User Online: 2 | Timeout: 21:16Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Rückschlüsse zur A 33 sind "Unsinn"
Zwischenüberschrift:
Echo auf Urteil zum FMO-Ausbau
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Münster/ Osnabrück. Voraussichtlich nicht vor Ende August wird die schriftliche Begründung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen, das am Donnerstag den Rechtsstreit um den Ausbau des Flughafens Münster/ Osnabrück (FMO) an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen hat.
Die Leipziger Richter hatten der Münsteraner Vorinstanz auferlegt, die Gründe für den Ausbau und die Belastbarkeit der Bedarfsprognosen für den geplanten Interkontinentalverkehr neu zu bewerten. Geplant ist die Verlängerung der Startbahn von derzeit rund 2200 Metern auf zunächst 3000 Meter. Das Echo auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war auch gestern gespalten. Nachdem die IHK Osnabrück-Emsland von einem Rückschlag für die Region gesprochen hatte, reagierten die Grünen mit Genugtuung.
" Es ist genau das eingetreten, worauf wir seit Jahren hingewiesen haben", sagte der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Osnabrücker Stadtrat, Michael Hagedorn: " Das Prognoseszenario, mit dem die Startbahnverlängerung wirtschaftlich begründet worden ist, ist das Papier nicht wert, auf dem es steht." Seit Jahren hätten sich die übrigen Parteien trotz wiederholter Hinweise dieser Erkenntnis widersetzt. " Wir appellieren an alle Verantwortlichen, sich jetzt den Realitäten zu stellen und ihre gescheiterte Geschäftspolitik zu überdenken", sagte Hagedorn. Ansonsten werde das ein Millionengrab für die Gesellschafter.
Mit Erleichterung haben die Landkreis-Grünen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gegen die Startbahnverlängerung am FMO-Flughafen aufgenommen. " Wir haben NABU und Bürgerinitiativen in ihrer Kritik an den geschönten Prognosen immer unterstützt", erklärte Vorstandssprecher Ufke Cremer. Statt der von Gutachter Allemeyer für 2010 vorausgesagten 3, 3 Millionen Passagiere sei tatsächlich im Jahr 2008 mit etwa 1, 6 Millionen nicht einmal die Hälfte erreicht worden. Bedeutung hat für die Grünen die Gerichtsentscheidung auch für die Planung der A 33 durchs Nettetal.
Derartige Rückschlüsse der FMO-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Lückenschluss-Pläne bezeichnete Kreisrat Winfried Wilkens gestern auf Anfrage als " absoluten Kurzschluss". In allen Fällen setze sich das oberste deutsche Verwaltungsgericht sehr intensiv mit dem jeweiligen Einzelfall auseinander. " Wer jetzt über die Lande zieht und verkündet, dass der Lückenschluss der A 33 keine Chance habe, weil es jetzt beim FMO-Verfahren zu einer Neuverhandlung kommt, redet Unsinn", sagte Wilkens. Zwischen den Planungen für Flughäfen und solchen für Straßen gebe es eine Reihe von Parallelen, aber auch rechtlich bedeutsame Unterschiede. So habe der Deutsche Bundestag selbst als Gesetzgeber entschieden, dass es einen vordringlichen Bedarf gibt für die A 33. Und dieses Verkehrsprojekt sei so wichtig, dass ausschließlich das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheide und es keinen Gang durch die Instanzen gebe.
Autor:
ra


Anfang der Liste Ende der Liste