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1.
Erscheinungsdatum:
04.01.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Leserbriefe
zur
aktuellen
Diskussion
um
die
Umweltzone,
u.
a.
zu
den
Artikeln
"
Feinstaub
ist
ein
Dreck
dagegen
–
Umweltzone
soll
Stickstoffdioxid
eindämmen"
(Ausgabe
vom
29.
Dezember)
und
"
40
Euro
und
ein
Punkt
in
Flensburg"
(Ausgabe
vom
28.
Dezember)
.
Überschrift:
Es fehlt die Rechtssicherheit
Artikel:
Originaltext:
"
In
Ihrem
Artikel
vom
29.
Dezember
2009
‚
Feinstaub
ist
ein
Dreck
dagegen′
geben
Sie
einerseits
zu,
dass
die
Umweltzone
ein
ungeeignetes
Instrument
zur
Verminderung
der
Partikelemission,
also
des
sogenannten
Feinstaubs
ist,
loben
aber
andererseits
die
hohe
Wirksamkeit
der
Umweltzone
in
Bezug
auf
Minderung
der
Stickstoffdioxidkonzentration
in
der
Luft.
In
der
Realität
kann
die
Umweltzone
aber
weder
dem
Anspruch
der
Verminderung
der
Partikelemission
noch
dem
Anspruch
der
Senkung
der
Stickstoffdioxidkonzentration
gerecht
werden.
Ihre
Einschätzung
zur
Unwirksamkeit
der
Umweltzone
in
Bezug
auf
die
Partikelminderung
wird
unterstützt
durch
die
Angaben
von
Prof.
Dr.
Detlev
Möller,
Lehrstuhl
Luftchemie
und
Luftreinhaltung
der
Brandenburgischen
Technischen
Universität
Cottbus.
Nach
seinen
Untersuchungen
trägt
der
lokale
Verkehr
zu
36
Prozent
an
verkehrsreichen
Straßen
und
zu
15
Prozent
im
städtischen
Hintergrund
an
der
Feinstaubbelastung
bei.
Die
restliche
Feinstaubbelastung
hat
andere
Ursachen
und
kann
aus
diesem
Grund
durch
eine
Umweltzone
nicht
beeinflusst
werden.
Entscheidend
ist
nun
aber,
dass
laut
Prof.
Dr.
Detlev
Möller
von
diesen
36
Prozent
beziehungsweise
15
Prozent
der
größte
Anteil
auf
die
Staubaufwirbelung,
die
sogenannte
Resuspension
durch
fahrende
Autos
in
Kombination
mit
Bremsbelag-
und
Reifenabrieb
entfällt.
Da
im
Laufe
der
letzten
Jahre
die
Neufahrzeuge
im
Durchschnitt
immer
mehr
an
Gewicht
zugelegt
haben,
ist
der
Reifen-
und
Bremsbelagabrieb
bei
neueren
Fahrzeugen
im
Durchschnitt
höher
als
bei
älteren
Modellen
einzuschätzen.
Allerdings
ist
die
Umweltzone
entgegen
Ihrer
Darstellung
auch
im
Bereich
der
Verminderung
des
Stickstoffdioxidausstoßes
annähernd
wirkungslos.
Dies
zeigt
sich
darin,
dass
nach
Angaben
des
Niedersächsischen
Ministeriums
für
Umwelt
und
Klimaschutz
die
jetzt
neu
auf
den
Markt
gebrachten
Diesel-
Pkw
nach
der
gültigen
Abgas-
Norm
Euro
4
noch
immer
im
Durchschnitt
circa
dreimal
so
viel
Stickoxid
ausstoßen
dürfen
wie
Benziner-
Pkw.
Allerdings
erhalten
auch
diese
Dieselfahrzeuge
die
grüne
Plakette.
[. . .]
Wie
soll
nun
die
Stickstoffdioxidbelastung
in
Osnabrück
sinken,
wenn
immer
mehr
moderne
Dieselfahrzeuge
mit
grüner
Plakette
und
hohem
Stickoxidausstoß
in
der
Stadt
unterwegs
sind
und
die
mit
Partikelminderungssystemen
nachgerüsteten
Dieselfahrzeuge
trotz
grüner
Umweltplakette
nun
sogar
mehr
Stickstoffdioxid
emittieren
als
zuvor?
Wenn
die
Stadt
wirklich
etwas
für
die
Luftqualität
in
Osnabrück
und
damit
die
Gesundheit
der
Anwohner
machen
wollte,
hätte
man
anstatt
der
ungerechten,
bürokratischen,
teuren
und
aller
Voraussicht
nach
wirkungslosen
Maßnahme
Umweltzone
den
Mut
haben
sollen,
höher
belastete
Teile
der
Innenstadt
für
ausnahmslos
den
gesamten
Individualverkehr
zu
sperren.
Ansonsten
wird
die
Umweltzone
früher
oder
später
zum
Symbol
einer
Symbolpolitik
verkommen."
Frank
Hoyermann
Hauptstraße
43
Melle
"
Fehlende
Rechtssicherheit
wird
der
Stadt
Osnabrück
Rechtsprobleme
bereiten.
Wenn
die
Stadt
Osnabrück
schon
ankündigt,
die
Grenzwerte
nicht
einhalten
zu
können,
so
ist
erstaunlich,
dass
sie
dennoch
Feinstaubzonen
einführt.
Eine
Rechtsvorschrift
ist
unwirksam,
wenn
sie
das
bezweckte
Ziel
nicht
erreichen
kann.
(Ältere)
Menschen,
die
nur
gelegentlich
ihren
älteren
Pkw
fahren,
handeln
langfristig
umweltfreundlicher
als
Menschen,
die
ständig
neue
Auto
herstellen
lassen,
da
die
Herstellung
und
Entsorgung
eines
Pkw
umweltschädlicher
ist
als
das
Weiterfahrenälterer
Pkw.
Überhaupt
nicht
betrachtet
wird
auch
die
Häufigkeit
des
Verkehrs.
Ein
moderner
Pkw,
der
ständig
bewegt
wird,
verursacht
mehr
Emissionen
als
ein
Pkw,
der
nur
gelegentlich
bewegt
wird.
Weshalb
wird
keine
Ausnahmegenehmigung
mit
einer
beschränkten
Kilometerzahl
erteilt?
Per
Fahrtenbuch
könnte
dann
der
Fahrer
nachweisen,
dass
er
die
Kilometerzahl
einhält
und
so
bemüht
ist,
möglichst
wenig
zu
fahren.
[. . .]
Wenn
die
Stadt
Osnabrück
immer
auf
die
ersten
Gerichtsentscheidungen
verweist,
so
ist
ihr
sicherlich
auch
bekannt,
dass
eine
Rechtssicherheit
erst
dann
eintritt,
wenn
der
Bundesgerichtshof
hierüber
entschieden
hat.
Dass
sich
dann
gerade
die
Pkw-
Fahrer,
die
aufgrund
der
Kurzsichtigkeit
der
Stadt
Osnabrück
ihren
Pkw
abschaffen
mussten,
die
Stadt
Osnabrück
auf
Luftreinhaltung
verklagen,
mag
dann
nicht
verwundern.
Da
wäre
es
sicherlich
sinnvoller
gewesen,
nicht
vorzupreschen
und
abzuwarten.
Schließlich
gibt
es
auch
schon
eine
Gerichtsentscheidung,
dass
ein
Bußgeld
nicht
allein
aufgrund
des
Parkens
in
der
Feinstaubzone
erteilt
werden
darf."
Peter
Heyers
Arndtstraße
19
Osnabrück
Autor:
Frank Hoyermann, Peter Heyers