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Achtung: Es gilt der Leinenzwang
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Artikel:
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Osnabrück. Der städtische Fachbereich Bürger und Ordnung weist noch einmal ausdrücklich erneut darauf hin, dass bis zum 15. Juli wegen der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten des Wildes im Wald und in der freien Landschaft ein absoluter Leinenzwang für Hunde herrscht. Zur freien Landschaft gehören in der Stadt auch Grünanlagen, Regenrückhaltebecken, Parks oder Bereiche wie der Westerberg. Ein ganzjähriger Leinenzwang gilt ohnehin in der Innenstadt, im Bürgerpark sowie im Bereich Rubbenbruch, Heger-, Natruper- und Hakenhof-Holz. Auf Spiel- oder Bolzplätze dürfen Hunde grundsätzlich nicht mitgenommen werden. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit einer Geldbuße bis zu 35 Euro geahndet.
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