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1.
Erscheinungsdatum:
03.11.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Eine
zu
große
Urnengrabplatte
beschäftigt
das
Gericht.
Überschrift:
Beim Kauf des Urnengrabes falsch beraten?
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Wer
muss
die
Kosten
für
eine
zu
große
Grabplatte
übernehmen?
Diese
Frage
beschäftigt
die
5.
Zivilkammer
des
Landgerichts
Osnabrück
heute
um
13.30
Uhr,
Saal
380.
Zugrunde
liegt
folgender
Fall:
Der
88-
jährige
Kläger
erwarb
auf
dem
Heger
Friedhof
eine
Grabstelle
für
zwei
Urnen
und
ließ
eine
Grabplatte
mit
einer
Grundfläche
anfertigen.
Nachdem
der
beauftragte
Steinmetz
die
Grabplatte
fertig
hatte,
stellte
sich
heraus,
dass
sie
viel
zu
groß
war.
Der
Kläger
ist
der
Ansicht,
die
Stadt
Osnabrück
müsse
sich
an
den
Kosten
für
eine
neue
Grabplatte
beteiligen.
Er
verlangt
Schadenersatz
und
behauptet,
er
sei
von
einem
Mitarbeiter
der
Stadt
Osnabrück
falsch
über
die
Größe
einer
Urnengrabstelle
informiert
worden.
Zunächst
ist
eine
Güteverhandlung
anberaumt,
in
der
die
Möglichkeiten
einer
einvernehmlichen
Einigung
ausgelotet
werden
sollen.
Einigen
sich
die
Parteien
nicht,
findet
direkt
im
Anschluss
daran
die
mündliche
Verhandlung
statt,
und
es
werden
Zeugen
dazu
vernommen,
was
auf
dem
Heger
Friedhof
tatsächlich
besprochen
worden
ist.