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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Baumunfall kostete Schrotthändler fast den Job
Zwischenüberschrift:
46-Jähriger hatte 14 Punkte in Flensburg
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Das Urteil brachte seine berufliche Existenz in Gefahr: Ein 46-jähriger Mann aus Osnabrück stand gestern vor dem Berufungsgericht, um seine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort anzufechten.
Am 15. Dezember 2007 verlor der Mann, der auf der Meller Straße stadtauswärts mit einem Mietwagen unterwegs war, in einem Kreisverkehr die Kontrolle über sein Fahrzeug aus " Umständen, die in der Hauptverhandlung nicht geklärt werden konnten", heißt es im Urteil des Amtsgerichts. Durch die Schleuderfahrt wurde verletzt: Carpinus Betulus Fastigiata, zu Deutsch eine Säulenhainbuche von 18 Zentimeter Stammumfang, die auf einer Verkehrsinsel gestanden hatte.
Schaden nicht erkannt
Dass dieser unfreiwillige Besuch der Flora auf der Verkehrsinsel ein juristisches Nachspiel haben würde, damit hatte der 46-Jährige wohl nicht gerechnet denn nach seiner Aussage sei bei der Hainbuche durch den Aufprall lediglich eine kleine Stelle an der Borke kaputt gewesen. Daraufhin sei er, nachdem er eine Radkappe aufgehoben hatte, weitergefahren. Die Stadt kam zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich Carpinus Betulus: Totalschaden wurde attestiert, der Baum musste ausgetauscht werden, wobei Kosten in Höhe von 659 Euro entstanden. Vor dem Gericht gab der Angeklagte an, er habe einem plötzlich einscherenden Wagen ausweichen müssen – " deswegen bin ich in die Mitte reingebügelt".
Ein Zeuge hatte den Mann aus etwa 50 Meter Entfernung beobachtet und den Eindruck gehabt, dass der Mann getorkelt sei. Als sich der Fahrer dann einfach aus dem Staub machte, verständigte er die Polizei. Die konnte den flüchtigen Fahrer ermitteln, als dieser den Mietwagen abgab, an dem durch den Zusammenstoß ein Schaden in Höhe von rund 3000 Euro entstanden war.
Für den 46-Jährigen ging es über die vom Amtgericht verhängte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro um deutlich mehr: Er sei mit bisher 14 Punkten im Verkehrszentralregister erheblich belastet, so sein Verteidiger. Die durch eine Verurteilung fälligen weiteren sieben Punkte würden ihn den Führerschein kosten. " Ich bin jeden Tag mit einem Siebeneinhalbtonner unterwegs", so der als Schrotthändler tätige 46-Jährige. Ohne Führerschein könnte er sein Unternehmen, an dem auch zwei weitere Arbeitsplätze hingen, nicht weiterführen.
Arbeitsplätze vernichten mochte die Staatsanwältin wegen dieser Sache allerdings dann doch nicht. Die Juristin hielt eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage für vertretbar. " Es spricht etliches dafür, dass es eine Unfallflucht im Sinne des Gesetzes war, aber eine kleine", meinte dann auch der Richter und stellte das Verfahren gegen eine Geldzahlung von 950 Euro vorläufig ein.
Autor:
klu


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