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1.
Erscheinungsdatum:
16.12.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
In
Osnabrück
ist
es
verboten
die
Bürgersteige
mit
Salz
schnee-
und
eisfrei
zu
halten.
Überschrift:
Salz streuen auf Bürgersteigen ist verboten
Zwischenüberschrift:
Stadt: Pflanzen und Grundwasser immer stärker belastet
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
erste
Schnee
ist
angekündigt
–
und
damit
stellt
sich
für
viele
Grundstückseigentümer
die
gleiche
Frage
wie
jedes
Jahr:
Wie
kann
die
sogenannte
Verkehrssicherungspflicht
erfüllt
werden,
wenn
die
Bürgersteige
nach
dem
Schneeräumen
glatt
bleiben?
Super-
und
Baumärkte
bieten
ein
Mittel
an,
das
auf
den
ersten
Blick
die
Lösung
aller
Probleme
zu
sein
scheint:
Streusalz.
Der
Einsatz
dieser
Chemikalie
ist
jedoch
in
Osnabrück
nach
der
Straßenreinigungsverordnung
nur
dort
erlaubt,
wo
es
echte
Gefahrenstellen
gibt,
wie
zum
Beispiel
auf
Treppen
oder
steilen
Wegen,
Radwegen,
in
den
Fußgängerzonen
und
der
Altstadt.
Auf
regulären
Gehwegen
ist
der
Einsatz
von
Streusalz
hingegen
aus
gutem
Grund
seit
Jahren
untersagt.
Wird
gegen
die
Straßenreinigungsverordnung
verstoßen,
drohen
Geldbußen
bis
zu
5000
Euro.
Leider
ist
in
den
vergangenen
Jahren
an
vielen
Stellen
der
Stadt
ein
zunehmender
Einsatz
von
Streusalz
zu
beobachten,
der
nicht
ohne
Folgen
für
die
Umwelt
bleibt.
"
Die
Schäden
an
Bäumen
und
Pflanzen
im
Randbereich
der
Gehsteige,
aber
auch
die
Salzgehalte
im
Grundwasser
werden
durch
gelöstes
Streusalz
von
Jahr
zu
Jahr
größer"
,
erklären
Detlef
Gerdts,
Leiter
des
städtischen
Fachbereichs
Umwelt,
und
Axel
Raue,
Leiter
des
Eigenbetriebs
Grünflächen
und
Friedhöfe.
Sollen
die
Pflanzen
im
Straßenraum
nicht
leiden
und
Böden
und
Gewässer
nicht
mit
Salz
belastet
werden,
muss
auf
abstumpfende
Mittel
wie
Splitt
oder
Sand
ausgewichen
werden.
Diese
sind
ebenfalls
in
Bau-
und
Supermärkten
erhältlich
und
fügen
der
Umwelt
keinen
Schaden
zu.
Da
auch
die
Stadt
Osnabrück
auf
vielen
Kilometern
Bürgersteigen
Winterdienst
durchführt,
sind
alle
städtischen
Dienststellen
auf
die
strikte
Einhaltung
des
Streusalzverbotes
auf
Gehwegen
hingewiesen
worden.
Nicht
verboten
ist
übrigens
die
Verwendung
von
Streusalz
auf
den
Fahrbahnen.
Hier
wird
in
der
Regel
Feuchtsalz
gestreut,
das
sehr
genau
zu
dosieren
ist
und
daher
die
Umwelt
relativ
gering
belastet.
Weitere
Informationen
sind
bei
der
Stadtverwaltung
unter
Telefon
05
41/
323-
45
88
erhältlich.