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1.
Erscheinungsdatum:
19.09.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Anwohner
klagt
gegen
Nutzung
des
Pausenhofs
einer
Schule
ausserhalb
der
Schulzeit.
Ein
Kompromiss,
dass
Eltern
einen
Schließdienst
organisierten,
wurde
vom
Kläger
nicht
akzeptiert.
Überschrift:
Pausenhof-Streit vor dem Verwaltungsgericht
Zwischenüberschrift:
Altstädter Grundschule: Freiwilliger Schließdienst der Eltern konnte den Konflikt nicht lösen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Pausenhof-
Streit
an
der
Altstädter
Grundschule
geht
in
die
nächste
Runde.
Ein
Anwohner
hat
Klage
beim
Verwaltungsgericht
gegen
die
Nutzung
des
Schulhofs
außerhalb
der
Schulzeit
eingereicht.
Im
vergangenen
Jahr
hatte
sogar
die
ZDF-
Kindersendung
"
logo!
"
von
der
Pausenhof-
Sperrung
berichtet,
die
daraufhin
von
der
Stadt
aufgehoben
wurde.
Bei
den
Anwohnern
stieß
die
"
Medienkampagne"
auf
Missfallen.
Der
Förderverein
der
Schule
hatte
sich
bereit
erklärt,
einen
freiwilligen
Schließdienst
zu
organisieren,
der
in
den
Ferien
und
am
Wochenende
dafür
sorgt,
dass
der
Schulhof
zu
den
vorgegebenen
Zeiten
abgeschlossen
wird.
Doch
die
als
Kompromiss
gedachte
Lösung
stellte
die
Anwohner
nicht
zufrieden.
Nun
soll
das
Verwaltungsgericht
entscheiden,
ob
der
Pausenhof
zum
Spielen
geöffnet
bleibt
oder
für
die
Anwohner
künftig
die
Ruhe
bewahrt
wird.
Thomas
Klein,
der
Vorsitzende
des
Fördervereins,
bezeichnet
das
Verhalten
einer
Anwohnerin
als
"
pathologisch"
.
Sie
habe
auf
einer
akribischen
Liste
festgehalten,
wer
wann
wie
laut
sei
und
wann
genau
abgeschlossen
werde.
Es
könne
schon
mal
sein,
dass
die
Tür
nicht
zum
"
Glockenschlag"
zufällt,
so
Klein.
Eigentlich
solle
der
Schließdienst
der
Eltern
verhindern,
dass
sich
Jugendliche
spät
abends
auf
dem
Gelände
treffen
und
Saufgelage
veranstalten.
"
Dies
findet
nach
meinem
Wissen
dort
auch
nicht
mehr
statt."
Den
Anwohnern
geht
es
jedoch
generell
um
die
Nutzung
des
Pausenhofs.
Die
Lösung
mit
dem
Schließdienst
war
von
Anfang
an
nicht
in
ihrem
Sinne.
Es
habe
sich
die
Nutzung
des
Pausenhofs
geändert,
argumentiert
Klaus
Hiddemann,
der
Schwiegersohn
des
Klägers.
Der
Förderverein
der
Eltern
hatte
in
Eigeninitiative
den
Pausenhof
verschönert
und
mit
zusätzlichen
Spielmöglichkeiten
versehen,
unter
anderem
mit
einem
Bolzplatz.
Laut
Hiddemann
hätten
die
Eltern
von
dem
"
Gentlemen
Agreement"
zwischen
Stadt
und
Anwohnern
gewusst.
Dieses
besagte,
dass
der
Pausenhof
außerhalb
der
Schulzeit
geschlossen
bleibt.
Mit
der
Verschönerungsaktion
habe
der
Förderverein
versucht,
neue
Fakten
für
die
Öffnung
des
Pausenhofes
zu
schaffen.
Die
Stadt
Osnabrück
begrüßt
auf
ihrer
Internetseite
ausdrücklich
das
Engagement
der
Eltern:
"
Für
die
Kinderfreundlichkeit
Osnabrücks
sprechen
268
Kinderspiel-
und
Bolzplätze
im
Stadtgebiet"
,
heißt
es
da.
Immer
mehr
Schulhöfe
würden
entsiegelt
und
umgestaltet.
Da
sie
außerhalb
der
Schulzeit
als
Spielflächen
zur
Verfügung
stehen,
trügen
sie
zur
Erweiterung
des
Spielangebotes
bei.
Die
Anwohner
beklagen
jedoch,
dass
sie
nicht
an
der
Planung
der
Pausenhofverschönerung
beteiligt
wurden.
Hans-
Georg
Freund,
Leiter
des
Fachbereichs
Schule
und
Sport,
wendet
ein,
dass
es
nicht
üblich
sei,
Umgestaltungspläne
für
Pausenhöfe
mit
den
Anliegern
abzustimmen.
Die
Verschönerungsmaßnahmen
seien
vordergründig
gemacht
worden,
um
den
Kindern
für
die
Pause
Spielmöglichkeiten
zu
bieten.
Zudem
sei
festgelegt,
dass
Pausenhöfe
auch
außerhalb
der
Schulzeit
genutzt
werden
dürften.
Die
Stadt
vertrete
die
Ansicht,
dass
der
Pausenhof
in
den
festgelegten
Zeiten
von
Kindern
genutzt
werden
darf.
Hiddemann
möchte
klarstellen,
dass
die
Kläger
nicht
kinderfeindlich
seien.
Er
wisse
durchaus,
dass
Kinder
Platz
zum
Spielen
bräuchten.
Im
Katharinenviertel
gebe
es
genug
andere
Spielmöglichkeiten.
Er
verstehe
nicht,
warum
gerade
dieser
Pausenhof
so
wichtig
sein
soll.
Autor:
asbe