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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Eisengießerei muss handeln
Zwischenüberschrift:
Gewerbeaufsicht ordnet Gutachten und Benzol-Messungen an
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Das Gewerbeaufsichtsamt hat angeordnet, dass die Eisengießerei Borgelt etwas gegen die Lärm- und Geruchsemissionen unternehmen muss und den Ausstoß des krebserregenden Benzols ein Jahr lang zu messen hat.
Eine entsprechende Anordnung sei unterwegs, sagte gestern Dr. Johannes Jaroch von der Gewerbeaufsicht. Die Eisengießerei hat jetzt zwei Wochen Zeit, einen Gutachter zu beauftragen. Der soll nach geeigneten Maßnahmen suchen, Lärm und Gerüche, die von der Gießerei ausgehen, auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. Messungen hatten im vergangenen Jahr " erhebliche Belästigungen" für die Nachbarschaft festgestellt.
Darüber hinaus verpflichtet die Gewerbeaufsicht die Firma Borgelt, den Benzol-Ausstoß in einer Langzeituntersuchung zu messen. Dazu sollen mehrere Sammler aufgestellt werden, die monatlich auszuwerten sind. Benzol entsteht beim Gießprozess und ist krebserregend. Die Benzol-Konzentrationen im Umfeld der Firma Borgelt hatten den Grenzwert von fünf Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten. Mehr als fünf Mikrogramm gelten als gesundheitsgefährdend. Die Eisengießerei setzt inzwischen einen anderen Rohstoff ein, um den Benzolausstoß zu reduzieren.
Für Aufregung hatten Meldungen über Tumorerkrankungen im Stadtteil Eversburg gesorgt. Das Gesundheitsamt begann daraufhin, ein Krebsregister für den Stadtteil zu erstellen. Im Mai will der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Gerhard Bojara, die Ergebnisse in einer Info-Veranstaltung vorstellen.
Gegen die Anordnungen der Gewerbeaufsichtsamtes kann die Firma Borgelt Widerspruch einlegen und den Sofortvollzug vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Das würde einen weiteren monatelangen Rechtsstreit nach sich ziehen.

Bildtext:

Auflagen für Borgelt: Die Gewerbeaufsicht hat angeordnet, dass die Eisengießerei etwas gegen die Lärm- und Geruchsbelästigungen unternehmen muss.

Foto: Archiv
Autor:
hin


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