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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Erst reden, dann sägen
Zwischenüberschrift:
Nachbarrechtsgesetz regelt, wo Bäume wachsen dürfen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Es grünt so grün . . . den Sommer kann man mit Bäumen als Schattenspendern besonders gut genießen. Aber was tun, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt? Während auf dem eigenen Grundstück die Bäume im Norden gut platziert sind, verdunkeln sie seine Terrasse und das Wohnzimmer nach Süden. Oder die Nadeln der hohen Fichten verstopfen regelmäßig seine Dachrinne.
Besonders auf kleinen Grundstücken, wie sie in der Stadt üblich sind, führen Bäume schon mal zu Verstimmungen und zum Streit unter Nachbarn. So verliert man die Freude am Garten, und es geht nur noch um die Frage: Wer hat recht?
Das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz gibt Auskunft. Gehölze dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, abhängig vom Abstand zur Grenze. Unter 50 cm Grenzabstand darf ein Busch nur 1, 20 m hoch werden. Bei 1, 25 m Abstand zur Grenze dürfen Busch oder Baum immerhin schon 3 m hoch werden. Richtige Bäume sind aber höher. Dafür braucht man reichlich Grenzabstand: drei Meter für ein fünf Meter hohes Gehölz oder acht Meter für einen 15 Meter hohen Baum.
Aber der Rechtsweg ist wohl das letzte Mittel unter Nachbarn. Klug handelt, wer bei einer Neupflanzung vorher prüft: Wie hoch und breit wird dieser Baum in 20 Jahren sein? Sind die Bäume bereits zu groß, kann ein fachgerechter Rückschnitt wieder mehr Sonnenlicht bringen und das nachbarschaftliche Verhältnis aufhellen.
Klug handelt auch, wer nicht gleich zum Zollstock greift, um die Bäume des Nachbarn zu vermessen. Im Gespräch über Bäume und Sträucher lässt sich immer eine Lösung finden. Denn wie sähe unsere Stadt aus, wenn jeder nur auf seinem Recht bestünde? Vom Grün, das uns entspannt und die Luft säubert und kühlt, wäre ein großer Teil verschwunden.

Autor:
sey


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