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1.
Erscheinungsdatum:
20.02.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Osterfeuer
in
der
Stadt
Osnabrück
sind
grundsätzlich
verboten.
Überschrift:
Osterfeuer nur mit behördlichem Segen
Zwischenüberschrift:
Große Feuer müssen genehmigt, kleine angemeldet werden – Nur Gehölz- und Strauchschnitt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Fachbereich
Umwelt
der
Stadt
Osnabrück
weist
darauf
hin,
dass
zur
Vermeidung
von
Rauchbelästigungen
und
zum
Schutz
der
Bevölkerung
vor
hohen
Feinstaubkonzentrationen
Osterfeuer
innerhalb
der
bebauten
Ortsteile
sowie
der
Innenstadt
von
Osnabrück
grundsätzlich
verboten
sind.
In
einer
Pressemitteilung
weist
die
Stadt
auf
die
Rechtslage
hin.
Außerhalb
der
bebauten
Ortsteile
sei
für
ein
Osterfeuer
eine
Genehmigung
erforderlich,
wenn
die
vorgesehene
Grundfläche
mindestens
vier
Quadratmeter
betrage.
Die
maximal
zulässige
Grundfläche
für
Osterfeuer
umfasse
25
Quadratmeter
bei
einer
Aufschichthöhe
von
höchstens
vier
Metern.
Osterfeueranträge
müssten
schriftlich
bis
zum
20.
März
beim
Fachbereich
Umwelt
der
Stadt
Osnabrück
gestellt
werden.
Wird
der
Antrag
zum
ersten
Mal
gestellt,
müssen
Feuerwehr
und
Untere
Abfallbehörde
die
Fläche
abnehmen.
Kleine
Osterfeuer
mit
einer
Grundfläche
unter
vier
Quadratmetern
sind
beim
Fachbereich
Umwelt
telefonisch
bis
spätestens
20.
März
anzuzeigen.
Es
dürfen
lediglich
Gehölz-
und
Strauchschnitt
aufgeschichtet
und
verbrannt
werden.
Das
Verbrennen
von
behandeltem,
beschichtetem
und
lackiertem
Holz
und
jeglichem
anderen
Material
ist
verboten.
Damit
Tiere,
die
sich
gern
in
aufgeschichtetem
Strauchwerk
verkriechen,
nicht
einen
qualvollen
Flammentod
sterben,
müssen
die
Strauchwerke
einen
Tag
vor
dem
Abbrennen
noch
einmal
komplett
umgeschichtet
werden.
Zum
Schutz
benachbarter
Gebäude
sind
Mindestabstände
von
25
Metern
bei
kleinen
Osterfeuern
und
von
50
Metern
bei
größeren
Osterfeuern
einzuhalten.
Zu
Bäumen
und
Hecken
beträgt
der
Mindestabstand
15
Meter.
Ausführliche
Informationen
erteilt
der
Fachbereich
Umwelt,
Natruper-
Tor-
Wall
2
(Stadthaus
1)
,
Herr
Brosig
(Raum
508)
,
Telefon
05
41/
323-
24
34,
und
Herr
Wortmann
(Raum
509)
,
Telefon
05
41/
323-
44
46.
Die
Regelungen
zum
Osterfeuer,
Antrags-
und
Anzeigevordrucke
sowie
die
Stadtkarte
mit
den
Verbotsgebieten
stehen
auch
im
Internet
unter
www.osnabrueck.de/
osterfeuer.
Die
interaktive
Karte
ermöglicht
es,
die
gewünschte
Straße
und
Hausnummer
auszuwählen
und
die
Karte
im
Maßstab
zu
vergrößern.
Wie
im
vergangenen
Jahr
werden
der
Fachbereich
Umwelt
und
die
Polizei
die
Osterfeuer
überwachen.