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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Flughafen in der Warteschleife
 
Die Karibik bleibt ein Fernziel
Zwischenüberschrift:
Urteil: Ob Startbahn des FMO verlängert werden darf, muss neu verhandelt werden
 
Flughafen Münster/Osnabrück darf Start-und-Lande-Bahn vorerst nicht verlängern
Artikel:
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Originaltext:
Leipzig/ Greven. Die Hängepartie um den Ausbau des Flughafens Münster/ Osnabrück (FMO) geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall gestern an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zurückverwiesen. Das OVG hatte 2006 zwei Klagen gegen den Ausbau abgewiesen. Dagegen war der Naturschutzbund( NABU) in Revision gegangen.
er/ kas/ dpa Leipzig/ Greven. Die Bundesrichter begründeten ihre Entscheidung mit Verfahrensfehlern. Die münsterischen Richter hätten den Passagier- und Wachstums-Prognosen, die den Ausbau rechtfertigen, eine zu große Bedeutung beigemessen, erklärte der Vorsitzende Richter des vierten Senats. Die Beeinträchtigungen für ein angrenzendes Naturschutzgebiet indes seien vom OVG nicht ausreichend berücksichtigt worden. Nun muss das Gericht in Münster die Gründe für den Ausbau und die Belastbarkeit der Bedarfsprognose für den geplanten Interkontinentalverkehr noch einmal bewerten.
Das Ziel des viertgrößten NRW-Airports ist es, künftig auch Flüge der sogenannten mittleren Langstrecke etwa auf die Arabische Halbinsel oder an die Westküste der USA anzubieten und damit neue Passagierkreise für sich zu erschließen. Um diese ferneren Ziele von Greven aus ohne Zwischenlandung anfliegen zu können, ist eine mindestens 3000 Meter lange Startbahn notwendig.
Vor drei Jahren hatte das OVG die Klage der NABU-Umweltaktivisten gegen die Ausbaupläne des FMO in Greven zurückgewiesen. Die in zwei Stufen geplante Verlängerung der Startbahn von derzeit 2200 auf 3600 Meter und die damit erhofften positiven Effekte für die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens und der gesamten Region hätten deutlich Vorrang vor den möglicherweise negativen Auswirkungen auf die Umwelt, urteilten die münsterischen Richter. Gegen diesen OVG-Beschluss legten die Naturschützer des NABU Revision ein.
FMO-Chef Gerd Stöwer empfing die Entscheidung des Leipziger Gerichts mit gemischten Gefühlen. Einerseits freue er sich, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Startbahn-Verlängerung nicht aufgehoben worden sei. Andererseits sei nun ein weiterer Zeitverlust zu erwarten.
Die Industrie- und Handelskammern Osnabrück-Emsland und Nord Westfalen erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, das gestrige Urteil werfe die Region im Wettbewerb der Standorte zurück. Sie drängen auf eine schnelle Wiederaufnahme des Verfahrens. Dem stimmten der Mittelstandsbeauftragte der niedersächsischen Staatskanzlei, Mathias Middelberg (CDU), sowie Carl-Ludwig Thiele, Fraktions-Vize der FDP im Bundestag, zu: " Die Verlängerung der Startbahn bleibt von größter Bedeutung." NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller indes sieht in dem Urteil " einen Erfolg für den Naturschutz in Deutschland".
Wann das Verfahren erneut eröffnet wird, ist derzeit noch offen. Vom ersten Antrag bis heute dauert das Planungsverfahren bereits 15 Jahre.

Leipzig. Die Karibik, Dubai oder Zentralasien sind für Niedersachsen, Westfalen und Niederländer weiter auf absehbare Zeit nur mit Umsteigen zu erreichen.

Leipzig. Der geplante Ausbau des Flughafens Münster/ Osnabrück (FMO) für Nonstop-Interkontinental-Flüge zu Fernzielen hängt weiter in der Warteschleife. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig verwies das Verfahren um die Verlängerung der Start-und-Lande-Bahn von jetzt 2200 auf 3000 Meter zurück an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Damit erzielten die Umweltschützer vom Naturschutzbund (NABU) einen Teilerfolg.
" Das OVG hat den Bedarfsprognosen, die eine Verlängerung der Startbahn von 2200 auf 3600 Meter begründen, einen zu großen Stellenwert beigemessen", sagte der Vorsitzende des vierten Senats, Rüdiger Rubel.
Dass das Urteil so ausfiel, kam für alle Beteiligten überraschend. Weil im Laufe der Verhandlung durchaus der Eindruck entstanden war, dass die Bundesrichter die Revision ablehnen würden. Diese Tendenz war jedenfalls so offensichtlich, dass derNABU, der seinerzeit vor dem OVG geklagt und in LeipzigRevision eingereicht hatte, am Ende gar nicht mehr zur Urteilsverkündung erschien. Einer, der anfangs noch ganz optimistisch wirkte, dann aber eher gute Miene zum bösen Spiel machen musste, war der FMO-Chef. " Gut ist, dass der Revision nicht stattgegeben wurde", sagte Gerd Stöwer. Da hatte das Gericht sein Urteil gerade begründet. Schlecht für den FMO aber sei, " dass jetzt noch mehr Zeit vergeht, bis wir einen endgültigen Richterspruch haben".
Für den Laien war eseine scheinbare Kleinigkeit, die die Richter in den roten Roben letztlich am OVG-Urteil kritisierten. Es waren nicht die schweren Vorwürfe der Naturschützer, dass in dem ersten Verfahren die EU-Kommission nicht eingeschaltet wurde, obwohl der Naturraum um den FMO herum durch europäische Richtlinien geschützt ist. Oder das Fehlen von Gutachten. Oder das unterbliebene Erfassen von Fledermausbeständen. All das hatte in Leipzig keinen Bestand.
Es war allein die Prognose der Fluggäste und deren Bewertung als öffentliches Interesse durch die Richter in Münster, die Rubel und seine vier Richterkollegen daran hinderte, die Revision abzulehnen. Bis zu einer Million zusätzliche Passagiere hatte die seinerzeit heftig kritisierte Allemeyer-Studie dem FMO pro Jahr vorausgesagt, wenn mit einer verlängerten Startbahn auch fernere Ziele angesteuert werden können.
Jetzt müssen die Richter in Münster noch einmal neu abwägen. Dann wird sich entscheiden, ob der frühere " Flughafen Münster/ Osnabrück" seinem mittlerweile geänderten Namen als " Münster/ Osnabrück International Airport" demnächst vollends gerecht wird.

Bildtext: Europäische Ziele können Urlauber vom Grevener Flughafen aus ansteuern Interkontinentalflüge werden vorerst nicht auf der Anzeigetafel auftauchen. Foto: ddp
Autor:
er, kas, dpa, Elmar Ries, Juliane Albrecht


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