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1.
Erscheinungsdatum:
05.05.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Leserbriefe
zum
Artikel
"
Ist
das
Kahlschlag
oder
Baumpflege?
–
Stadt
will
Bußgeld
verhängen"
(Ausgabe
vom
3.
April)
.
Überschrift:
Sinnlose Zerstörung alter Bäume
Artikel:
Originaltext:
"
Für
Baumpfleger
[. . .]
gibt
es
ein
Regelwerk.
Es
wird
entsprechend
den
aktuellen
Erkenntnissen
von
Wissenschaft
und
Praxis
in
angemessenen
Zeitabständen
aktualisiert
und
heißt
ZTV-
Baumpflege
(Zusätzliche
technische
Vertragsbedingungen
und
Richtlinien
für
Baumpflege)
.
Mehr
als
vierzig
anerkannte
Fachleute
aus
der
Wissenschaft
[. . .],
der
Baumpflegepraxis
sowie
in
Vertretung
der
beteiligten
Berufsverbände
haben
an
der
ZTV-
Baumpflege,
Ausgabe
2001,
mitgearbeitet
und
[. . .]
festgelegt:
‚
Kappung:
Umfangreiches,
baumzerstörendes
Absetzen
der
Krone
ohne
Rücksicht
auf
Habitus
und
physiologische
Erfordernisse.
(Keine
fachgerechte
Maßnahme!
)
Vom
Kappen
zu
unterscheiden
sind
das
Köpfen
(s.
Kopfbaum)
und
der
Rückschnitt
von
Formgehölzen.
[. . .]′
Für
Baumpfleger
ist
die
ZTV-
Baumpflege
ein
‚
Mindestlevel′,
etwa
wie
DIN-
Vorschriften.
Jeder
tut
gut
daran,
dem
Regelwerk
entsprechend
zu
arbeiten,
wenn
sein
Betrieb
als
Fachbetrieb
eingestuft
werden
soll.
Da
es
sich
bei
dem
durchgeführten
Schnitt
an
dem
im
Bericht
[. . .]
abgebildeten
Baum
eindeutig
um
eine
Kappung
handelt,
kann
dies
keine
‚
fachgerechte′
Maßnahme
sein,
sondern
muss
als
Baumzerstörung
eingestuft
werden.
[. . .]
Fachleute
bezeichnen
das
Kappen
von
Bäumen
auch
als
‚
Fällung
auf
Raten′,
das
wird
man
in
einigen
Jahren
auch
bei
diesem
Baum
feststellen."
Dipl.-
Ing.
Klaus
Schröder
Zum
Roten
Berg
5
Lotte
"
Seit
der
Abschaffung
der
Baumschutzsatzung
häufen
sich
jedes
Frühjahr
die
Meldungen
über
sinnlos
gefällte
alte
Bäume.
Und
regelmäßig
wird
die
Machtlosigkeit
der
Stadt
beklagt.
Aber
was
tun
unsere
Politiker,
um
dem
ein
Ende
zu
setzen?
Eine
neue
Baumschutzsatzung
wird
als
‚
bürokratisch′
abgetan,
stattdessen
müssten
neue
Ansätze
gefunden
werden.Aber
wo
sind
diese?
Wie
wäre
es
zum
Beispiel,
wenn
ein
Teil
des
Geldes
aus
dem
Konjunkturpaket
für
eine
konsequente
Durchgrünung
der
Stadt
mit
Straßenbäumen
eingesetzt
würde
–
anstatt
für
einen
Aussichtsturm
am
Piesberg?
Laut
Artikel
fragt
sich
die
Stadt,
wie
mit
Gartenbesitzern,
die
unwissentlich
(?!)
einen
durch
Bebauungsplan
geschützten
Baum
gefällt
haben,
umgegangen
werden
sollte.
Wir
finden:
Sie
sollten
dazu
verpflichtet
werden,
einen
großen,
gleichwertigen
Baum
in
ihrem
Garten
zu
pflanzen
und
–
als
Ausgleich
für
den
entstandenen
ökologischen
Schaden
–
weitere
Bäume
auf
öffentlichen
Grünflächen.
[. . .]"
Susanne
Mönter
Bielefelder
Str.
19
Osnabrück
Hanne
Uber
Roonstr.
18
Osnabrück
Autor:
s.o.