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1.
Erscheinungsdatum:
05.12.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
hat
sich
festgelegt:
Zugelassen
werden
künftig
nur
noch
öffentliche
"
Brauchtumsfeuer"
,
private
Osterfeuer
sind
in
Osnabrück
verboten.
Überschrift:
Osterfeuer bald nur noch im Ausnahmefall
Zwischenüberschrift:
Brauchtum statt Abfallbeseitigung
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Im
kommenden
Jahr
wird
es
in
Osnabrück
keine
privaten
Osterfeuer
mehr
geben.
Das
ist
die
Konsequenz
aus
dem
verräucherten
Osterfest
2009,
als
eine
Inversionswetterlage
tagelang
den
Qualm
über
der
Stadt
festhielt.
Der
Stadtentwicklungsausschuss
hat
sich
festgelegt:
Zugelassen
werden
künftig
nur
noch
öffentliche
"
Brauchtumsfeuer"
,
veranstaltet
zum
Beispiel
von
Kirchengemeinden
oder
Vereinen.
Im
Mai
hatte
der
Rat
noch
unter
dem
Eindruck
des
Osterfestes,
bei
dem
alle
Feinstaub-
Grenzwerte
um
mehr
als
das
Dreifache
überschritten
worden
waren,
einmütig
und
einstimmig
ein
Machtwort
gesprochen:
Danach
sollte
die
Verwaltung
Wege
finden,
damit
sich
eine
solche
die
Gesundheit
gefährdende
Luftbelastung
nicht
wiederholen
dürfen.
In
anderen
niedersächsischen
Städten
sei
die
Zahl
solcher
Osterfeuer
erheblich
geringer,
berichtete
Umweltexperte
Detlef
Gerdts
dem
Ausschuss.
Und
die
Umlandgemeinden
seien
zwar
ebenfalls
betroffen,
warteten
aber
derzeit
die
Entwicklung
in
der
Stadt
ab.
Vor
diesem
Hintergrund
gebe
es
nur
zwei
Alternativen,
sagte
Gerdts
weiter:
Entweder
die
bisherige
Regelung
beizubehalten
oder
eben
die
bisher
pauschal
zugelassenen
"
Brenntage"
am
Ostersonntag
und
Ostermontag
zu
streichen.
Dann
könne
die
Stadt
immer
noch
das
Verbrennen
pflanzlicher
Abfälle
im
Einzelfall
genehmigen,
wenn
das
Wohl
der
Allgemeinheit
nicht
beeinträchtigt
wird
und
ein
solches
Feuer
als
"
Brauchtumspflege"
anerkannt
wird.
Träger
der
Veranstaltung
könnten
zum
Beispiel
Kirchengemeinden
oder
Sport-
und
Bürgervereine
sein.
"
Entscheidend
ist
der
öffentliche
Charakter"
,
so
Gerdts
weiter.
Kurzfristige
Verbote
je
nach
Wetterlage
seien
dagegen
nicht
praktikabel.
Und
weitere
Einschränkungen
des
erlaubten
Brennmaterials,
vor
allem
des
problematischen
Grünschnitts
und
belaubter
Zweige,
könnten
angesichts
der
Vielzahl
der
bisher
angemeldeten
Feuer
gar
nicht
überwacht
werden,
stellte
die
Umweltverwaltung
dar.
Allerdings
gibt
es
auch
dann
noch
ein
Schlupfloch
im
Paragrafenwerk:
"
Lagerfeuer"
,
bei
denen,
wie
in
der
Vergangenheit
geschehen,
nur
abgelagertes
Kaminholz
verbrannt
wird,
würden
damit
nicht
erfasst,
räumte
Gerdts
ein:
"
Wenn
ein
Veranstalter
das
tun
will,
kann
er
das
weiterhin
machen."
SPD
und
Grüne
sowie
Wulf-
Siegmar
Mierke
(UWG)
sprachen
sich
vorbehaltlos
für
das
generelle
Osterfeuer-
Verbot
aus.
Die
FDP
will
dagegen
die
bisherige
Regelung
beibehalten,
weil
die
ursächliche
Wetterlage
zu
Ostern
2009
eine
Ausnahmesituation
gewesen
sei,
so
Marita
Sliwka.
Die
CDU
neigte
ebenfalls
dem
Verbot
zu,
wünscht
sich
jedoch
Kriterien
für
die
zugelassenen
Ausnahmen.
Allerdings
drängt
nun
die
Zeit,
wenn
noch
rechtzeitig
zu
Ostern
eine
neue
Regelung
gefunden
werden
soll.
Deshalb
kürzte
der
Fachausschuss
den
Instanzenzug
ab:
Der
Verwaltungsausschuss
wird
eine
entsprechende
Beschlussvorlage
für
eine
neue
Brennverordnung
vorbereiten
und
dem
Stadtrat
vorlegen.
Autor:
fhv