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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Hausbesitzer: Wir sind keine Melkkühe
Zwischenüberschrift:
Bombenräumkosten nicht tragbar
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. " Eigentum verpflichtet", lassen sich mit diesem Grundsatz die Folgekosten einer Beseitigung von Kampfmitteln abwälzen, fragte der Osnabrücker Haus-und-Grund-Vorsitzende Wolfang Schaper. Dr. Hans Reinold Horst meint jedenfalls: Die Belastung für die Grundstückseigentümer sei " unzumutbar".
" Bombenräumung für den Eigentümer hochexplosiv", lautete der Titel des Vortrags, den der Verbandsvorsitzende von Haus und Grund Niedersachsen bei der Jahreshauptversammlung des Osnabrücker Vereins hielt. " Der Staat möge zur Kenntnis nehmen: Wir sind keine Melkkühe", lautete die Kampfansage von Horst.
Als solche fühlt sich aber bereits Martin Niemann: Der Miteigentümer eines Hauses am Lieneschweg wird möglicherweise rund 45 000 Euro bezahlen müssen infolge der jüngsten Entschärfung Anfang Januar. Denn laut Runderlass des Umweltministeriums sei der Staat zwar für Sprengung und Entsorgung kostenpflichtig, der Eigentümer habe aber die übrigen Kosten zu tragen.
Die aus Niemanns Sicht paradoxe Rechtslage: Die Kosten für die Beseitigung " reichseigener" Munition werde vom Staat übernommen, nicht aber die für alliierte Kampfmittel. Ebenso gebe es Unterschiede zwischen scharfen und nicht scharfen Bomben. Der Osnabrücker kritisierte zudem die " gezielten Beschwichtigungsgesten" von Stadt und Land, denen keine Unterstützung gefolgt sei. Die möglichen Folgen der derzeitigen Rechtslage machte Horst für Niedersachsen deutlich: Nach Schätzungen sei in dem Bundesland mit rund 200 000 Blindgängern zu rechnen, von denen jährlich etwa 1000 beseitigt würden. Seine Forderung lautete, dass die bereits im Runderlass enthaltene Billigkeitserwägung auch auf die Folgekosten erweitert werden müsse. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht die Höchstgrenze für den Kostenbeitrag des Eigentümers beim Grundstückswert angesetzt habe was einer Enteignung gleichkomme. Nun gebe es bei der Suche nach einer Regelung ein " politisches Zerrspiel", bei dem die Stadt auf das Land und das wieder zurückverweise, kritisierte Horst.
Bei der Jahreshauptversammlung wurden Schaper und Vorstandsmitglied Thomas Wallenhorst einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Geschäftsführer Christian Biemann bemängelte, dass die Kosten energetischer Gebäudesanierung zu sehr auf den Vermieter abgeschoben würden und Mieter als Nutznießer zu wenig beteiligt würden. Haus und Grund Osnabrück spreche außerdem gegen die Wiedereinführung der Baumsatzung aus. Die könne dazu führen, dass Bäume gefällt würden, damit sie nicht unter die Schutzbestimmungen fielen.
Autor:
hmd


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