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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Mittelinsel hat Praxistest bestanden
Zwischenüberschrift:
Busring: Weniger unerlaubter Privatverkehr, mehr Rücksicht gegenüber Radfahrern
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die Pflastersteine am Adolf-Reichwein-Platz sind Geschichte, der Busring Richtung Nikolaizentrum ist seit einigen Wochen durchgängig asphaltiert. Neu ist aber nicht nur der Straßenbelag, sondern auch die Mittelinsel. Sie soll Autofahrer daran hindern, stehende Busse zu überholen. Offenbar hat sich die Neuerung in der Praxis bewährt.
Wobei dies ohnehin die Ausnahme sein sollte: Eigentlich dürfen hier nur Busse durchfahren und Taxen sowie Anlieger Grundstücke anfahren. Die Mittelinsel sollte somit auch dazu beitragen, den ohnehin nicht zulässigen Durchgangsverkehr weiter zu reduzieren. " Die Strecke ist unattraktiv geworden", hält Fachbereichsleiter Franz Schürings das gesteckte Ziel für erreicht. Allerdings ziert die Insel mittlerweile Flecken durch den Abrieb von Autoreifen. Somit könnte es sein, dass Autos die Busse dennoch überholen.
Dies ist auch grundsätzlich möglich, denn die Mittelinsel kann überfahren werden und soll es auch durchaus, sagt Jens Jantos, Pressesprecher der Polizeiinspektion Osnabrück. Der Hintergrund ist, dass Anlieger auf ihre Grundstücke fahren möchten. Wäre die bauliche Trennung nicht passierbar, müssten die Betroffenen " einmal um den Pudding fahren". Entsprechend ist die Insel in Höhe der Einfahrten abgesenkt worden.
Die Regelung soll also den Anliegern entgegenkommen auch wenn möglicherweise manch Unberechtigter diese ebenfalls nutzt. Allerdings: Der Polizei sind bislang keine Fälle gemeldet worden, sagt Jantos.
Aber auch in den anderen Bereichen ist die bauliche Neuerung passierbar, wie Schürings sagt. Das hat einfache Gründe: Wenn ein Rettungswagen hier entlangfahren würde, könnte wertvolle Zeit vergehen, wenn er hinter Bussen warten müsste. Genauso muss gewährleistet sein, dass die Strecke noch befahrbar ist, wenn einmal ein Bus in diesem Bereich liegen bleiben würde.
Auch Radfahrer sind von der Regelung betroffen. Die Busfahrer können sie in diesem Bereich nicht überholen und müssen mit ihrer Fahrweise entsprechend Rücksicht nehmen. Fahrradfahrer können hingegen an stehenden Bussen vorbeifahren. Schürings räumt allerdings ein, dass der Platz " nicht sehr üppig" bemessen ist.
Autor:
hmd


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