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1.
Erscheinungsdatum:
28.03.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Atter/
Lärm:
Das
Land
bezahlt
passiven
Lärmschutz
im
Haus
–
Die
Betroffenen
fordern
höhere
Wand
an
der
Autobahn.
Überschrift:
Atteraner wollen Ruhe statt Lüfter
Zwischenüberschrift:
Land bezahlt passiven Lärmschutz im Haus – Betroffene fordern höhere Wand an der Autobahn
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Günter
Tolk
ist
einer
der
lärmgeplagten
Atteraner.
Er
will
keine
vom
Staat
finanzierten
"
schallgedämmten
Wandlüfter"
für
1348
Euro
in
seinem
Haus.
Er
will,
dass
die
Schutzwand
an
der
Autobahn
erhöht
wird.
Und
die
anderen
Betroffenen
sehen
das
auch
so.
Der
Dauerstreit
um
den
Lärm
an
der
A
1
hat
ein
neues
Stadium
erreicht.
Es
geht
um
aktiven
und
passiven
Lärmschutz.
Der
aktive
Schutz
umfasst
alles,
was
zur
Lärmminderung
an
der
Quelle
beiträgt
–
also
Schutzwände,
Flüsterasphalt
oder
Tempolimit.
Der
passive
Lärmschutz
findet
in
den
Häusern
statt:
Mehrfachverglasung,
Dämmung,
besondere
Lüftungsanlagen,
damit
die
Fenster
geschlossen
bleiben
können.
Kosten
und
Nutzen
müssen
in
einem
vernünftigen
Verhältnis
stehen.
Im
Planfeststellungsbeschluss
für
den
Ausbau
der
A
1
heißt
es,
dass
die
Verpflichtung
zur
Schaffung
aktiven
Lärmschutzes
nicht
gilt,
"
soweit
die
Kosten
der
Schutzmaßnahme
außer
Verhältnis
zum
angestrebten
Schutzzweck
stehen
würden"
.
Um
allen
Atteranern
Ruhe
zu
verschaffen,
müsste
die
östliche
Lärmschutzwand
mindestens
zwölf
Meter
hoch
sein,
wie
aus
einem
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
hervorgeht.
Und
das
stünde,
gemäß
Planfeststellungsbeschluss,
in
keinem
Verhältnis
zum
Schutzzweck.
Die
Wand
hat
tatsächlich
eine
Höhe
von
drei
bis
fünf
Metern.
Weil
die
Grenzwerte
vor
allem
nachts
nicht
eingehalten
werden,
ist
der
Staat
in
der
Pflicht,
den
Hausbesitzern
mit
passivem
Lärmschutz
eine
ruhige
Nacht
zu
ermöglichen.
Das
Landesamt
für
Straßenbau
und
Verkehr
schickte
Gutachter
in
die
Häuser,
deren
Wohn-
und
Schlafräume
zur
Autobahn
liegen.
Auch
Günter
Tolks
Schlafzimmer
blickt
Richtung
Westen
zur
Autobahn.
Die
Experten
maßen
nach
einem
genormten
Verfahren
den
Lärm,
der
im
Schlafzimmer
ankommt,
wie
Cord
Lüesse,
Leiter
des
Straßenbauamtes,
erklärt.
Dabei
wurde
die
Verkehrsprognose
bis
2015
eingerechnet.
Die
Landesbehörde
hat
den
Tolkes,
die
mitten
im
Ort
wohnen,
vorgeschlagen,
drei
"
lärmgedämmte
Wandlüftern"
zum
Stückpreis
von
244
Euro
einbauen
zu
lassen.
Die
Gräte
erzeugten
kaum
Eigengeräusche
und
würden
auch
in
Niedrigenergiehäusern
eingesetzt,
sagt
Lüesse.
"
Die
will
doch
kein
Mensch
haben"
,
kontert
Günter
Tolk.
Außerdem
bleibe
der
Lärm
draußen
wie
gehabt:
"
Auf
der
Terrasse
ist
es
immer
noch
laut."
Doch
was
ihn
und
die
Atteraner
Initiative
für
besseren
Lärmschutz
am
meisten
ärgert,
ist
Paragraf
5
in
dem
vom
Straßenbauamt
vorgelegten
Vertrag.
Darin
sollen
die
Betroffenen
auf
alle
weiteren
Ansprüche
in
Zusammenhang
mit
der
Lärmbelästigung
durch
die
Autobahn
verzichten.
"
Das
unterschreibe
ich
nicht"
,
sagt
Tolk.
Und
er
sei
nicht
der
Einzige.
Autor:
hin