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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Rauchen ohne Ärger und Gestank
Zwischenüberschrift:
Die elektronische Zigarette verspricht legales Qualmen in Kneipen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die elektronische Zigarette erobert den europäischen Markt. Da kein Tabak verbrannt wird, fällt das Qualmen mit der E-Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Deshalb dürfen die E-Raucher auch in Kneipen an ihrem elektronischen Glimmstängel ziehen. Wie kommt die E-Zigarette bei Rauchern und Nichtrauchern an? Drei Osnabrücker haben die Alternative ausprobiert.
Kathrin Wagener, Hanna Twiehaus und Daniel Hopkins lassen sich für den Rauchversuch in der Osnabrücker " Bottled"- Bar nieder. Am Tresen stecken sich die beiden Studentinnen und der PR-Manager den elektronischen Glimmstängel an und atmen ein. Auf den ersten Blick ist kein Unterschied zu erkennen, die Zigaretten scheinen zu glühen und zu qualmen. Doch etwas ist anders. Weder die Familie, die am Nachbartisch zu Abend isst, noch das Pärchen, das gerade Eis bestellt, können etwas riechen.
Die elektronischen Zigaretten sehen zwar aus wie ihre Tabak-Pendants, doch brennen sie nicht. Sie werden an einer Steckdose aufgeladen und mit Nikotin- und Aroma-Depots bestückt. Durch austretenden Wasserdampf und eine glutrot blinkende LED- Leuchte wird das herkömmliche Rauchen nur simuliert.
Der Gelegenheitsraucher Daniel Hopkins ist im Internet auf die E-Zigarette aufmerksam geworden und sieht darin eine Möglichkeit, " Zeit zu sparen". Denn damit, so stelle er sich vor, müsse er nicht für jede " Stress-Zigarette" seine Arbeit unterbrechen, um in die Raucherecke seines Betriebes zu gehen. " Nützlich ist sie also schon, aber der Geschmack kann nicht mit einer normalen Zigarette mithalten", findet Hopkins. Kathrin Wagener findet den Geschmack " ganz gut", für sie zähle aber auch eher, dass laut Herstellerangaben im Gegensatz zu herkömmlichen Zigaretten keine krebserregenden Stoffe mit eingeatmet würden. Hanna Twiehaus sieht den praktischen Aspekt im Vordergrund: " Ich ziehe demnächst mit einer Nichtraucherin zusammen. Mit der E-Zigarette werde ich sie nicht stören."
Michael Biehl vom Anbieter " BesserRauchen.de" erklärt: " Da kein Tabak verbrannt wird, fällt das Rauchen einer E-Zigarette nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Es ist theoretisch also überall möglich." Eine Ladenverkaufserlaubnis gibt es jedoch bislang in Deutschland nicht. Anders ist das in China, wo die elektronische Zigarette Mitte der Neunzigerjahre entwickelt wurde. Im Internet aber bieten mittlerweile etwa ein Dutzend Shops die E-Zigarette in verschiedenen Formen und Farben an.
Nikotinstärke und Aromen sind frei wählbar und reichen vom " Tabak- Flavour" bis hin zu Minze oder Apfel. Auch E-Zigarren und E-Pfeifen sind bereits erhältlich. Laut Biehl ist die Nachfrage in den letzen Monaten gestiegen und die Resonanz durchweg positiv. " Eine elektronische Zigarette arbeitet ohne Verbrennung. Auch Teer ist nicht enthalten. Geruchsbelästigung für Umstehende, Nikotingilb und wabernde Rauchwolken fallen weg", sagt der Online-Händler. Außerdem sei der beim Genuss entstehende Dampf nahezu geruchlos und verflüchtige sich innerhalb weniger Sekunden.
Ernst-Günther Krause, Vizepräsident der Nichtraucher-Initiative Deutschland, betrachtet die Nikotin-Alternative skeptisch: " Auch wenn die elektronische Variante keine krebserregenden Stoffe produziert, Nikotin bleibt ein starkes Gift, welches auch bei der E-Zigarette von Passivrauchern eingeatmet wird und Herz-Kreislauf-Krankheiten verursachen kann. Das darf nicht sein."
Auch beim Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) beschäftigt man sich mit dem neuen Raucher-Modell: " Es besteht hier die Gefahr, dass eine alte Sucht einfach durch eine neue ausgetauscht wird", sagt Dr. med. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle des DKFZ. " Es gibt bisher keine unabhängigen Untersuchungen oder Kontrollen. Wir wissen nicht, welche Stoffe beim Erhitzen entstehen." Deshalb könne man auch noch nicht beurteilen, inwieweit die elektronische Zigarette krebserregend sei. Auch fehlten genaue Angaben der Hersteller, sagt Pötschke-Langer weiter.
Henrik Schrage, Betreiber des " Bottled", zeigte sich nachdenklich: " Ich glaube nicht, dass sich das durchsetzt. Da kann man es auch gleich bleiben lassen." Der Wirt würde es aber " auf einen Versuch ankommen lassen". " Also, mich stört es nicht", wirft ein Gast am Tresen ein, " ich rieche ja gar nichts." Und so ist zumindest an diesem Abend das Rauchen im " Bottled" erlaubt wenn auch nur das elektronische.

Bildtext: Geruchlos, aber nicht geschmacklos: Die elektronische Zigarette fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Das bedeutet, dass Raucher sich damit in der Kneipe ihre Ration Nikotin verabreichen dürfen. Der E-Stängel wird nur im Internet angeboten. Fotos: Hermann Pentermann
Autor:
Christian Hardinghaus


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