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1.
Erscheinungsdatum:
25.11.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Leserbrief
zum
Leserbrief
von
Friedrich
Biemann
"
Nicht
zu
Ende
gedacht"
(Ausgabe
vom
16.
November)
mit
Bezug
auf
den
Artikel
"
Eigentümer
sollen
Prüfschächte
bauen
–
Abwassersatzung:
Kosten
für
Altbauten"
(vom
24.
Oktober)
.
Überschrift:
Wasserverschmutzung zahlt die Allgemeinheit
Artikel:
Originaltext:
"
Auch
wenn
Herr
Biemann
sich
um
einen
betont
sachlichen
Ton
bemüht,
enthält
sein
Leserbrief
doch
einiges
an
Falschem.
1.
Die
Dichtheitsprüfung
der
Abwasserleitungen
wird
durch
den
Rat
in
der
Tat
mit
dem
EU-
Wasserschutzrecht
begründet.
Aber,
dass
ein
Hausbesitzer
dafür
zu
sorgen
hat,
dass
seine
Abwasserleitung
dicht
ist,
wird
auch
vom
niedersächsischen
Umweltministerium
nicht
bestritten
[. . .].
Der
Stadtrat
ist
aber
darüber
hinaus
der
Überzeugung,
dass
die
Schutzvorschrift
nur
dann
wirkt,
wenn
sie
auch
überprüft
wird.
2.
Weiter
bezweifelt
Herr
Biemann
den
Sinn
der
Prüfung.
Ein
wenig
Leckage
wäre
nicht
weiter
schlimm.
Tatsächlich
finden
sich
[. . .]
nicht
selten
Totalschäden.
Dass
dank
Gülle
aus
Intensiv-
Tierhaltung
das
Grundwasser
regional
nitratverseucht
wird,
ist
schlimm.
Dieser
Umstand
kann
doch
aber
nicht
ernsthaft
zur
Forderung
führen,
dass
Hausbesitzer
ihren
Dreck
ebenfalls
in
die
Umwelt
einleiten
dürfen.
3.
Als
überflüssiger
Kostentreiber
wird
der
Einbau
von
Revisionsschächten
kritisiert.
Tatsächlich
ist
dieser
für
jeden
Neubau
vorgeschrieben
und
üblicher
Stand
der
Technik,
da
er
eine
regelmäßige
Kontrolle
und
Instandhaltung
der
Leitung
gewährleistet.
Er
muss
bei
Altbauten
in
Osnabrück
nur
dann
erfolgen,
wenn
ohnehin
umfangreiche
Maßnahmen
anstehen
[. . .].
4.
Herr
Biemann
fordert
den
Stadtrat
auf,
die
angeb-
lich
ungerechten
Regelungen
zurückzunehmen.
Ohnehin
würden
angesichts
der
kommunalen
Haushaltskrise
zusätzliche
Gebührenerhöhungen
anstehen.
Richtig
ist,
dass
Gebührenerhöhungen
dann
anstehen,
wenn
die
Kosten
für
die
Abwasserentsorgung
steigen.
Gebühren
dürfen
aber
von
Gesetzes
wegen
nur
zur
Kostendeckung
und
nicht
zur
Haushaltssanierung
eingesetzt
werden.
Fazit:
Herr
Biemann
möchte
Kostenentlastungen
für
Hausbesitzer.
Dabei
lässt
er
außer
Acht,
dass
die
Kosten
von
Wasserverschmutzungen
von
der
Allgemeinheit
getragen
werden
müssen.
Auch
von
den
Nicht-
Hausbesitzern.
Das
gilt
übrigens
auch
dann,
wenn
–
wie
von
Herrn
Biemann
gewünscht
–
kaputte
Leitungen
oder
nicht
vorhandene
Revisionsschächte
die
Kosten
für
die
städtischen
Kanalisationsbetriebe
in
die
Höhe
treiben
würden
[. . .]."
Volker
Bajus
Drosselweg
25
Osnabrück
Autor:
Volker Bajus