User Online: 3 | Timeout: 15:12Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Atteraner wollen Ruhe statt Lüfter
Zwischenüberschrift:
Land bezahlt passiven Lärmschutz im Haus – Betroffene fordern höhere Wand an der Autobahn
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Günter Tolk ist einer der lärmgeplagten Atteraner. Er will keine vom Staat finanzierten " schallgedämmten Wandlüfter" für 1348 Euro in seinem Haus. Er will, dass die Schutzwand an der Autobahn erhöht wird. Und die anderen Betroffenen sehen das auch so.
Der Dauerstreit um den Lärm an der A 1 hat ein neues Stadium erreicht. Es geht um aktiven und passiven Lärmschutz. Der aktive Schutz umfasst alles, was zur Lärmminderung an der Quelle beiträgt also Schutzwände, Flüsterasphalt oder Tempolimit. Der passive Lärmschutz findet in den Häusern statt: Mehrfachverglasung, Dämmung, besondere Lüftungsanlagen, damit die Fenster geschlossen bleiben können.
Kosten und Nutzen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A 1 heißt es, dass die Verpflichtung zur Schaffung aktiven Lärmschutzes nicht gilt, " soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen würden".
Um allen Atteranern Ruhe zu verschaffen, müsste die östliche Lärmschutzwand mindestens zwölf Meter hoch sein, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück hervorgeht. Und das stünde, gemäß Planfeststellungsbeschluss, in keinem Verhältnis zum Schutzzweck. Die Wand hat tatsächlich eine Höhe von drei bis fünf Metern. Weil die Grenzwerte vor allem nachts nicht eingehalten werden, ist der Staat in der Pflicht, den Hausbesitzern mit passivem Lärmschutz eine ruhige Nacht zu ermöglichen.
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr schickte Gutachter in die Häuser, deren Wohn- und Schlafräume zur Autobahn liegen. Auch Günter Tolks Schlafzimmer blickt Richtung Westen zur Autobahn. Die Experten maßen nach einem genormten Verfahren den Lärm, der im Schlafzimmer ankommt, wie Cord Lüesse, Leiter des Straßenbauamtes, erklärt. Dabei wurde die Verkehrsprognose bis 2015 eingerechnet.
Die Landesbehörde hat den Tolkes, die mitten im Ort wohnen, vorgeschlagen, drei " lärmgedämmte Wandlüftern" zum Stückpreis von 244 Euro einbauen zu lassen. Die Gräte erzeugten kaum Eigengeräusche und würden auch in Niedrigenergiehäusern eingesetzt, sagt Lüesse.
" Die will doch kein Mensch haben", kontert Günter Tolk. Außerdem bleibe der Lärm draußen wie gehabt: " Auf der Terrasse ist es immer noch laut." Doch was ihn und die Atteraner Initiative für besseren Lärmschutz am meisten ärgert, ist Paragraf 5 in dem vom Straßenbauamt vorgelegten Vertrag. Darin sollen die Betroffenen auf alle weiteren Ansprüche in Zusammenhang mit der Lärmbelästigung durch die Autobahn verzichten. " Das unterschreibe ich nicht", sagt Tolk. Und er sei nicht der Einzige.
Autor:
hin


Anfang der Liste Ende der Liste