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1.
Erscheinungsdatum:
03.03.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Stadtverwaltung
weist
auf
das
Verbot
hin,
Papierbriketts
zu
verheizen.
Überschrift:
Papierbriketts gehören nicht in den Ofen
Zwischenüberschrift:
Stadt weist auf Verbot hin
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Im
Internet
werden
sogenannte
Papierbrikettpressen
angeboten.
Der
städtische
Fachbereich
Umwelt
weist
darauf
hin,
dass
die
damit
hergestellten
Briketts
in
Kleinfeuerungsanlagen
wie
beispielsweise
Kamin-
und
Kachelöfen
oder
Heizkesseln
nicht
verbrannt
werden
dürfen.
Welche
Brennstoffe
in
Kaminöfen,
Kachelöfen
und
ähnlichen
Anlagen
erlaubt
sind,
legt
die
"
Verordnung
über
kleine
und
mittlere
Feuerungsanlagen"
in
der
Bundesimmissionsschutzverordnung
fest.
Dazu
gehören
naturbelassenes
Scheitholz,
Holzbriketts
und
-
pellets
sowie
Braun-
und
Steinkohle.
Papierbriketts
gehören
nicht
zu
den
zugelassenen
Brennstoffen,
auch
wenn
die
Werbung
mit
Slogans
wie
"
Bares
Geld
sparen
durch
Heizen
mit
Altpapier"
dies
suggeriert.
Keine
Kleinfeuerungsanlage
ist
darauf
ausgelegt,
Papierbriketts
zu
verbrennen,
und
deshalb
kommt
es
bei
ihrer
Verbrennung
zu
hohen
Schadstoffemissionen.
Altpapier
gehört
daher
generell
nicht
in
die
Heizung,
sondern
in
die
Altpapiertonne.
Wer
es
dennoch
in
seinem
Ofen
verbrennt,
riskiert
ein
Bußgeld
von
bis
zu
1000
Euro.
Kamin-
und
Kachelöfen
erfreuen
sich
seit
einigen
Jahren
zunehmender
Beliebtheit.
Bei
unvollständiger
Verbrennung
und
beim
Einsatz
ungeeigneter
Brennstoffe
wie
beispielsweise
nassen
Holzes
stoßen
diese
Anlagen
große
Mengen
gefährlicher
Luftschadstoffe
aus
–
zum
Beispiel
Feinstaub
oder
polyzyklische
aromatische
Kohlenwasserstoffe.
Der
kostenlose
Ratgeber
"
Heizen
mit
Holz"
des
Fachbereichs
Umwelt
kann
unter
Telefon
05
41/
323-
31
73
angefordert
werden
(im
Internet:
unter
www.osnabrueck.de/
28161.asp)
.