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1.
Erscheinungsdatum:
01.04.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Das
Neueste
zum
1.
April:
Prüfung
der
privaten
Abwasser-
Rohre
ist
nicht
vorgeschrieben.
Hierzu
der
Kommentar:
"
Auf
und
davon"
.
Überschrift:
Umweltminister stiftet im Rathaus Verwirrung
Zwischenüberschrift:
Prüfung der privaten Abwasser-Rohre nicht vorgeschrieben
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Gerade
hat
der
Stadtrat
die
Dichtigkeitsprüfung
aller
privaten
Abwasserkanäle
in
der
Stadt
beschlossen,
da
kommt
aus
Hannover
der
Ruf:
Privatleute
sind
in
Niedersachsen
dazu
gar
nicht
verpflichtet.
Ein
Erlass,
den
Umweltminister
Hans-
Heinrich
Sander
(CDU)
gestern
verschickte,
stürzt
die
Experten
in
Ratlosigkeit.
"
Im
Moment
kann
das
keiner
richtig
einordnen"
,
sagt
der
Leiter
des
städtischen
Rechtsamtes,
Gerd
Kuhl.
Es
sei
schon
eine
"
seltsame
Situation"
.
Anders
als
in
NRW
Nach
Angaben
des
Umweltministeriums
sind
die
Betreiber
von
privaten
Abwasserleitungen
in
Niedersachsen
–
anders
als
in
Nordrhein-
Westfalen
–
gesetzlich
nicht
verpflichtet,
die
Dichtigkeit
der
Leitungen
überprüfen
zu
lassen.
Möglich
sei
allerdings,
dass
die
Kommunen
die
Dichtigkeitsprüfung
in
ihren
Satzungen
zur
Pflicht
machten.
Genau
das
hat
der
Stadtrat
in
der
vergangenen
Woche
getan
–
sogar
in
der
verschärften
Form.
Bis
Ende
2015
müssen
alle
Hausbesitzer
ihre
Abwasserrohre
von
einem
anerkannten
Fachbetrieb
durchleuchten
lassen
und
die
Dichtigkeit
der
Stadt
schriftlich
belegen.
Osnabrück
ist
da
in
guter
Gesellschaft
mit
anderen
Kommunen
in
Niedersachsen.
Sie
folgen
den
Vorgaben
einer
EU-
Richtlinie,
die
in
einer
Norm
(DIN
1986-
30)
ihren
Niederschlag
fand.
Das
Wasserhaushaltsgesetz
des
Bundes
und
das
Wassergesetz
des
Landes
lassen
nach
Meinung
des
städtischen
Rechtsamtes
keinen
Zweifel
an
der
Pflicht
zur
privaten
Rohrprüfung.
Auch
Nordrhein-
Westfalen
hat
die
Dichtigkeitsprüfung
entsprechend
eindeutig
geregelt:
Alle
Hausbesitzer
müssen
hier
bis
2015
einen
Nachweis
liefern.
Autor:
hin