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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Nicht zu Ende gedacht
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
" 1. Die vom Stadtrat beschlossene Dichtheitsprüfung wird zum Fass ohne Boden, immer mehr Kosten kommen auf den Hauseigentümer zu. Dieses wäre aber nicht nötig gewesen: Zwar beruft sich die Stadt Osnabrück darauf, dass die EU die Dichtheitsprüfung vorgeschrieben habe. Diese Auffassung wird allerdings vom niedersächsischen Umweltministerium nicht geteilt; laut dessen Erlass sind Betreiber von privaten Abwasserleitungen in Niedersachsen gesetzlich nicht verpflichtet, die Dichtigkeit der Leitungen überprüfen zu lassen.
2. Wenn die Stadt Osnabrück also schon nicht gezwungen war, die Dichtheits-prüfung den Hauseigentümern aufzubürden, stellt sich die Frage, ob die Prüfung der Abwasserleitungen denn wenigstens sinnvoll ist. Die Dichtheitsprüfung soll einerseits verhindern, dass Schmutzwasser durch defekte Rohre ins Erdreich sickert und Grundwasser und Boden verunreinigt. Andererseits soll unterbunden werden, dass Grundwasser in das Kanalsystem eintritt, den Betrieb der Kläranlage beeinflusst und dadurch höhere Kosten bei der Abwasserbehandlung erzeugt. Hier ist zu bedenken, dass durch einen kleinen Riss in der Abwasserleitung nur wenig Abwasser in das Erdreich austritt. Hierdurch wird das Erdreich auch nicht stark belastet. Wegen der Spülmengen (zum Beispiel bei Toiletten) ist das Abwasser stark verdünnt; umweltgefährdende Stoffe dürfen ohnehin nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Wenn also nur geringe Mengen Abwasser, das auch nicht mit umweltgefährdenden Stoffen versehen ist, in das Erdreich eintreten, ist die Dichtheitsprüfung für die Grundstückseigentümer dann überhaupt noch verhältnismäßig? Landwirte zum Beispiel bringen Gülle direkt auf ihre Felder auf.
3. Hintergrund der aktuellen Diskussion sind die Zuständigkeiten für das Abwassernetz: Für das öffentliche Kanalnetz bis zum Revisionsschacht sind die Stadtwerke Osnabrück verantwortlich, der Hauseigentümer für alle schmutzwasserführenden Grundleitungen von, unter beziehungsweise neben dem Haus bis zum Revisionsschacht. Ist auf dem Grundstück kein Revisionsschacht vorhanden, sondern wie bei vielen Altbauten nur eine Revisionsöffnung im Haus, führt dies zwangsläufig zu einer Erschwerung und damit Verteuerung der Dichtheits-prüfung durch die Stadtwerke. Jetzt aber den Schwarzen Peter′ den Hauseigentümern zuzuschieben und diese zu zwingen, nachträglich einen Revisionsschacht zu setzen, schießt über das Ziel hinaus.
4. Hier zeigt sich, dass die Kommunalpolitik Regelungen zur Dichtheitsprüfung getroffen hat, deren Auswirkungen nicht zu Ende gedacht wurden. Und die (Mehr-) Kosten soll der Bürger/ Hauseigentümer tragen! Es ist jetzt Sache des Stadtrats, den Fehler einzusehen und die unnötigen Regelungen zur Dichtheitsprüfung zurückzunehmen. Dies gilt umso mehr, als auf die Bürger Osnabrücks wegen des Haushaltslochs ohnehin bald Beitrags- und Gebührenerhöhungen zukommen und das in Zeiten, in denen auch die Finanzsituation des Bürgers angespannt ist."
Friedrich Biemann
Lange Brehe 13
Osnabrück
Autor:
Friedrich Biemann


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