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1.
Erscheinungsdatum:
10.08.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Vor
allem
in
den
Wintermonaten
sorgt
das
Verfeuern
von
Holz
in
Kaminen
oder
Kachelöfen
für
hohe
Feinstaubwerte
in
der
Luft.
Deshalb
hat
die
Bundesregierung
in
ihrer
neuen
Bundesimmissionsschutzverordnung
die
Emissionen
aus
privaten
Feuerstellen
limitiert.
Überschrift:
Feinstaub: Neue Grenzwerte für Öfen
Zwischenüberschrift:
Verordnung macht Filter erforderlich
Artikel:
Originaltext:
Wer
mit
Holz
heizt,
muss
sich
auf
neue
Grenzwerte
für
Öfen
einstellen.
Darauf
weist
das
Presseamt
der
Stadt
Osnabrück
hin.
Die
Nutzung
von
Kamin-
und
Kachelöfen
wird
auch
in
Osnabrück
immer
populärer.
Allein
in
Osnabrück
werden
circa
17
000
Häuser
–
das
ist
fast
jedes
Einzel-
beziehungsweise
Doppelhaus
–
zusätzlich
oder
vollständig
mit
Holz
beheizt.
Holz
ist
als
Brennstoff
vergleichsweise
günstig
und
verbrennt
im
Gegensatz
zu
Gas
und
Heizöl
klimaneutral,
da
bei
der
Verbrennung
nur
so
viel
Kohlendioxid
abgegeben
wird,
wie
zuvor
beim
Wachstum
der
Pflanzen
aufgenommen
wurde.
Aber
das
Heizen
mit
Holz
hat
vor
allem
bei
schlechten
Brennstellen
und
falschem
Beschicken
auch
seine
Schattenseiten.
Dann
können
dem
Schornstein
in
erheblichem
Maße
luftverschmutzende
Abgase
entweichen,
die
in
letzter
Zeit
hauptsächlich
durch
den
Straßenverkehr
von
sich
reden
gemacht
haben:
Feinstäube.
Das
Umweltbundesamt
schätzt,
dass
der
Anteil
des
durch
Feststofffeuerungen
in
die
Umwelt
gelangenden
Feinstaubes
genauso
so
hoch
ist
wie
der
verkehrsbedingte
Anteil.
Auch
in
Osnabrück
trägt
dieser
Anteil
zumindest
in
den
Wintermonaten
zu
den
Grenzwertüberschreitungen
beim
Feinstaub
bei.
Deshalb
hat
die
Bundesregierung
die
seit
über
20
Jahren
geltende
Bundesimmissionsschutzverordnung
erneuert.
Erstmals
werden
in
der
Verordnung
die
Emissionen
aus
Kamin-
und
Kachelöfen
limitiert.
Es
wird
zwischen
Altanlagen
(Anlagen,
die
vor
Inkrafttreten
der
Novelle
errichtet
wurden)
und
Neuanlagen
unterschieden.
Für
Altanlagen
(ab
4
kW)
muss
abhängig
von
der
Inbetriebnahme
bis
zum
31.
12.
2014,
spätestens
bis
2024
der
Nachweis
erbracht
werden,
dass
die
Grenzwerte
(Staub:
150
mg/
m3,
Kohlenmonoxid
4
g/
m3)
eingehalten
werden.
Bei
Nichteinhaltung
müssen
derartige
Öfen
mit
Filtern
nachgerüstet
oder
außer
Betrieb
genommen
werden.
Ausgenommen
hiervon
sind
offene
Kamine,
die
nur
fünfmal
im
Monat
genutzt
werden
dürfen,
Kachelöfen
und
historische
Einzelraumfeuerungsanlagen.
Neue
Einzelraumfeuerungsanlagen
ab
4
kW
Wärmeleistung
müssen
in
der
ersten
Stufe
die
Grenzwerte
für
Feinstaub
(75
mg/
m3
)
und
Kohlenmonoxid
(2
g/
m3
)
einhalten,
die
dann
ab
Kaufdatum
1.
1.
2015
noch
einmal
auf
40
mg/
m3
beziehungsweise
1,
25
g/
m3
verschärft
werden.
Der
Kunde
sollte
daher
beim
Kauf
eines
Kaminofens
schon
jetzt
darauf
achten,
dass
diese
die
Zertifikate
"
DIN-
Plus"
, "
Österreichische
Norm
§
15"
, "
Schweizer
Qualitätssiegel"
, "
Nordischer
Schwan"
oder
den
"
Blauen
Umweltengel
des
Umweltbundesamtes"
führen.
Alle
diese
Siegel
erfüllen
heute
schon
den
Standard
der
ersten
Stufe.
Erstmals
wird
in
der
Novelle
auch
eine
Vorschrift
für
die
Abgasableitung
für
Feststofffeuerungsanlagen
festgeschrieben.
Abhängig
von
der
Dachneigung,
dem
Abstand
zur
nächsten
Hausöffnung
und
der
Firsthöhe
werden
bestimmte
Austrittshöhen
festgelegt.
Diese
Vorschrift
schützt
den
Nachbarn
vor
schädlichen
Abgasen.
Nach
der
Verordnung
muss
der
Feuchtegrad
des
zu
verheizenden
Holzes
unter
25
Prozent
liegen.
Für
die
Abnahme
und
Kontrolle
der
Einzelfeuerungsanlagen
ist
der
Schornsteinfeger
zuständig.
Die
Verordnung
betrifft
in
erster
Linie
die
Neuanlagen.
Die
letzten
der
in
Osnabrück
bestehenden
17
000
Altanlagen
müssen
demnach
erst
am
31.
12.
2024
den
geforderten
Grenzwert
einhalten.
Somit
werden
noch
15
Jahre
vergehen,
bis
die
neue
Verordnung
in
vollem
Umfang
zur
Luftverbesserung
beiträgt.
Die
kostenlose
Broschüre
"
Heizen
mit
Holz"
kann
beim
städtischen
Fachbereich
Umwelt,
Telefon
05
41/
323-
31
73,
E-
Mail:
umwelt@
osnabrueck.de
bestellt
werden.
Die
vollständige
Verordnung
kann
auch
aus
dem
Internet
unter
www.osnabrueck.de/
kaminoefen
»
heruntergeladen
werden.
Weitere
Auskünfte
erteilt
die
Schornsteinfegerinnung,
Telefon
0
59
01/
9
59
01
47,
E-
Mail:
info@
schornsteinfeger-
os-
el.de
Bildtext:
Der
nächste
Winter
kommt
bestimmt,
und
schärfere
Feinstaubgrenzwerte
sind
ebenfalls
auf
dem
Vormarsch.
Foto:
dpa