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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Sinnlose Zerstörung alter Bäume
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
" Für Baumpfleger [. . .] gibt es ein Regelwerk. Es wird entsprechend den aktuellen Erkenntnissen von Wissenschaft und Praxis in angemessenen Zeitabständen aktualisiert und heißt ZTV-Baumpflege (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege). Mehr als vierzig anerkannte Fachleute aus der Wissenschaft [. . .], der Baumpflegepraxis sowie in Vertretung der beteiligten Berufsverbände haben an der ZTV-Baumpflege, Ausgabe 2001, mitgearbeitet und [. . .] festgelegt: Kappung: Umfangreiches, baumzerstörendes Absetzen der Krone ohne Rücksicht auf Habitus und physiologische Erfordernisse. (Keine fachgerechte Maßnahme!) Vom Kappen zu unterscheiden sind das Köpfen (s. Kopfbaum) und der Rückschnitt von Formgehölzen. [. . .]′
Für Baumpfleger ist die ZTV-Baumpflege ein Mindestlevel′, etwa wie DIN-Vorschriften. Jeder tut gut daran, dem Regelwerk entsprechend zu arbeiten, wenn sein Betrieb als Fachbetrieb eingestuft werden soll. Da es sich bei dem durchgeführten Schnitt an dem im Bericht [. . .] abgebildeten Baum eindeutig um eine Kappung handelt, kann dies keine fachgerechte′ Maßnahme sein, sondern muss als Baumzerstörung eingestuft werden. [. . .] Fachleute bezeichnen das Kappen von Bäumen auch als Fällung auf Raten′, das wird man in einigen Jahren auch bei diesem Baum feststellen."
Dipl.-Ing. Klaus Schröder
Zum Roten Berg 5
Lotte

" Seit der Abschaffung der Baumschutzsatzung häufen sich jedes Frühjahr die Meldungen über sinnlos gefällte alte Bäume. Und regelmäßig wird die Machtlosigkeit der Stadt beklagt. Aber was tun unsere Politiker, um dem ein Ende zu setzen? Eine neue Baumschutzsatzung wird als bürokratisch′ abgetan, stattdessen müssten neue Ansätze gefunden werden.Aber wo sind diese? Wie wäre es zum Beispiel, wenn ein Teil des Geldes aus dem Konjunkturpaket für eine konsequente Durchgrünung der Stadt mit Straßenbäumen eingesetzt würde anstatt für einen Aussichtsturm am Piesberg?
Laut Artikel fragt sich die Stadt, wie mit Gartenbesitzern, die unwissentlich (?!) einen durch Bebauungsplan geschützten Baum gefällt haben, umgegangen werden sollte. Wir finden: Sie sollten dazu verpflichtet werden, einen großen, gleichwertigen Baum in ihrem Garten zu pflanzen und als Ausgleich für den entstandenen ökologischen Schaden weitere Bäume auf öffentlichen Grünflächen. [. . .]"
Susanne Mönter
Bielefelder Str. 19
Osnabrück
Hanne Uber
Roonstr. 18
Osnabrück
Autor:
s.o.


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