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1.
Erscheinungsdatum:
23.06.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Ein
fehlerhafter
Bebauungsplan
aus
dem
Jahr
1978
treibt
die
Stadt
in
eine
Zwickmühle.
Der
Plan
besagt
für
das
Eckgrundstück
Lürmannstraße/
Gutenbergstraße
am
Westerberg,
dass
dort
einerseits
das
Bauen
erlaubt
ist,
andererseits
die
dort
vorhandenen
Bäume
erhalten
werden
müssen.
Jetzt
wird
im
Stadtentwicklungsausschuss
darüber
diskutiert,
den
Bauantrag
eines
Investors
für
acht
Eigentumswohnungen
zu
genehmigen
und
die
Bäume
zu
opfern
-
oder
den
Bauantrag
abzulehnen.
Überschrift:
Zwickmühle: Baum oder Bau?
Zwischenüberschrift:
Fehlerhafter Plan sorgt für eine paradoxe Situation an der Lürmannstraße
Artikel:
Originaltext:
Bauen
ist
erlaubt,
aber
die
beiden
Bäume
müssen
erhalten
bleiben.
Nur
–
die
eine
Option
schließt
die
andere
aus.
Vor
dieser
paradoxen
Situation
stehen
Planer
und
Politiker
am
Westerberg.
Die
Festlegungen
für
das
Eckgrundstück
Lürmannstraße/
Gutenbergstraße
schließen
sich
gegenseitig
aus.
Jetzt
muss
die
Stadt
entscheiden.
Die
Massivhaussysteme
GmbH
(mhs)
will
auf
dem
Grundstück
acht
exklusive
Eigentumswohnungen
errichten
und
wirbt
dafür
mit
dem
Label
"
Green
Living"
.
Grün,
weil
es
auf
dem
Areal
so
schön
grün
ist.
Aber
ausgerechnet
der
eindrucksvollste
Baum
auf
dem
1280
qm
großen
Grundstück
steht
dem
Projekt
im
Weg
–
mitten
in
der
bebaubaren
Fläche.
Und
dieser
stattliche
Baum
soll
auch
noch
bemerkenswert
vital
sein.
1978
hat
die
Stadt
einen
Bebauungsplan
für
das
Quartier
beschlossen
und
dabei
offensichtlich
übersehen,
dass
sich
Baugrenze
und
Baumschutz
gegenseitig
ausschließen.
Ein
Widerspruch
in
sich,
wie
Franz
Schürings,
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau,
jetzt
vor
dem
Stadtentwicklungsausschuss
einräumte.
Seit
dem
20.
Mai
liegt
der
Stadt
ein
Bauantrag
vor,
der
die
Planer
in
die
Zwickmühle
treibt.
Erlauben
sie
dem
Unternehmen,
die
Eigentumswohnungen
zu
bauen,
werden
sich
Nachbarn
und
Naturschützer
empören,
dass
es
in
Osnabrück
selbst
für
geschützte
Bäume
keinen
Schutz
gebe.
Wird
der
Bauantrag
abgelehnt,
setzt
sich
die
Stadt
dem
Vorwurf
aus,
dass
nicht
einmal
ein
gültiger
Bebauungsplan
Rechtssicherheit
für
Investoren
biete.
Denkbar
wäre
immerhin,
statt
der
acht
Eigentumswohnungen
nur
vier
zu
genehmigen
und
den
Baum
stehen
zu
lassen.
Dann
würde
das
Bauunternehmen
vermutlich
abwinken,
weil
sich
die
Idee
vom
"
Green
Living"
als
unwirtschaftlich
erwiese.
Erschwerend
kommt
hinzu,
dass
der
Investor
einen
zweiten
geschützten
Baum
opfern
möchte.
Der
steht
zwar
außerhalb
der
bebaubaren
Fläche.
Aber
ausgerechnet
dort,
wo
der
Architekt
die
Einfahrt
zur
Tiefgarage
anlegen
möchte.
Im
Stadtentwicklungsausschuss
waren
lauter
ratlose
Gesichter
zu
sehen,
als
das
Thema
auf
den
Tisch
kam.
Nur
der
Naturschutzbeauftragte
Gerd
Mäscher
gab
eine
klare
Stellungnahme
ab:
Wenn
die
Baugrenzen
fehlerhaft
seien,
dürfe
nicht
der
Baum
geopfert
werden.
Bildtext:
Eindrucksvolles
Grün:
Zwei
Bäume
auf
diesem
Grundstück
an
der
Lürmannstraße
stehen
einem
Bauprojekt
im
Weg.
Foto:
Parton
Autor:
rll