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1.
Erscheinungsdatum:
20.05.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
FMO-
Ausbaupläne
werden
vom
Bundesverwaltungsgericht
in
Leipzig
geprüft.
Überschrift:
Der FMO schaut nach Leipzig
Zwischenüberschrift:
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 9. Juli über die Verlängerung der Start-und-Lande-Bahn
Artikel:
Originaltext:
Münster/
Osnabrück.
Diesen
Termin
haben
die
Verantwortlichen
des
Flughafens
Münster/
Osnabrück
(FMO)
geradezu
herbeigesehnt:
Am
Donnerstag,
9.
Juli,
wird
sich
das
Bundesverwaltungsgericht
in
Leipzig
in
einem
Revisionsverfahren
mit
der
geplanten
Start-
und-
Lande-
Bahn-
Verlängerung
beschäftigen.
Kurzer
Blick
zurück:
Im
Juli
2006
hatte
das
Oberverwaltungsgericht
Münster
die
Klagen
gegen
den
Planfeststellungsbeschluss
zur
Verlängerung
der
Start-
und-
Lande-
Bahn
am
FMO
zurückgewiesen.
Gegen
diese
Entscheidung
hatte
der
Naturschutzbund
(NABU)
Nordrhein-
Westfalen
eine
Revision
vor
dem
Bundesverwaltungsgericht
durchgesetzt.
In
dem
nun
terminierten
Revisionsverfahren
geht
es
somit
ausschließlich
um
Fragen
des
Naturschutzes.
Der
NABU
hatte
in
seiner
Klage
unter
anderem
ausgeführt,
dass
mit
einer
Verlängerung
der
Startbahn
ein
FFH-
Schutzgebiet
betroffen
sei
(FFH
steht
für
Fauna
=
Tierwelt,
Flora
=
Pflanzenwelt
und
Habitat
=
Lebensraum
bestimmter
Pflanzen-
und
Tierarten)
.
Dem
hält
der
FMO
entgegen,
dass
genau
deswegen
(also
zum
Schutz
des
FFH-
Gebiets)
ein
rund
elf
Millionen
Euro
teures
Tunnel-
Brückenbauwerk
am
Eltingmühlenbach
vorgesehen
sei.
FMO-
Geschäftsführer
Gerd
Stöwer
blickt
der
Verhandlung
in
Leipzig
gelassen
entgegen:
"
Wir
freuen
uns,
dass
wir
in
dem
jetzt
schon
15
Jahre
laufenden
Verfahren
nun
kurz
vor
der
letzten
Entscheidung
stehen."
Der
FMO
sei
zuversichtlich,
auch
diesen
Prozess
positiv
abschließen
zu
können,
"
aber
vor
Gericht
und
auf
hoher
See
ist
man
in
Gottes
Hand"
.
Also,
für
Spannung
dürfte
gesorgt
sein.
Letztlich
sind
drei
Entscheidungen
in
Leipzig
denkbar:
Das
Bundesverwaltungsgericht
erklärt
den
Planfeststellungsbeschluss
von
2006
für
rechtswidrig
(womit
der
FMO
dann
das
Kapitel
Start-
und-
Lande-
Bahn-
Verlängerung
beenden
könnte)
.
Möglich
ist
auch,
dass
die
Richter
in
Leipzig
das
Verfahren
in
Teilbereichen
an
das
Oberverwaltungsgericht
Münster
zurückverweisen
(wo
dann
nachverhandelt
werden
müsste)
.
Dritte
Variante:
Das
Bundesverwaltungsgericht
Leipzig
weist
die
Revision
ab.
Der
FMO
könnte
das
Verfahren
forcieren
und
den
60
Millionen
Euro
teuren
Ausbau
vermutlich
2010
starten.
Bildtext:
Die
FMO-
Ausbaupläne:
Die
Start-
und-
Lande-
Bahn
soll
in
einem
ersten
Schritt
von
derzeit
rund
2200
Metern
auf
rund
3000
Meter
ausgebaut
werden,
später
auf
3600
Meter
–
vorausgesetzt,
das
Bundesverwaltungsgericht
in
Leipzig
macht
mit
seiner
Entscheidung
keinen
Strich
durch
diese
Planungen.
Grafik:
FMO
Autor:
al