis,
den
Vordermann
im
Auge
zu
behalten
und
die
längeren
Bremswege
einzuplanen.
Vor
Fahrtantritt
müsse
das
Auto
von
Eis
und
Schnee
befreit
werden.
„
Auf
keinen
Fall
nur
ein
Guckloch
freikratzen″,
warnt
Linge
und
verweist
darauf,
dass
das
Eisfreimachen
des
Pkw
vorgeschrieben
ist.
Notfalls
müsse
der
Fahrer
früher
aufstehen
und
für
freie
Sicht
sorgen.
„
Es
hilft
immer
mehr,
einen
Enteiser
für
die
Schlösser
griffbereit
zu
haben″,
so
Linge.
Wenn
es
dann
auf
die
Straße
gehen
kann,
empfiehlt
der
ADAC-
Mann,
eine
Probebremsung
durchzuführen.
„
Man
muss
bei
diesem
Wetter
ein
Gefühl
für
den
Zustand
der
Straße
bekommen.″
Osnabrück.
Die
Menge
macht
Probleme,
vor
allem
in
der
Innenstadt.
Denn
anders
als
auf
Landstraßen,
wo
der
Schnee
in
den
Graben
geschoben
werden
kann,
ist
es
in
dicht
bebauten
Bereichen
nicht
möglich,
ihn
so
von
der
Fahrbahn
zu
räumen,
dass
er
nicht
auch
auf
Parkstreifen
oder
Gehwegen
landet
–
sehr
zum
Ärger
der
Anwohner.
„
Wir
können
das
Problem
nicht
lösen″,
bedauert
Kurt
Santjer.
Denn
der
Abtransport
mit
Radladern
und
Lkw,
vor
20
Jahren
bereits
ausprobiert,
sei
zu
teuer:
„
Für
einen
Nachteinsatz
sind
50
000
Euro
weg.″
Das
Räumen
der
Hauptverkehrsstraßen
mit
dem
Schild
sei
in
der
Stadt
ohnehin
schwieriger
als
im
Landkreis:
„
Wir
können
nicht
so
scharf
fahren,
denn
sonst
fliegt
der
Schnee
bis
an
die
Haustür.
Da
bleibt
immer
ein
Rest
liegen!
″
Klar,
es
liegt
Schnee
auf
der
Straße.
Aber
kann
die
Dame
im
Auto
voraus
nicht
doch
etwas
schneller
als
Schritttempo
fahren?
Solche
Fragen
stellt
sich
unser
Volontär
Benjamin
Kraus,
der
als
gebürtiger
Franke
Erfahrung
mit
den
Tücken
des
Winters
hat.
Das
Gespür
des
norddeutschen
Fräuleins
für
Schnee
hatte
wohl
seine
Grenzen:
Sie
blinkt
rechts,
betätigt
gleichzeitig
den
Scheibenwischer
und
biegt
dann
ruckelnd
links
ab.
Wie
bei
ihr
bemerke
ich
in
diesen
Tagen
eine
gewisse
Hilflosigkeit
der
Niedersachsen
im
„
richtigen″
Winter.
„
Zug
fällt
aus,
Weiche
eingefroren″,
sagt
der
Bahn-
Mitarbeiter.
Gut,
denkt
der
Süddeutsche
da,
kam
ja
auch
völlig
überraschend,
der
Frost.
„
Ich
hätte
Winterreifen
aufziehen
sollen″,
so
der
Kollege,
der
mit
seinem
Auto
dafür
sorgte,
dass
er
den
Gartenzaun
jetzt
im
Kachelofen
verwenden
kann.
Recht
hat
er.
Ich
habe
mich
dagegen
gefreut,
dass
der
Winterdienst
hier
mit
dem
Räumen
der
Straßen
kaum
nachkommt.
Aber
als
ich
meiner
Freundin
voller
Elan
zeigen
will,
wie
man
beim
Kurvenfahren
im
Schnee
die
Handbremse
richtig
einsetzt,
passiert
es:
Aus
der
geplanten
90-
Grad-
Drehung
werden
210
Grad.
Sie
kreischt,
ich
erschrecke,
und
mir
fällt
es
ein:
Wie
es
damals
war,
das
erste
Mal
Wintereinbruch
im
Auto,
der
folgende
Unfall.
Schnell
stelle
ich
den
Wagen
ab
und
will
mich
mit
der
Freundin
im
Bett
verkriechen.
Aber
der
Mitbewohner,
30
Jahre
alt,
hält
uns
auf:
„
Schaut,
ich
habe
einen
Schneemann
gebaut!
″
Mit
Karottennase,
Plätzchenaugen,
Weihnachtsmütze.
So
schön.
Darauf
den
letzten
Glühwein.
Was
tun,
wenn'
s
friert?
Wie
kriegt
man
sein
Auto
morgens
möglichst
schnell
frei
von
Eis
und
Schnee?
Einige
kleine
Hausmittelchen
sind
unserer
Redaktion
eingefallen:
–
Einen
Kübel
voll
Holzkohle
ins
Auto
stellen.
