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1.
Erscheinungsdatum:
21.07.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Ein
73-
jähriger
Kleingärtner
hatte
sein
Auto
40
Jahre
lang
auf
der
Weberstraße
abgestellt,
doch
kürzlich
erhielt
er
einen
Strafzettel
wegen
unerlaubten
Parkens
an
einer
engen
Straßenstelle.
Eine
Vermessung
der
Engstelle
kam
zu
dem
Ergebnis,
dass
der
Platz
zwischen
parkenden
Autos
und
dem
Rest
der
Fahrbahn
ausreichend
sei,
und
die
Stadtverwaltung
gestand
ihren
Irrtum
ein.
Überschrift:
Doch kein Knöllchen für Kleingärtner
Zwischenüberschrift:
Stadtverwaltung gesteht Irrtum ein
Artikel:
Originaltext:
Günter
Zachows
Ärger
ist
verflogen.
Die
Osnabrücker
Stadtverwaltung
teilte
ihm
jetzt
vorab
telefonisch
mit,
dass
er
für
sein
angebliches
Falschparken
nicht
zu
zahlen
braucht.
Der
73-
jährige
Kleingärtner
hatte
sein
Auto
an
der
Weberstraße
abgestellt
–
so
wie
er
es
bereits
seit
40
Jahren
macht.
Doch
die
Stadtverwaltung
verpasste
ihm
neulich
ein
Knöllchen
dafür.
Der
Grund:
Verstoß
gegen
Paragraf
12
der
Straßenverkehrsordnung,
der
Parken
an
einer
engen
Straßenstelle
nicht
zulässt.
Zachow
hatte
sich
daraufhin
persönlich
beim
zuständigen
Fachbereich
für
Bürger
und
Ordnung
beschwert.
Man
wolle
die
Sache
prüfen,
beschied
man
ihm
dort.
Doch
Zachow
wurde
auch
selbst
aktiv.
Sein
Anwalt
schickte
einen
schriftlichen
Widerspruch
an
das
Amt,
da
für
das
Strafmandat
keine
Rechtsgrundlage
vorhanden
sei.
Weder
würden
Schilder
das
Parken
verbieten
noch
eine
enge
Straßenstelle
von
weniger
als
3,
05
Meter
den
Verkehr
behindern,
schrieb
der
Anwalt.
Mit
dem
Maßband
untersuchte
man
derweil
vonseiten
des
Amtes
den
Abstand
von
parkenden
Autos
zum
Rest
der
Fahrbahn.
Dabei
stellte
man
fest,
dass
der
Zwischenraum
für
den
Verkehr
ausreichend
ist,
die
Politesse
sich
also
geirrt
haben
muss.
"
Wir
gehen
davon
aus,
dass
der
Mindestabstand
auch
damals
gegeben
war"
,
schildert
Fachbereichsleiterin
Karin
Heinrich
den
Vorgang.
Dennoch:
"
Wir
sehen
dort
weiterhin
Handlungsbedarf
und
behalten
uns
zukünftige
Möglichkeiten
der
Verkehrslenkung
vor."
Günter
Zachow
indes
ist
glücklich:
"
Ich
freue
mich,
dass
der
kleine
Mann
auch
einmal
recht
bekommen
hat."
Autor:
steb