User Online: 1 |
Timeout: 06:06Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
24.07.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Im
Niedersächsischen
Nachbarrechtsgesetz
ist
geregelt,
wie
hoch
Bäume
und
Büsche
im
eigenen
Garten
sein
dürfen,
und
welchen
Abstand
sie
zur
Grundstücksgrenze
des
Nachbarn
haben
müssen.
Überschrift:
Erst reden, dann sägen
Zwischenüberschrift:
Nachbarrechtsgesetz regelt, wo Bäume wachsen dürfen
Artikel:
Originaltext:
Es
grünt
so
grün
. . .
den
Sommer
kann
man
mit
Bäumen
als
Schattenspendern
besonders
gut
genießen.
Aber
was
tun,
wenn
es
dem
bösen
Nachbarn
nicht
gefällt?
Während
auf
dem
eigenen
Grundstück
die
Bäume
im
Norden
gut
platziert
sind,
verdunkeln
sie
seine
Terrasse
und
das
Wohnzimmer
nach
Süden.
Oder
die
Nadeln
der
hohen
Fichten
verstopfen
regelmäßig
seine
Dachrinne.
Besonders
auf
kleinen
Grundstücken,
wie
sie
in
der
Stadt
üblich
sind,
führen
Bäume
schon
mal
zu
Verstimmungen
und
zum
Streit
unter
Nachbarn.
So
verliert
man
die
Freude
am
Garten,
und
es
geht
nur
noch
um
die
Frage:
Wer
hat
recht?
Das
Niedersächsische
Nachbarrechtsgesetz
gibt
Auskunft.
Gehölze
dürfen
eine
bestimmte
Höhe
nicht
überschreiten,
abhängig
vom
Abstand
zur
Grenze.
Unter
50
cm
Grenzabstand
darf
ein
Busch
nur
1,
20
m
hoch
werden.
Bei
1,
25
m
Abstand
zur
Grenze
dürfen
Busch
oder
Baum
immerhin
schon
3
m
hoch
werden.
Richtige
Bäume
sind
aber
höher.
Dafür
braucht
man
reichlich
Grenzabstand:
drei
Meter
für
ein
fünf
Meter
hohes
Gehölz
oder
acht
Meter
für
einen
15
Meter
hohen
Baum.
Aber
der
Rechtsweg
ist
wohl
das
letzte
Mittel
unter
Nachbarn.
Klug
handelt,
wer
bei
einer
Neupflanzung
vorher
prüft:
Wie
hoch
und
breit
wird
dieser
Baum
in
20
Jahren
sein?
Sind
die
Bäume
bereits
zu
groß,
kann
ein
fachgerechter
Rückschnitt
wieder
mehr
Sonnenlicht
bringen
und
das
nachbarschaftliche
Verhältnis
aufhellen.
Klug
handelt
auch,
wer
nicht
gleich
zum
Zollstock
greift,
um
die
Bäume
des
Nachbarn
zu
vermessen.
Im
Gespräch
über
Bäume
und
Sträucher
lässt
sich
immer
eine
Lösung
finden.
Denn
wie
sähe
unsere
Stadt
aus,
wenn
jeder
nur
auf
seinem
Recht
bestünde?
Vom
Grün,
das
uns
entspannt
und
die
Luft
säubert
und
kühlt,
wäre
ein
großer
Teil
verschwunden.
Autor:
sey