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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Im Wald Hunde an die Leine nehmen
Zwischenüberschrift:
Immer wieder Beschwerden von Eltern
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
In der Stadt Osnabrück gilt in verschiedenen Bereichen ein Leinenzwang für Hunde: In der Innenstadt, bei Umzügen und Volksfesten, auf Märkten wie Jahr- und Wochenmärkten oder auf Friedhöfen. Spielplätze, Sportanlagen, Schulhöfe und Gelände von Kindergärten sind jedoch für Vierbeiner tabu.
Auch in Waldgebieten innerhalb der Stadtgrenzen Osnabrücks wie im Hörner Bruch, das zudem noch ausgewiesenes Schongebiet ist, herrscht ebenfalls ganzjährig Leinenzwang. Dieses ergibt sich aus der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Verordnung zum Schutz Erholungssuchender und wild lebender Tiere und dem Niedersächsischen Waldgesetz.
Während der Brut- und Setzzeiten vom 1. April bis zum 15. Juli gilt darüber hinaus ein genereller Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft, also in allen nicht bebauten Teilen der Stadt.
Leinenzwang bedeutet, dass ein Hund an einer biss- oder reißfesten Leine, die nicht länger als 1, 50 Meter sein darf, geführt wird.
Leider halten sich viele Hundebesitzer nicht an diese gesetzlichen Vorgaben. Beamte der Polizeistation Sutthausen haben im Bereich des Waldstückes im Hörner Bruch aufgrund einiger Beschwerden von Joggern, Nordic Walkern sowie Eltern betroffener Kinder seit einigen Wochen Kontrollen durchgeführt und Hundehalter auf ihr Fehlverhalten angesprochen.
Der Leinenzwang soll den Schutz von Kindern gewährleisten. Dies gilt besonders für die Kinder des dortigen Waldkindergartens. Die Rechtsbestimmung dient ferner dem Schutz von Tieren, die von unangeleinten Hunden gejagt oder aufgeschreckt werden.


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