User Online: 2 |
Timeout: 04:38Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
18.03.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Hier
wird
auf
Anmeldeschluss
und
Auflagen
für
Osterfeuer
hingewiesen.
Überschrift:
Osterfeuer: Bei vier Metern ist Schluss
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Stadt
Osnabrück
weist
darauf
hin,
dass
bei
den
Osterfeuern
die
Frist
zur
Genehmigung
und
Anmeldung
am
Freitag,
20.
März,
abläuft.
Osterfeuer,
deren
Grundfläche
mehr
als
25
Quadratmeter
beträgt,
sind
nicht
zulässig.
Außerhalb
der
bebauten
Ortsteile
ist
für
ein
Osterfeuer
eine
Genehmigung
erforderlich,
wenn
die
vorgesehene
Grundfläche
mindestens
vier
Quadratmeter
beträgt.
Die
maximal
zulässige
Grundfläche
für
Osterfeuer
umfasst
25
Quadratmeter
bei
einer
Aufschichthöhe
von
höchstens
vier
Metern.
Osterfeueranträge
müssen
schriftlich
bis
zum
kommenden
Freitag,
20.
März,
beim
Fachbereich
Umwelt
der
Stadt
Osnabrück
gestellt
werden.
Bei
erstmaliger
Antragstellung
ist
die
vorherige
Abnahme
der
vorgesehenen
Fläche
durch
die
Feuerwehr
und
die
Untere
Abfallbehörde
erforderlich.
Kleine
Osterfeuer
mit
einer
Grundfläche
unter
vier
Quadratmetern
sind
beim
Fachbereich
Umwelt
telefonisch
anzuzeigen.
Bisher
sind
für
19
(2008
insgesamt
45)
größere
Osterfeuer
Genehmigungen
erteilt
worden.
Für
kleinere
Osterfeuer
liegen
bereits
43
Anmeldungen
vor
(2008
insgesamt
108)
.
Zur
Erinnerung:
Osterfeuer
sind
wie
auch
schon
im
letzten
Jahr
innerhalb
der
bebauten
Ortsteile
sowie
der
Innenstadt
von
Osnabrück
grundsätzlich
verboten.
Es
darf
lediglich
Gehölz-
und
Strauchschnitt
aufgeschichtet
und
verbrannt
werden.
Das
Verbrennen
von
behandeltem,
beschichtetem
und
lackiertem
Holz
und
jeglichem
anderen
Material
ist
grundsätzlich
verboten.
Damit
Tiere,
die
sich
gern
in
aufgeschichtetes
Strauchwerk
verkriechen,
nicht
einen
qualvollen
Flammentod
sterben,
müssen
die
Strauchwerke
einen
Tag
vor
dem
Abbrennen
noch
einmal
komplett
umgeschichtet
werden.
Ausführliche
Infos
erteilt
der
Fachbereich
Umwelt,
Natruper-
Tor-
Wall
2
(Stadthaus
1)
,
Herr
Brosig
(Raum
508)
unter
Telefon
05
41/
323-
24
34,
und
Herr
Wortmann
(Raum
509)
unter
der
Telefonnummer
05
41/
323-
44
46.