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1.
Erscheinungsdatum:
24.10.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Anwohner
scheitern
mit
Klage
gegen
die
Sportanlage
Illoshöhe.
Überschrift:
Sportanlage Illoshöhe ist legal
Zwischenüberschrift:
Gericht weist Klage ab
Artikel:
Originaltext:
slx
Osnabrück.
Auf
dem
Kunstrasenplatz
und
dem
Beachvolleyballfeld
der
Sportanlage
Illoshöhe
dürfen
Sportliebhaber
auch
künftig
ihrer
Leidenschaft
nachgehen.
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
hat
gestern
die
Klage
eines
Ehepaares
abgewiesen,
den
dortigen
Sportbetrieb
komplett
zu
untersagen.
Eine
kleine
Einschränkung
machten
die
Richter
jedoch:
In
den
jeweils
zweistündigen
Ruhezeiten
von
täglich
20
bis
22
Uhr
sowie
an
Sonn-
und
Feiertagen
zusätzlich
von
13
bis
15
Uhr
darf
nur
noch
jeweils
maximal
eine
halbe
Stunde
gekickt
oder
gepritscht
werden.
Das
Gericht
forderte
die
Stadt
als
Betreiber
der
Anlage
auf,
genaue
Betriebszeiten
festzulegen
und
dafür
zu
sorgen,
dass
diese
Beschränkungen
eingehalten
werden.
Bisher
hatte
die
Stadt
auf
eine
derartige
Formalie
verzichtet.
Mit
der
Entscheidung
des
Gerichtes
entspannten
sich
auch
die
Gesichtszüge
von
Lothar
Gans.
Der
Manager
des
VfL
Osnabrück,
der
zwar
als
Verein
nicht
beklagt
war,
der
den
Kunstrasenplatz
jedoch
für
das
Training
seiner
hochklassig
spielenden
Jugendmannschaften
nutzt,
hatte
zuvor
deutlich
gemacht,
was
eine
komplette
Schließung
für
den
Drittligisten
bedeuten
würde:
"
Dann
melden
wir
den
Verein
vom
Spielbetrieb
ab,
und
es
ist
in
Osnabrück
Schluss
mit
Dritt-
oder
Zweitligafußball."
Hintergrund
seien
Lizenzbedingungen
des
Deutschen
Fußballbundes.
"
Wir
haben
ja
keine
Heimat.
Aufgrund
mangelnder
Ausweichmöglichkeiten
könnten
unsere
Nachwuchsteams
nicht
mehr
trainieren.
Und
das
wäre
ein
Verstoß
gegen
Lizenzbedingungen"
,
sagte
Gans.
Diese
Gefahr
ist
nun
gebannt.
Den
Rückzug
kündigten
allerdings
die
unterlegenen
Kläger
an:
"
Jetzt
müssen
wir
wegziehen.
Das
geht
so
nicht
mehr."
In
den
1950er-
Jahren,
als
sie
dort
hingezogen
seien,
habe
es
an
der
Grenze
zu
ihrem
Grundstück
nur
einen
wenig
benutzten
Tennenplatz
gegeben.
Doch
seit
2003,
mit
dem
Kunstrasenplatz,
sei
es
mit
dem
Frieden
vorbei.
Gestört
fühlen
sich
die
Kläger
nicht
nur
durch
den
Lärm
der
Sportler,
"
die
sich
lautstark
Dinge
zurufen"
,
gegen
einen
Fangzaun
scheppernde
Bälle
und
den
An-
und
Abfahrtsverkehr
der
Sportler.
Insbesondere
am
Wochenende
sei
es
nicht
möglich,
die
Terrasse
zu
benutzen,
so
die
Kläger.
Außerdem
landeten
rund
40
Bälle
pro
Jahr
in
ihrem
Vorgarten.
Den
Argumenten
der
Kläger,
die
Illoshöhe
liege
in
einem
reinen
Wohngebiet,
in
dem
eine
Sportanlage
nicht
zulässig
sei,
folgten
die
Richter
nicht.
Vielmehr
handele
es
sich
um
ein
"
allgemeines"
Wohngebiet.
Und
da
sei
eine
Sportanlage
zulässig.
Autor:
slx