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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Gewerbeaufsicht setzt Gießerei Borgelt letzte Frist
Zwischenüberschrift:
Sofort Gutachten in Auftrag geben
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Das Gewerbeaufsichtsamt hat die Eisengießerei Borgelt aufgefordert, weitere Schritte zur Reduzierung der Lärm- und Geruchsbelästigungen zu unternehmen. Das Amt setzt der Firma eine Frist bis zum 9. April.
Es geht Schritt für Schritt, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Zunächst muss die Eisengießerei einen Gutachter beauftragen, der untersucht, welche Maßnahmen geeignet sind, Lärm und Gestank auf das zulässige Maß zu vermindern. Das hat das Gewerbeaufsichtsamt der Gießerei mit Schreiben vom 24. März in einer sogenannten Anhörung mitgeteilt.
Bis zum 9. April hat Borgelt Zeit, einen Gutachter zu beauftragen. Das Gewerbeaufsichtsamt kann nicht selbst Maßnahmen zur Lärm- und Geruchsreduzierung bei Borgelt anordnen, wie Amtsleiterin Gesche Saathoff-Schiche erklärt. " Die Firma hat damit die endgültig letzte Chance innerhalb einer ganz kurzen, aber angemessenen Frist, die notwendigen Maßnahmen freiwillig durchzuführen", heißt es in einer Information des Gewerbeaufsichtsamtes.
Lässt die Firma die Frist tatenlos verstreichen, geht das Gewerbeaufsichtsamt den nächsten Schritt: Aus der Anhörung wird eine Anordnung gleichen Inhalts. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Eisengießerei juristisch gegen diese Anordnung und deren Sofortvollzug zur Wehr setzt, was unter Umständen einen weiteren monatelangen Rechtsstreit nach sich ziehen kann.
Auch die Belastungen mit dem krebserregenden Benzol sollen gemessen werden. Dazu werden zwei Geräte aufgestellt, eines auf dem Gelände an dem Punkt mit der mutmaßlich höchsten Benzol-Belastung, eines in der Umgebung entgegen der Hauptwindung. So kann durch einen Vergleich der beiden Messergebnisse genau festgestellt werden, wie viel Benzol die Eisengießerei ausstößt.
Messungen im vergangenen Jahr hatten Benzolemissionen von 4, 79 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ergeben. Fünf Mikrogramm gelten als gesundheitsgefährdend. Wird dieser Grenzwert überschritten, muss die Firma die Produktion sofort einstellen. Einschließlich der Hintergrundbelastung (zum Beispiel durch den Straßenverkehr) wurde der Grenzwert bei Borgelt überschritten. Die Folge: Die Firma stellte das Produktionsverfahren um. Die neue Messung soll zeigen, ob diese Umstellung die Benzolbelastung auf ein erlaubtes Maß reduziert hat.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist gesetzlich gehalten, zunächst auf den guten Willen der Firmenleitung zu setzen. Wie das Amt während der Informationsveranstaltung am 5. März in der Eversburger Schule mitteilte, hatte sich die Eigentümerin in einem Gespräch im Februar auch freiwillig bereit erklärt, einen Gutachter zu beauftragen. Das ist aber nicht geschehen.
Die Daten, die die Gewerbeaufsicht während der Eversburger Bürger-Versammlung präsentierte, sind jetzt im Internet einsehbar.
Ergebnisse im Internet
Homepage der Gewerbeaufsicht Niedersachsen und dann durchklicken oder direkt www.gewerbeaufsicht. niedersachsen.de/ master/ C28168794_N10481227_L20_D0_I1717444.
Autor:
hin


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