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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Mit einem Knebelvertrag geht′s nicht
Zwischenüberschrift:
Zum Leserbrief von Hans-Jürgen Groth "Bürger aus Atter fordert Lärmschutzwand statt Lüfter" (Ausgabe vom 3. April) und dem Artikel " Atteraner wollen Ruhe statt Lüfter" (Ausgabe vom 28. März).
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
" Atteraner, lasst Euch nicht verschaukeln! [. . .] Fakt ist, die Verkehrsbelastung wird kontinuierlich zunehmen. Dies ist unbestritten. Da stellt sich die Frage, wie lange mit der vorhandenen Lärmschutzwand der Immissionsgrenzwert von 59 dB( A) für den Tag noch eingehalten werden kann, wenn bereits heute der Nachtgrenzwert von 49 dB( A) überschritten ist, und das in einiger Entfernung.
Nach vorliegendem unabhängigen Gutachten betrug der Emissionspegel an der A 1 im Jahre 2006 bei einem durch die Baustelle verringerten Verkehrsaufkommen von 51 283 Kfz/ 24 Stunden bereits tagsüber 78, 1 dB( A) und nachts 73, 0 dB( A). Schon für 2010 wird laut Prognose im Planfeststellungsbeschluss ein Verkehrsaufkommmen von 78 600 Kfz/ 24 Stunden erwartet, für 2015 laut aktueller Prognose sogar circa 83 500 Kfz/ 24 Stunden. Die Differenz von 51 283 bis 78 600 Kfz/ 24 Stunden bedeutet eine Zunahme der Immission um circa 2 dB( A), bis circa 83 500 Kfz/ 24 Stunden sogar um gut 2, 5 dB( A). Dies ist nahezu eine Verdopplung. Da erscheint schon mittelfristig eine Überschreitung des Tagesgrenzwertes programmiert. Statt aber beim aktiven Lärmschutz nachzubessern, bietet die Straßenbauverwaltung den Bewohnern passive Lärmschutzmaßnahmen wie den Einbau von Schallschutzfenstern oder schallgedämmter Lüftungselemente an.
Aber Vorsicht: Dieses Angebot′ hat zwei ganz gravierende Nachteile. Erstens wird es nur im Haus ruhiger. Ein Aufenthalt im Garten bleibt in seinem (Erholungs-) Wert zumindest deutlich gemindert.
Kinder sollten in Zukunft nur noch mit Gehörschutz (Mickymäuse) im Garten spielen, will man sie keinem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen. Zweitens ist eine verbindliche Vereinbarung′ zu unterzeichnen, wenn man in den Genuss′ dieses‚Lärmschutzes′ kommen will. Diese enthält mit Paragraf 5 einen Passus, der uns aber eher bedenklich und in der Sache wenig dienlich zu sein scheint. Dort heißt es: Mit der Erstattung ist die Beeinträchtigung [. . .] durch Verkehrslärm, der von der Bundesautobahn A 1 ausgeht, ausgeglichen.′
Selbst wenn man das Angebot nicht wahrnehmen möchte, bittet die Behörde um eine Verzichtserklärung. In beiden Fällen sind doch wohl alle weiteren Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen auch für die Zukunft verwirkt, auch wenn der Lärm weiter zunimmt. Versucht die Behörde mit einem solchen Knebelvertrag′ zukünftigen Entwicklungen zuvorzukommen? Wir sind der Meinung: So geht′s nicht! Lüfter und Verzichtserklärungen nein danke!
Wir fordern weiterhin einen Lärmschutz, der auch den Namen verdient: Die Erhöhung der östlichen Lärmschutzwand im Bereich Atter und gegebenenfalls das Aufbringen einer offenporigen Asphaltdecke, wie es die Behörde bereits offeriert hat. Die hier getätigten Äußerungen zu den Abläufen der Geschehnisse sind allesamt belegte Fakten. Die entsprechenden Dokumente stellen wir bei Interesse gern zur Einsicht zur Verfügung."


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