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1.
Erscheinungsdatum:
10.07.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Nach
dem
Leipziger
Urteil
darf
die
Startbahn
des
FMO
vorerst
nicht
verlängert
werden.
Dazu
ein
Kommentar
von
Franz-
Josef
Raders.
Überschrift:
Flughafen in der Warteschleife
Die Karibik bleibt ein Fernziel
Zwischenüberschrift:
Urteil: Ob Startbahn des FMO verlängert werden darf, muss neu verhandelt werden
Flughafen Münster/Osnabrück darf Start-und-Lande-Bahn vorerst nicht verlängern
Artikel:
Originaltext:
Leipzig/
Greven.
Die
Hängepartie
um
den
Ausbau
des
Flughafens
Münster/
Osnabrück
(FMO)
geht
weiter.
Das
Bundesverwaltungsgericht
in
Leipzig
hat
den
Fall
gestern
an
das
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
in
Münster
zurückverwiesen.
Das
OVG
hatte
2006
zwei
Klagen
gegen
den
Ausbau
abgewiesen.
Dagegen
war
der
Naturschutzbund(
NABU)
in
Revision
gegangen.
er/
kas/
dpa
Leipzig/
Greven.
Die
Bundesrichter
begründeten
ihre
Entscheidung
mit
Verfahrensfehlern.
Die
münsterischen
Richter
hätten
den
Passagier-
und
Wachstums-
Prognosen,
die
den
Ausbau
rechtfertigen,
eine
zu
große
Bedeutung
beigemessen,
erklärte
der
Vorsitzende
Richter
des
vierten
Senats.
Die
Beeinträchtigungen
für
ein
angrenzendes
Naturschutzgebiet
indes
seien
vom
OVG
nicht
ausreichend
berücksichtigt
worden.
Nun
muss
das
Gericht
in
Münster
die
Gründe
für
den
Ausbau
und
die
Belastbarkeit
der
Bedarfsprognose
für
den
geplanten
Interkontinentalverkehr
noch
einmal
bewerten.
Das
Ziel
des
viertgrößten
NRW-
Airports
ist
es,
künftig
auch
Flüge
der
sogenannten
mittleren
Langstrecke
–
etwa
auf
die
Arabische
Halbinsel
oder
an
die
Westküste
der
USA
–
anzubieten
und
damit
neue
Passagierkreise
für
sich
zu
erschließen.
Um
diese
ferneren
Ziele
von
Greven
aus
ohne
Zwischenlandung
anfliegen
zu
können,
ist
eine
mindestens
3000
Meter
lange
Startbahn
notwendig.
Vor
drei
Jahren
hatte
das
OVG
die
Klage
der
NABU-
Umweltaktivisten
gegen
die
Ausbaupläne
des
FMO
in
Greven
zurückgewiesen.
Die
in
zwei
Stufen
geplante
Verlängerung
der
Startbahn
von
derzeit
2200
auf
3600
Meter
und
die
damit
erhofften
positiven
Effekte
für
die
wirtschaftliche
Entwicklung
des
Flughafens
und
der
gesamten
Region
hätten
deutlich
Vorrang
vor
den
möglicherweise
negativen
Auswirkungen
auf
die
Umwelt,
urteilten
die
münsterischen
Richter.
Gegen
diesen
OVG-
Beschluss
legten
die
Naturschützer
des
NABU
Revision
ein.
FMO-
Chef
Gerd
Stöwer
empfing
die
Entscheidung
des
Leipziger
Gerichts
mit
gemischten
Gefühlen.
Einerseits
freue
er
sich,
dass
der
Planfeststellungsbeschluss
zur
Startbahn-
Verlängerung
nicht
aufgehoben
worden
sei.
Andererseits
sei
nun
ein
weiterer
Zeitverlust
zu
erwarten.
Die
Industrie-
und
Handelskammern
Osnabrück-
Emsland
und
Nord
Westfalen
erklärten
in
einer
gemeinsamen
Stellungnahme,
das
gestrige
Urteil
werfe
die
Region
im
Wettbewerb
der
Standorte
zurück.
Sie
drängen
auf
eine
schnelle
Wiederaufnahme
des
Verfahrens.
Dem
stimmten
der
Mittelstandsbeauftragte
der
niedersächsischen
Staatskanzlei,
Mathias
Middelberg
(CDU)
,
sowie
Carl-
Ludwig
Thiele,
Fraktions-
Vize
der
FDP
im
Bundestag,
zu:
"
Die
Verlängerung
der
Startbahn
bleibt
von
größter
Bedeutung."
NABU-
Bundesgeschäftsführer
Leif
Miller
indes
sieht
in
dem
Urteil
"
einen
Erfolg
für
den
Naturschutz
in
Deutschland"
.
