User Online: 1 | Timeout: 12:10Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Wieder ein Reh vom Hund gerissen
Zwischenüberschrift:
Herrchen bekommt Strafanzeige
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Ein wildernder Hund hat am Sonntagmorgen in Hellern ein Reh getötet. Der Besitzer muss nun mit einer Anzeige wegen Jagdwilderei und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz rechnen. Jagdaufseher Reinhold Rethschulte: " Ein Hundehalter, der gerade in dieser Jahreszeit gegen den Leinenzwang verstößt, macht sich schuldig."
Dass ein Reh von Hunden gehetzt wird, kommt in den stadtnahen Revieren rings um Osnabrück leider immer wieder vor. Nur selten kann allerdings der Hundehalter wie in diesem Fall ermittelt werden: Der Jagdhund-Rottweiler-Mischling wurde nämlich am Sonntag gegen 8 Uhr gleich gegenüber vom Tierheim in Hellern dabei beobachtet, wie er sich noch an dem frisch gerissenen Reh zu schaffen machte: Er hatte eine starke Ricke, die in wenigen Wochen zwei Kitze gesetzt hätte, in einen Zaun getrieben und totgebissen.
Die Tierheim-Mitarbeiterin, die diese grausige Szene beobachtete, konnte den Hund dann einfangen und quartierte ihn dort zunächst in einer Hundebox ein. Nachmittags wurde der Hund dann auch von seinem Besitzer abgeholt, der immerhin einräumte, sein Vierbeiner sei wohl am Morgen beim Spaziergang gegen 6 Uhr " hinter einem Hasen her gewesen" und habe sich so seiner Einwirkung entzogen.
Als der Besitzer gestern den Hund abholte, wurden auch seine Personalien festgestellt. Reinhold Rethschulte, von der Stadt Osnabrück bestätigter Jagdaufseher, hat den Fall dokumentiert und kündigte gestern eine Strafanzeige wegen Jagdwilderei und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie den Leinenzwang in der Setz- und Brutzeit an: " In dieser Jahreszeit kann man dieses leichtfertige Verhalten nicht tolerieren", sagte er.

Bildtext: Kein Pardon für wildernde Hunde: Jagdaufseher Reinhold Rethschulte. Foto: Jörn Martens
Autor:
fhv


Anfang der Liste Ende der Liste