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1.
Erscheinungsdatum:
27.03.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Hausbesitzer:
Bombenräumkosten
nicht
tragbar.
Überschrift:
Hausbesitzer: Wir sind keine Melkkühe
Zwischenüberschrift:
Bombenräumkosten nicht tragbar
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
"
Eigentum
verpflichtet"
,
lassen
sich
mit
diesem
Grundsatz
die
Folgekosten
einer
Beseitigung
von
Kampfmitteln
abwälzen,
fragte
der
Osnabrücker
Haus-
und-
Grund-
Vorsitzende
Wolfang
Schaper.
Dr.
Hans
Reinold
Horst
meint
jedenfalls:
Die
Belastung
für
die
Grundstückseigentümer
sei
"
unzumutbar"
.
"
Bombenräumung
–
für
den
Eigentümer
hochexplosiv"
,
lautete
der
Titel
des
Vortrags,
den
der
Verbandsvorsitzende
von
Haus
und
Grund
Niedersachsen
bei
der
Jahreshauptversammlung
des
Osnabrücker
Vereins
hielt.
"
Der
Staat
möge
zur
Kenntnis
nehmen:
Wir
sind
keine
Melkkühe"
,
lautete
die
Kampfansage
von
Horst.
Als
solche
fühlt
sich
aber
bereits
Martin
Niemann:
Der
Miteigentümer
eines
Hauses
am
Lieneschweg
wird
möglicherweise
rund
45
000
Euro
bezahlen
müssen
infolge
der
jüngsten
Entschärfung
Anfang
Januar.
Denn
laut
Runderlass
des
Umweltministeriums
sei
der
Staat
zwar
für
Sprengung
und
Entsorgung
kostenpflichtig,
der
Eigentümer
habe
aber
die
übrigen
Kosten
zu
tragen.
Die
aus
Niemanns
Sicht
paradoxe
Rechtslage:
Die
Kosten
für
die
Beseitigung
"
reichseigener"
Munition
werde
vom
Staat
übernommen,
nicht
aber
die
für
alliierte
Kampfmittel.
Ebenso
gebe
es
Unterschiede
zwischen
scharfen
und
nicht
scharfen
Bomben.
Der
Osnabrücker
kritisierte
zudem
die
"
gezielten
Beschwichtigungsgesten"
von
Stadt
und
Land,
denen
keine
Unterstützung
gefolgt
sei.
Die
möglichen
Folgen
der
derzeitigen
Rechtslage
machte
Horst
für
Niedersachsen
deutlich:
Nach
Schätzungen
sei
in
dem
Bundesland
mit
rund
200
000
Blindgängern
zu
rechnen,
von
denen
jährlich
etwa
1000
beseitigt
würden.
Seine
Forderung
lautete,
dass
die
bereits
im
Runderlass
enthaltene
Billigkeitserwägung
auch
auf
die
Folgekosten
erweitert
werden
müsse.
Dies
auch
vor
dem
Hintergrund,
dass
das
Bundesverfassungsgericht
die
Höchstgrenze
für
den
Kostenbeitrag
des
Eigentümers
beim
Grundstückswert
angesetzt
habe
–
was
einer
Enteignung
gleichkomme.
Nun
gebe
es
bei
der
Suche
nach
einer
Regelung
ein
"
politisches
Zerrspiel"
,
bei
dem
die
Stadt
auf
das
Land
und
das
wieder
zurückverweise,
kritisierte
Horst.
Bei
der
Jahreshauptversammlung
wurden
Schaper
und
Vorstandsmitglied
Thomas
Wallenhorst
einstimmig
in
ihren
Ämtern
bestätigt.
Geschäftsführer
Christian
Biemann
bemängelte,
dass
die
Kosten
energetischer
Gebäudesanierung
zu
sehr
auf
den
Vermieter
abgeschoben
würden
und
Mieter
als
Nutznießer
zu
wenig
beteiligt
würden.
Haus
und
Grund
Osnabrück
spreche
außerdem
gegen
die
Wiedereinführung
der
Baumsatzung
aus.
Die
könne
dazu
führen,
dass
Bäume
gefällt
würden,
damit
sie
nicht
unter
die
Schutzbestimmungen
fielen.
Autor:
hmd