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1.
Erscheinungsdatum:
16.11.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Leserbrief
zum
Artikel
"
Eigentümer
sollen
Prüfschächte
bauen
–
Abwassersatzung:
Kosten
für
Altbauten"
(vom
24.
Oktober)
.
Überschrift:
Nicht zu Ende gedacht
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
"
1.
Die
vom
Stadtrat
beschlossene
Dichtheitsprüfung
wird
zum
Fass
ohne
Boden,
immer
mehr
Kosten
kommen
auf
den
Hauseigentümer
zu.
Dieses
wäre
aber
nicht
nötig
gewesen:
Zwar
beruft
sich
die
Stadt
Osnabrück
darauf,
dass
die
EU
die
Dichtheitsprüfung
vorgeschrieben
habe.
Diese
Auffassung
wird
allerdings
vom
niedersächsischen
Umweltministerium
nicht
geteilt;
laut
dessen
Erlass
sind
Betreiber
von
privaten
Abwasserleitungen
in
Niedersachsen
gesetzlich
nicht
verpflichtet,
die
Dichtigkeit
der
Leitungen
überprüfen
zu
lassen.
2.
Wenn
die
Stadt
Osnabrück
also
schon
nicht
gezwungen
war,
die
Dichtheits-
prüfung
den
Hauseigentümern
aufzubürden,
stellt
sich
die
Frage,
ob
die
Prüfung
der
Abwasserleitungen
denn
wenigstens
sinnvoll
ist.
Die
Dichtheitsprüfung
soll
einerseits
verhindern,
dass
Schmutzwasser
durch
defekte
Rohre
ins
Erdreich
sickert
und
Grundwasser
und
Boden
verunreinigt.
Andererseits
soll
unterbunden
werden,
dass
Grundwasser
in
das
Kanalsystem
eintritt,
den
Betrieb
der
Kläranlage
beeinflusst
und
dadurch
höhere
Kosten
bei
der
Abwasserbehandlung
erzeugt.
Hier
ist
zu
bedenken,
dass
durch
einen
kleinen
Riss
in
der
Abwasserleitung
nur
wenig
Abwasser
in
das
Erdreich
austritt.
Hierdurch
wird
das
Erdreich
auch
nicht
stark
belastet.
Wegen
der
Spülmengen
(zum
Beispiel
bei
Toiletten)
ist
das
Abwasser
stark
verdünnt;
umweltgefährdende
Stoffe
dürfen
ohnehin
nicht
in
die
öffentliche
Kanalisation
eingeleitet
werden.
Wenn
also
nur
geringe
Mengen
Abwasser,
das
auch
nicht
mit
umweltgefährdenden
Stoffen
versehen
ist,
in
das
Erdreich
eintreten,
ist
die
Dichtheitsprüfung
für
die
Grundstückseigentümer
dann
überhaupt
noch
verhältnismäßig?
Landwirte
zum
Beispiel
bringen
Gülle
direkt
auf
ihre
Felder
auf.
3.
Hintergrund
der
aktuellen
Diskussion
sind
die
Zuständigkeiten
für
das
Abwassernetz:
Für
das
öffentliche
Kanalnetz
bis
zum
Revisionsschacht
sind
die
Stadtwerke
Osnabrück
verantwortlich,
der
Hauseigentümer
für
alle
schmutzwasserführenden
Grundleitungen
von,
unter
beziehungsweise
neben
dem
Haus
bis
zum
Revisionsschacht.
Ist
auf
dem
Grundstück
kein
Revisionsschacht
vorhanden,
sondern
–
wie
bei
vielen
Altbauten
–
nur
eine
Revisionsöffnung
im
Haus,
führt
dies
zwangsläufig
zu
einer
Erschwerung
und
damit
Verteuerung
der
Dichtheits-
prüfung
durch
die
Stadtwerke.
Jetzt
aber
den
‚
Schwarzen
Peter′
den
Hauseigentümern
zuzuschieben
und
diese
zu
zwingen,
nachträglich
einen
Revisionsschacht
zu
setzen,
schießt
über
das
Ziel
hinaus.
4.
Hier
zeigt
sich,
dass
die
Kommunalpolitik
Regelungen
zur
Dichtheitsprüfung
getroffen
hat,
deren
Auswirkungen
nicht
zu
Ende
gedacht
wurden.
Und
die
(Mehr-
)
Kosten
soll
der
Bürger/
Hauseigentümer
tragen!
Es
ist
jetzt
Sache
des
Stadtrats,
den
Fehler
einzusehen
und
die
unnötigen
Regelungen
zur
Dichtheitsprüfung
zurückzunehmen.
Dies
gilt
umso
mehr,
als
auf
die
Bürger
Osnabrücks
wegen
des
Haushaltslochs
ohnehin
bald
Beitrags-
und
Gebührenerhöhungen
zukommen
–
und
das
in
Zeiten,
in
denen
auch
die
Finanzsituation
des
Bürgers
angespannt
ist."
Friedrich
Biemann
Lange
Brehe
13
Osnabrück
Autor:
Friedrich Biemann