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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Es fehlt die Rechtssicherheit
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
" In Ihrem Artikel vom 29. Dezember 2009 Feinstaub ist ein Dreck dagegen′ geben Sie einerseits zu, dass die Umweltzone ein ungeeignetes Instrument zur Verminderung der Partikelemission, also des sogenannten Feinstaubs ist, loben aber andererseits die hohe Wirksamkeit der Umweltzone in Bezug auf Minderung der Stickstoffdioxidkonzentration in der Luft.
In der Realität kann die Umweltzone aber weder dem Anspruch der Verminderung der Partikelemission noch dem Anspruch der Senkung der Stickstoffdioxidkonzentration gerecht werden. Ihre Einschätzung zur Unwirksamkeit der Umweltzone in Bezug auf die Partikelminderung wird unterstützt durch die Angaben von Prof. Dr. Detlev Möller, Lehrstuhl Luftchemie und Luftreinhaltung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus. Nach seinen Untersuchungen trägt der lokale Verkehr zu 36 Prozent an verkehrsreichen Straßen und zu 15 Prozent im städtischen Hintergrund an der Feinstaubbelastung bei. Die restliche Feinstaubbelastung hat andere Ursachen und kann aus diesem Grund durch eine Umweltzone nicht beeinflusst werden. Entscheidend ist nun aber, dass laut Prof. Dr. Detlev Möller von diesen 36 Prozent beziehungsweise 15 Prozent der größte Anteil auf die Staubaufwirbelung, die sogenannte Resuspension durch fahrende Autos in Kombination mit Bremsbelag- und Reifenabrieb entfällt.
Da im Laufe der letzten Jahre die Neufahrzeuge im Durchschnitt immer mehr an Gewicht zugelegt haben, ist der Reifen- und Bremsbelagabrieb bei neueren Fahrzeugen im Durchschnitt höher als bei älteren Modellen einzuschätzen. Allerdings ist die Umweltzone entgegen Ihrer Darstellung auch im Bereich der Verminderung des Stickstoffdioxidausstoßes annähernd wirkungslos. Dies zeigt sich darin, dass nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz die jetzt neu auf den Markt gebrachten Diesel-Pkw nach der gültigen Abgas-Norm Euro 4 noch immer im Durchschnitt circa dreimal so viel Stickoxid ausstoßen dürfen wie Benziner-Pkw. Allerdings erhalten auch diese Dieselfahrzeuge die grüne Plakette. [. . .]
Wie soll nun die Stickstoffdioxidbelastung in Osnabrück sinken, wenn immer mehr moderne Dieselfahrzeuge mit grüner Plakette und hohem Stickoxidausstoß in der Stadt unterwegs sind und die mit Partikelminderungssystemen nachgerüsteten Dieselfahrzeuge trotz grüner Umweltplakette nun sogar mehr Stickstoffdioxid emittieren als zuvor? Wenn die Stadt wirklich etwas für die Luftqualität in Osnabrück und damit die Gesundheit der Anwohner machen wollte, hätte man anstatt der ungerechten, bürokratischen, teuren und aller Voraussicht nach wirkungslosen Maßnahme Umweltzone den Mut haben sollen, höher belastete Teile der Innenstadt für ausnahmslos den gesamten Individualverkehr zu sperren. Ansonsten wird die Umweltzone früher oder später zum Symbol einer Symbolpolitik verkommen."
Frank Hoyermann
Hauptstraße 43
Melle

" Fehlende Rechtssicherheit wird der Stadt Osnabrück Rechtsprobleme bereiten. Wenn die Stadt Osnabrück schon ankündigt, die Grenzwerte nicht einhalten zu können, so ist erstaunlich, dass sie dennoch Feinstaubzonen einführt. Eine Rechtsvorschrift ist unwirksam, wenn sie das bezweckte Ziel nicht erreichen kann.
(Ältere) Menschen, die nur gelegentlich ihren älteren Pkw fahren, handeln langfristig umweltfreundlicher als Menschen, die ständig neue Auto herstellen lassen, da die Herstellung und Entsorgung eines Pkw umweltschädlicher ist als das Weiterfahrenälterer Pkw. Überhaupt nicht betrachtet wird auch die Häufigkeit des Verkehrs. Ein moderner Pkw, der ständig bewegt wird, verursacht mehr Emissionen als ein Pkw, der nur gelegentlich bewegt wird. Weshalb wird keine Ausnahmegenehmigung mit einer beschränkten Kilometerzahl erteilt? Per Fahrtenbuch könnte dann der Fahrer nachweisen, dass er die Kilometerzahl einhält und so bemüht ist, möglichst wenig zu fahren. [. . .]
Wenn die Stadt Osnabrück immer auf die ersten Gerichtsentscheidungen verweist, so ist ihr sicherlich auch bekannt, dass eine Rechtssicherheit erst dann eintritt, wenn der Bundesgerichtshof hierüber entschieden hat. Dass sich dann gerade die Pkw-Fahrer, die aufgrund der Kurzsichtigkeit der Stadt Osnabrück ihren Pkw abschaffen mussten, die Stadt Osnabrück auf Luftreinhaltung verklagen, mag dann nicht verwundern. Da wäre es sicherlich sinnvoller gewesen, nicht vorzupreschen und abzuwarten. Schließlich gibt es auch schon eine Gerichtsentscheidung, dass ein Bußgeld nicht allein aufgrund des Parkens in der Feinstaubzone erteilt werden darf."
Peter Heyers
Arndtstraße 19
Osnabrück
Autor:
Frank Hoyermann, Peter Heyers


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