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1.
Erscheinungsdatum:
05.09.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
In
dem
Artikel
wird
erklärt,
in
welchen
Bereichen
der
Stadt
ein
Leinenzwang
für
Hunde
gilt.
Überschrift:
Im Wald Hunde an die Leine nehmen
Zwischenüberschrift:
Immer wieder Beschwerden von Eltern
Artikel:
Originaltext:
In
der
Stadt
Osnabrück
gilt
in
verschiedenen
Bereichen
ein
Leinenzwang
für
Hunde:
In
der
Innenstadt,
bei
Umzügen
und
Volksfesten,
auf
Märkten
wie
Jahr-
und
Wochenmärkten
oder
auf
Friedhöfen.
Spielplätze,
Sportanlagen,
Schulhöfe
und
Gelände
von
Kindergärten
sind
jedoch
für
Vierbeiner
tabu.
Auch
in
Waldgebieten
innerhalb
der
Stadtgrenzen
Osnabrücks
wie
im
Hörner
Bruch,
das
zudem
noch
ausgewiesenes
Schongebiet
ist,
herrscht
ebenfalls
ganzjährig
Leinenzwang.
Dieses
ergibt
sich
aus
der
Verordnung
über
die
Aufrechterhaltung
der
öffentlichen
Sicherheit
und
Ordnung,
der
Verordnung
zum
Schutz
Erholungssuchender
und
wild
lebender
Tiere
und
dem
Niedersächsischen
Waldgesetz.
Während
der
Brut-
und
Setzzeiten
vom
1.
April
bis
zum
15.
Juli
gilt
darüber
hinaus
ein
genereller
Leinenzwang
für
Hunde
in
der
freien
Landschaft,
also
in
allen
nicht
bebauten
Teilen
der
Stadt.
Leinenzwang
bedeutet,
dass
ein
Hund
an
einer
biss-
oder
reißfesten
Leine,
die
nicht
länger
als
1,
50
Meter
sein
darf,
geführt
wird.
Leider
halten
sich
viele
Hundebesitzer
nicht
an
diese
gesetzlichen
Vorgaben.
Beamte
der
Polizeistation
Sutthausen
haben
im
Bereich
des
Waldstückes
im
Hörner
Bruch
aufgrund
einiger
Beschwerden
von
Joggern,
Nordic
Walkern
sowie
Eltern
betroffener
Kinder
seit
einigen
Wochen
Kontrollen
durchgeführt
und
Hundehalter
auf
ihr
Fehlverhalten
angesprochen.
Der
Leinenzwang
soll
den
Schutz
von
Kindern
gewährleisten.
Dies
gilt
besonders
für
die
Kinder
des
dortigen
Waldkindergartens.
Die
Rechtsbestimmung
dient
ferner
dem
Schutz
von
Tieren,
die
von
unangeleinten
Hunden
gejagt
oder
aufgeschreckt
werden.