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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Papierbriketts gehören nicht in den Ofen
Zwischenüberschrift:
Stadt weist auf Verbot hin
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Im Internet werden sogenannte Papierbrikettpressen angeboten. Der städtische Fachbereich Umwelt weist darauf hin, dass die damit hergestellten Briketts in Kleinfeuerungsanlagen wie beispielsweise Kamin- und Kachelöfen oder Heizkesseln nicht verbrannt werden dürfen.
Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die " Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" in der Bundesimmissionsschutzverordnung fest. Dazu gehören naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts und - pellets sowie Braun- und Steinkohle.
Papierbriketts gehören nicht zu den zugelassenen Brennstoffen, auch wenn die Werbung mit Slogans wie " Bares Geld sparen durch Heizen mit Altpapier" dies suggeriert. Keine Kleinfeuerungsanlage ist darauf ausgelegt, Papierbriketts zu verbrennen, und deshalb kommt es bei ihrer Verbrennung zu hohen Schadstoffemissionen. Altpapier gehört daher generell nicht in die Heizung, sondern in die Altpapiertonne. Wer es dennoch in seinem Ofen verbrennt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. Bei unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz ungeeigneter Brennstoffe wie beispielsweise nassen Holzes stoßen diese Anlagen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
Der kostenlose Ratgeber " Heizen mit Holz" des Fachbereichs Umwelt kann unter Telefon 05 41/ 323-31 73 angefordert werden (im Internet: unter www.osnabrueck.de/ 28161.asp).


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