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1.
Erscheinungsdatum:
11.07.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Reaktionen
auf
FMO-
Urteil.
Überschrift:
Rückschlüsse zur A 33 sind "Unsinn"
Zwischenüberschrift:
Echo auf Urteil zum FMO-Ausbau
Artikel:
Originaltext:
Münster/
Osnabrück.
Voraussichtlich
nicht
vor
Ende
August
wird
die
schriftliche
Begründung
der
Entscheidung
des
Bundesverwaltungsgerichts
vorliegen,
das
am
Donnerstag
den
Rechtsstreit
um
den
Ausbau
des
Flughafens
Münster/
Osnabrück
(FMO)
an
das
Oberverwaltungsgericht
Münster
zurückverwiesen
hat.
Die
Leipziger
Richter
hatten
der
Münsteraner
Vorinstanz
auferlegt,
die
Gründe
für
den
Ausbau
und
die
Belastbarkeit
der
Bedarfsprognosen
für
den
geplanten
Interkontinentalverkehr
neu
zu
bewerten.
Geplant
ist
die
Verlängerung
der
Startbahn
von
derzeit
rund
2200
Metern
auf
zunächst
3000
Meter.
Das
Echo
auf
die
Entscheidung
des
Bundesverwaltungsgerichts
war
auch
gestern
gespalten.
Nachdem
die
IHK
Osnabrück-
Emsland
von
einem
Rückschlag
für
die
Region
gesprochen
hatte,
reagierten
die
Grünen
mit
Genugtuung.
"
Es
ist
genau
das
eingetreten,
worauf
wir
seit
Jahren
hingewiesen
haben"
,
sagte
der
Fraktionsvorsitzende
der
Grünen
im
Osnabrücker
Stadtrat,
Michael
Hagedorn:
"
Das
Prognoseszenario,
mit
dem
die
Startbahnverlängerung
wirtschaftlich
begründet
worden
ist,
ist
das
Papier
nicht
wert,
auf
dem
es
steht."
Seit
Jahren
hätten
sich
die
übrigen
Parteien
trotz
wiederholter
Hinweise
dieser
Erkenntnis
widersetzt.
"
Wir
appellieren
an
alle
Verantwortlichen,
sich
jetzt
den
Realitäten
zu
stellen
und
ihre
gescheiterte
Geschäftspolitik
zu
überdenken"
,
sagte
Hagedorn.
Ansonsten
werde
das
ein
Millionengrab
für
die
Gesellschafter.
Mit
Erleichterung
haben
die
Landkreis-
Grünen
die
Entscheidung
des
Bundesverwaltungsgerichtes
gegen
die
Startbahnverlängerung
am
FMO-
Flughafen
aufgenommen.
"
Wir
haben
NABU
und
Bürgerinitiativen
in
ihrer
Kritik
an
den
geschönten
Prognosen
immer
unterstützt"
,
erklärte
Vorstandssprecher
Ufke
Cremer.
Statt
der
von
Gutachter
Allemeyer
für
2010
vorausgesagten
3,
3
Millionen
Passagiere
sei
tatsächlich
im
Jahr
2008
mit
etwa
1,
6
Millionen
nicht
einmal
die
Hälfte
erreicht
worden.
Bedeutung
hat
für
die
Grünen
die
Gerichtsentscheidung
auch
für
die
Planung
der
A
33
durchs
Nettetal.
Derartige
Rückschlüsse
der
FMO-
Entscheidung
des
Bundesverwaltungsgerichts
auf
die
Lückenschluss-
Pläne
bezeichnete
Kreisrat
Winfried
Wilkens
gestern
auf
Anfrage
als
"
absoluten
Kurzschluss"
.
In
allen
Fällen
setze
sich
das
oberste
deutsche
Verwaltungsgericht
sehr
intensiv
mit
dem
jeweiligen
Einzelfall
auseinander.
"
Wer
jetzt
über
die
Lande
zieht
und
verkündet,
dass
der
Lückenschluss
der
A
33
keine
Chance
habe,
weil
es
jetzt
beim
FMO-
Verfahren
zu
einer
Neuverhandlung
kommt,
redet
Unsinn"
,
sagte
Wilkens.
Zwischen
den
Planungen
für
Flughäfen
und
solchen
für
Straßen
gebe
es
eine
Reihe
von
Parallelen,
aber
auch
rechtlich
bedeutsame
Unterschiede.
So
habe
der
Deutsche
Bundestag
selbst
als
Gesetzgeber
entschieden,
dass
es
einen
vordringlichen
Bedarf
gibt
für
die
A
33.
Und
dieses
Verkehrsprojekt
sei
so
wichtig,
dass
ausschließlich
das
Bundesverwaltungsgericht
darüber
entscheide
und
es
keinen
Gang
durch
die
Instanzen
gebe.
Autor:
ra