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1.
Erscheinungsdatum:
22.10.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Das
Betreten
der
Eisflächen
auf
den
städtischen
Gewässern
ist
wieder
legal.
Überschrift:
Ungebremstes Eisvergnügen – jetzt ist es wieder legal
Artikel:
Originaltext:
Betreten
nicht
mehr
verboten.
Das
Totalverbot
galt
seit
2007
für
alle
natürlichen
Eisflächen
in
Osnabrück.
Aber
der
Rat
der
Stadt
kippte
es
in
seiner
jüngsten
Sitzung
einstimmig.
Die
bisher
gültige
Regelung
der
Stadt
hatte
im
vergangenen
Winter
viele
Bürger
auf
den
Plan
gerufen,
die
sich
dadurch
unangemessen
gegängelt
fühlten.
Sie
wandten
sich
an
unsere
Zeitung.
Argument
der
Eisläufer:
Eine
Behörde
muss
der
Urteilskraft
der
Bürger
Raum
geben.
Wenn
es
tagelang
knackig
kalt
war,
trage
das
Eis.
Jeder
Erwachsene
könne
dann
die
Gefahr
für
sich
und
eventuell
seine
Kinder
selbst
einschätzen.
Die
Forderung
der
Kritiker
lautete
deshalb:
Weg
mit
dem
generellen
Verbot.
Jetzt
gilt
wieder:
Betreten
auf
eigene
Gefahr.
Der
Wegfall
des
Verbotes
entbindet
die
Ordnungsbehörde
der
Stadt
und
die
Polizei
nicht
von
der
Pflicht,
bei
konkreter
Gefahr
einzuschreiten.
Vor
allem
wenn
Kinder
auf
nicht
tragfähigem
Eis
herumturnen,
muss
die
Ordnungsbehörde
weiterhin
eingreifen.
Der
Kommunale
Schadensausgleich,
die
Haftpflichtversicherung
der
Stadt,
hat
jetzt
auch
darauf
hingewiesen,
dass
die
Stadt
die
Bürger
warnen
muss,
wenn
das
Eis
noch
nicht
trägt.
In
Einzelfällen
muss
die
Stadt
auch
jetzt
die
Eisdicke
messen
–
pro
Messung
werden
hier
übrigens
Kosten
von
knapp
600
Euro
durch
die
Feuerwehrgebührenordnung
veranschlagt.
Zuhörer
der
Sitzung
werteten
den
Ratsbeschluss
als
Sieg
des
gesunden
Menschenverstandes
über
die
Bürokratie.Foto:
Archiv/
Lewandowski