Das
zieht
die
Feuchtigkeit
aus
dem
Wagen
und
verhindert,
dass
die
Scheiben
von
innen
frieren.
–
Abends
eine
Wärmflasche
mit
heißem
Wasser
aufs
Armaturenbrett
legen
–
dann
ist
die
Frontscheibe
am
nächsten
Morgen
so
gut
wie
frei.
–
Den
Rahmen
der
Autotür
mit
einem
Labello
einschmieren
–
dann
lässt
sie
sich
am
Morgen
leicht
öffnen
und
klemmt
nicht.
–
Eher
abzuraten
ist
von
einem
Tipp,
der
jedes
Jahr
aufs
Neue
auftaucht:
Heißes
Wasser
auf
die
Scheibe
gießen.
Es
besteht
die
Gefahr,
dass
die
Autoscheibe
zerspringt.
Welche
Tricks
wenden
Sie
an,
um
ihr
Auto
möglichst
schnell
abfahrbereit
zu
machen?
Schreiben
Sie
uns
auf
der
Internetseite
unter
www.neue-
oz.de
.
Osnabrück.
Kampf
den
weißen
Massen!
Wer
muss
wann,
wie
und
wo
Schnee
räumen?
Hier
die
wichtigsten
Fragen
und
Antworten:
Wer
muss
Schnee
schippen?
Bei
öffentlichen
Gehwegen
hat
zunächst
die
Gemeinde
die
sogenannte
Verkehrssicherungspflicht.
Doch
die
Gemeinden
nutzen
meist
die
gesetzliche
Möglichkeit,
diese
Pflicht
auf
die
Straßenanlieger
–
also
die
Hauseigentümer
–
abzuwälzen.
Vermieter
können
aber
ihrerseits
die
Räum-
und
Streupflichten
dem
Mieter
aufs
Auge
drücken.
Der
Vermieter
hat
aber
noch
eine
Überwachungsverpflichtung.
Wann
und
wie
oft
muss
geräumt
werden?
Die
Gehwege
und
der
Hauseingang
sollten
von
rund
7
Uhr
bis
20
Uhr
frei
sein.
An
Sonn-
und
Feiertagen
von
etwa
8.30
bis
20
Uhr.
Es
gilt
allerdings
der
„
Grundsatz
der
Verhältnismäßigkeit″:
Wenn
es
also
den
ganzen
Tag
schneit,
muss
auch
nicht
den
ganzen
Tag
geräumt
werden.
Eine
einheitliche
Rechtsprechung
kann
man
von
dieser
Verhältnismäßigkeit
jedoch
nicht
ableiten.
Reicht
es,
wenn
ich
einmal
mit
der
Kehrschaufel
einen
schmalen
Streifen
frei
schippe?
Nein
–
der
Streifen
sollte
etwa
einen
Meter
breit
sein.
Und
was
ist,
wenn
man
gerade
nicht
zu
Hause
ist?
„
Ich
konnte
nicht
räumen,
ich
war
verreist.″
Diese
Ausrede
gilt
nicht.
Wer
nicht
räumen
kann,
der
muss
sich
eine
Vertretung
suchen.
Wohin
mit
dem
Schnee?
Der
Schnee
darf
nicht
einfach
vom
Gehsteig
auf
die
Straße
gekippt
werden.
Auch
hier
gilt
die
Verhältnismäßigkeit:
Wenn
der
freigeschaufelte
Streifen
breit
genug
ist,
darf
der
Schnee
auf
die
Seite
des
Bürgersteigs
geschaufelt
werden.
Womit
darf
gestreut
werden?
In
der
Stadt
ist
Salz
auf
den
Gehwegen
tabu
–
auch
wenn
Streusalz
in
allen
möglichen
Super-
und
Baumärkten
angeboten
wird.
Auch
wenn
diese
Chemikalie
die
Bürgersteige
so
schön
frei
macht
–
der
Schaden,
den
sie
an
der
Umwelt
anrichtet,
ist
enorm.
Wer
in
Osnabrück
gegen
die
Straßenreinigungsverordnung
verstößt,
dem
drohen
Geldbußen
bis
zu
5
000
Euro.
In
einigen
Gemeinden
ist
Salz
jedoch
erlaubt
–
ein
Blick
in
die
jeweilige
Satzung
hilft
weiter.
Ansonsten
lieber
auf
Split,
Sand
oder
Asche
zurückgreifen.
Wer
haftet,
wenn
jemand
stürzt
und
sich
verletzt?
Stürzt
eine
Person
auf
dem
schnee-
und
eisglatten
Gehweg,
können
Ansprüche
–
Schmerzensgeld
–
geltend
gemacht
werden.
Anspruchsgegner
ist
der
Hauseigentümer.
Wurden
jedoch
per
Mietvertrag
dem
Mieter
die
Winterpflichten
auferlegt,
so
haftet
dieser.
Wenn
der
Vermieter
jedoch
nie
kontrolliert,
ob
seine
Mieter
ihrer
Streupflicht
nachkommen,
kann
auch
er
belangt
werden.
Autor:
Angelika Hitzke, lauf, hin, df