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1.
Erscheinungsdatum:
11.06.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Nach
dem
Wegfall
des
niedersächsischen
Spielplatzgesetzes
ist
die
kommunale
Verwaltung
nicht
mehr
dazu
verpflichtet,
bei
der
Ausweisung
von
neuen
Wohngebieten
Kinderspielflächen
einzuplanen.
Bis
ein
eigenes
Spielplatzkonzept
für
Osnabrück
erarbeitet
wird,
soll
sich
die
Verwaltung
an
den
Kriterien
des
alten
Landesgesetzes
orientieren.
Überschrift:
Braucht jedes Wohngebiet einen Spielplatz?
Zwischenüberschrift:
Land gibt Kommunen freie Hand – SPD will Sonderregelung
Artikel:
Originaltext:
Müssen
in
neuen
Wohngebieten
immer
Spielplätze
eingeplant
werden?
Nach
dem
Wegfall
des
niedersächsischen
Spielplatzgesetzes
ist
die
kommunale
Verwaltung
dazu
nicht
mehr
verpflichtet.
Ein
Spielplatzkonzept
für
Osnabrück
wird
derzeit
erarbeitet,
kann
aber
frühestens
in
einem
halben
Jahr
in
Kraft
treten.
Bis
dahin
sollen
bei
der
Ausweisung
von
neuen
Wohngebieten
grundsätzlich
Kinderspielflächen
eingeplant
werden,
forderte
die
SPD
im
Stadtrat.
"
Damit
drehen
Sie
das
Rad
zurück"
,
sagte
Oliver
Hasskamp
(FDP)
.
Denn
der
Sinn
des
vereinfachten
Landesgesetzes
sei,
dass
die
Verwaltung
flexibel
reagieren
könne
–
etwa,
wenn
in
der
Nähe
des
neuen
Wohngebietes
bereits
ein
anderer
Spielplatz
existiere.
Auch
Anette
Meyer
zu
Strohen
(CDU)
bestritt
die
Notwendigkeit
einer
lokalen
Sonderregelung,
da
auch
das
Baugesetzbuch
die
Berücksichtigung
der
sozialen
Belange
junger
Menschen
festschreibe.
"
Wir
möchten
aber
signalisieren,
dass
uns
dieser
Punkt
wichtig
ist"
,
so
Ulrich
Hus
(SPD)
.
Er
merkte
an,
dass
die
Verwaltung
mit
ihrem
Hinweis
auf
das
wegfallende
Landesgesetz
den
Antrag
erst
provoziert
habe.
"
Die
Verwaltung
provoziert
keine
Anträge
–
sie
hat
schon
so
genug
Arbeit"
,
konterte
Oberbürgermeister
Boris
Pistorius.
Am
Ende
fand
sein
Vorschlag
gegen
die
Stimmen
von
CDU
und
FDP
eine
Mehrheit:
Der
Verwaltung
wird
für
die
Übergangszeit
freie
Hand
gelassen,
sie
muss
sich
aber
an
den
Kriterien
des
alten
Landesgesetzes
orientieren.
Autor:
bekr