Wann
das
Verfahren
erneut
eröffnet
wird,
ist
derzeit
noch
offen.
Vom
ersten
Antrag
bis
heute
dauert
das
Planungsverfahren
bereits
15
Jahre.
Leipzig.
Die
Karibik,
Dubai
oder
Zentralasien
sind
für
Niedersachsen,
Westfalen
und
Niederländer
weiter
auf
absehbare
Zeit
nur
mit
Umsteigen
zu
erreichen.
Leipzig.
Der
geplante
Ausbau
des
Flughafens
Münster/
Osnabrück
(FMO)
für
Nonstop-
Interkontinental-
Flüge
zu
Fernzielen
hängt
weiter
in
der
Warteschleife.
Das
Bundesverwaltungsgericht
Leipzig
verwies
das
Verfahren
um
die
Verlängerung
der
Start-
und-
Lande-
Bahn
von
jetzt
2200
auf
3000
Meter
zurück
an
das
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
in
Münster.
Damit
erzielten
die
Umweltschützer
vom
Naturschutzbund
(NABU)
einen
Teilerfolg.
"
Das
OVG
hat
den
Bedarfsprognosen,
die
eine
Verlängerung
der
Startbahn
von
2200
auf
3600
Meter
begründen,
einen
zu
großen
Stellenwert
beigemessen"
,
sagte
der
Vorsitzende
des
vierten
Senats,
Rüdiger
Rubel.
Dass
das
Urteil
so
ausfiel,
kam
für
alle
Beteiligten
überraschend.
Weil
im
Laufe
der
Verhandlung
durchaus
der
Eindruck
entstanden
war,
dass
die
Bundesrichter
die
Revision
ablehnen
würden.
Diese
Tendenz
war
jedenfalls
so
offensichtlich,
dass
derNABU,
der
seinerzeit
vor
dem
OVG
geklagt
und
in
LeipzigRevision
eingereicht
hatte,
am
Ende
gar
nicht
mehr
zur
Urteilsverkündung
erschien.
Einer,
der
anfangs
noch
ganz
optimistisch
wirkte,
dann
aber
eher
gute
Miene
zum
bösen
Spiel
machen
musste,
war
der
FMO-
Chef.
"
Gut
ist,
dass
der
Revision
nicht
stattgegeben
wurde"
,
sagte
Gerd
Stöwer.
Da
hatte
das
Gericht
sein
Urteil
gerade
begründet.
Schlecht
für
den
FMO
aber
sei,
"
dass
jetzt
noch
mehr
Zeit
vergeht,
bis
wir
einen
endgültigen
Richterspruch
haben"
.
Für
den
Laien
war
eseine
scheinbare
Kleinigkeit,
die
die
Richter
in
den
roten
Roben
letztlich
am
OVG-
Urteil
kritisierten.
Es
waren
nicht
die
schweren
Vorwürfe
der
Naturschützer,
dass
in
dem
ersten
Verfahren
die
EU-
Kommission
nicht
eingeschaltet
wurde,
obwohl
der
Naturraum
um
den
FMO
herum
durch
europäische
Richtlinien
geschützt
ist.
Oder
das
Fehlen
von
Gutachten.
Oder
das
unterbliebene
Erfassen
von
Fledermausbeständen.
All
das
hatte
in
Leipzig
keinen
Bestand.
Es
war
allein
die
Prognose
der
Fluggäste
und
deren
Bewertung
als
öffentliches
Interesse
durch
die
Richter
in
Münster,
die
Rubel
und
seine
vier
Richterkollegen
daran
hinderte,
die
Revision
abzulehnen.
Bis
zu
einer
Million
zusätzliche
Passagiere
hatte
die
seinerzeit
heftig
kritisierte
Allemeyer-
Studie
dem
FMO
pro
Jahr
vorausgesagt,
wenn
mit
einer
verlängerten
Startbahn
auch
fernere
Ziele
angesteuert
werden
können.
Jetzt
müssen
die
Richter
in
Münster
noch
einmal
neu
abwägen.
Dann
wird
sich
entscheiden,
ob
der
frühere
"
Flughafen
Münster/
Osnabrück"
seinem
mittlerweile
geänderten
Namen
als
"
Münster/
Osnabrück
International
Airport"
demnächst
vollends
gerecht
wird.
Bildtext:
Europäische
Ziele
können
Urlauber
vom
Grevener
Flughafen
aus
ansteuern
–
Interkontinentalflüge
werden
vorerst
nicht
auf
der
Anzeigetafel
auftauchen.
Foto:
ddp
Autor:
er, kas, dpa, Elmar Ries, Juliane Albrecht