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1.
Erscheinungsdatum:
28.03.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Gießerei
Borgelt
muss
bis
zum
9.
April
ein
Gutachten
über
die
Möglichkeiten
der
Lärm-
und
Gestanksreduzierung
in
Auftrag
geben.
Überschrift:
Gewerbeaufsicht setzt Gießerei Borgelt letzte Frist
Zwischenüberschrift:
Sofort Gutachten in Auftrag geben
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Gewerbeaufsichtsamt
hat
die
Eisengießerei
Borgelt
aufgefordert,
weitere
Schritte
zur
Reduzierung
der
Lärm-
und
Geruchsbelästigungen
zu
unternehmen.
Das
Amt
setzt
der
Firma
eine
Frist
bis
zum
9.
April.
Es
geht
Schritt
für
Schritt,
wie
es
der
Gesetzgeber
vorschreibt.
Zunächst
muss
die
Eisengießerei
einen
Gutachter
beauftragen,
der
untersucht,
welche
Maßnahmen
geeignet
sind,
Lärm
und
Gestank
auf
das
zulässige
Maß
zu
vermindern.
Das
hat
das
Gewerbeaufsichtsamt
der
Gießerei
mit
Schreiben
vom
24.
März
in
einer
sogenannten
Anhörung
mitgeteilt.
Bis
zum
9.
April
hat
Borgelt
Zeit,
einen
Gutachter
zu
beauftragen.
Das
Gewerbeaufsichtsamt
kann
nicht
selbst
Maßnahmen
zur
Lärm-
und
Geruchsreduzierung
bei
Borgelt
anordnen,
wie
Amtsleiterin
Gesche
Saathoff-
Schiche
erklärt.
"
Die
Firma
hat
damit
die
endgültig
letzte
Chance
innerhalb
einer
ganz
kurzen,
aber
angemessenen
Frist,
die
notwendigen
Maßnahmen
freiwillig
durchzuführen"
,
heißt
es
in
einer
Information
des
Gewerbeaufsichtsamtes.
Lässt
die
Firma
die
Frist
tatenlos
verstreichen,
geht
das
Gewerbeaufsichtsamt
den
nächsten
Schritt:
Aus
der
Anhörung
wird
eine
Anordnung
gleichen
Inhalts.
Es
ist
nicht
auszuschließen,
dass
sich
die
Eisengießerei
juristisch
gegen
diese
Anordnung
und
deren
Sofortvollzug
zur
Wehr
setzt,
was
unter
Umständen
einen
weiteren
monatelangen
Rechtsstreit
nach
sich
ziehen
kann.
Auch
die
Belastungen
mit
dem
krebserregenden
Benzol
sollen
gemessen
werden.
Dazu
werden
zwei
Geräte
aufgestellt,
eines
auf
dem
Gelände
an
dem
Punkt
mit
der
mutmaßlich
höchsten
Benzol-
Belastung,
eines
in
der
Umgebung
entgegen
der
Hauptwindung.
So
kann
durch
einen
Vergleich
der
beiden
Messergebnisse
genau
festgestellt
werden,
wie
viel
Benzol
die
Eisengießerei
ausstößt.
Messungen
im
vergangenen
Jahr
hatten
Benzolemissionen
von
4,
79
Mikrogramm
pro
Kubikmeter
Luft
ergeben.
Fünf
Mikrogramm
gelten
als
gesundheitsgefährdend.
Wird
dieser
Grenzwert
überschritten,
muss
die
Firma
die
Produktion
sofort
einstellen.
Einschließlich
der
Hintergrundbelastung
(zum
Beispiel
durch
den
Straßenverkehr)
wurde
der
Grenzwert
bei
Borgelt
überschritten.
Die
Folge:
Die
Firma
stellte
das
Produktionsverfahren
um.
Die
neue
Messung
soll
zeigen,
ob
diese
Umstellung
die
Benzolbelastung
auf
ein
erlaubtes
Maß
reduziert
hat.
Das
Gewerbeaufsichtsamt
ist
gesetzlich
gehalten,
zunächst
auf
den
guten
Willen
der
Firmenleitung
zu
setzen.
Wie
das
Amt
während
der
Informationsveranstaltung
am
5.
März
in
der
Eversburger
Schule
mitteilte,
hatte
sich
die
Eigentümerin
in
einem
Gespräch
im
Februar
auch
freiwillig
bereit
erklärt,
einen
Gutachter
zu
beauftragen.
Das
ist
aber
nicht
geschehen.
Die
Daten,
die
die
Gewerbeaufsicht
während
der
Eversburger
Bürger-
Versammlung
präsentierte,
sind
jetzt
im
Internet
einsehbar.
Ergebnisse
im
Internet
Homepage
der
Gewerbeaufsicht
Niedersachsen
und
dann
durchklicken
oder
direkt
www.gewerbeaufsicht.
niedersachsen.de/
master/
C28168794_N10481227_L20_D0_I1717444.
Autor:
hin