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1.
Erscheinungsdatum:
17.04.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
"
Das
Gewerbeaufsichtsamt
hat
angeordnet,
dass
die
Eisengießerei
Borgelt
etwas
gegen
die
Lärm-
und
Geruchsemissionen
unternehmen
muss
und
den
Ausstoß
des
krebserregenden
Benzols
ein
Jahr
lang
zu
messen
hat."
Überschrift:
Eisengießerei muss handeln
Zwischenüberschrift:
Gewerbeaufsicht ordnet Gutachten und Benzol-Messungen an
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Gewerbeaufsichtsamt
hat
angeordnet,
dass
die
Eisengießerei
Borgelt
etwas
gegen
die
Lärm-
und
Geruchsemissionen
unternehmen
muss
und
den
Ausstoß
des
krebserregenden
Benzols
ein
Jahr
lang
zu
messen
hat.
Eine
entsprechende
Anordnung
sei
unterwegs,
sagte
gestern
Dr.
Johannes
Jaroch
von
der
Gewerbeaufsicht.
Die
Eisengießerei
hat
jetzt
zwei
Wochen
Zeit,
einen
Gutachter
zu
beauftragen.
Der
soll
nach
geeigneten
Maßnahmen
suchen,
Lärm
und
Gerüche,
die
von
der
Gießerei
ausgehen,
auf
ein
zulässiges
Maß
zu
reduzieren.
Messungen
hatten
im
vergangenen
Jahr
"
erhebliche
Belästigungen"
für
die
Nachbarschaft
festgestellt.
Darüber
hinaus
verpflichtet
die
Gewerbeaufsicht
die
Firma
Borgelt,
den
Benzol-
Ausstoß
in
einer
Langzeituntersuchung
zu
messen.
Dazu
sollen
mehrere
Sammler
aufgestellt
werden,
die
monatlich
auszuwerten
sind.
Benzol
entsteht
beim
Gießprozess
und
ist
krebserregend.
Die
Benzol-
Konzentrationen
im
Umfeld
der
Firma
Borgelt
hatten
den
Grenzwert
von
fünf
Mikrogramm
pro
Kubikmeter
Luft
überschritten.
Mehr
als
fünf
Mikrogramm
gelten
als
gesundheitsgefährdend.
Die
Eisengießerei
setzt
inzwischen
einen
anderen
Rohstoff
ein,
um
den
Benzolausstoß
zu
reduzieren.
Für
Aufregung
hatten
Meldungen
über
Tumorerkrankungen
im
Stadtteil
Eversburg
gesorgt.
Das
Gesundheitsamt
begann
daraufhin,
ein
Krebsregister
für
den
Stadtteil
zu
erstellen.
Im
Mai
will
der
Leiter
des
Gesundheitsamtes,
Dr.
Gerhard
Bojara,
die
Ergebnisse
in
einer
Info-
Veranstaltung
vorstellen.
Gegen
die
Anordnungen
der
Gewerbeaufsichtsamtes
kann
die
Firma
Borgelt
Widerspruch
einlegen
und
den
Sofortvollzug
vor
dem
Verwaltungsgericht
anfechten.
Das
würde
einen
weiteren
monatelangen
Rechtsstreit
nach
sich
ziehen.
Bildtext:
Auflagen
für
Borgelt:
Die
Gewerbeaufsicht
hat
angeordnet,
dass
die
Eisengießerei
etwas
gegen
die
Lärm-
und
Geruchsbelästigungen
unternehmen
muss.
Foto:
Archiv
Autor:
hin