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1.
Erscheinungsdatum:
29.01.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Streichung
des
Niedersächsischen
Gesetzes
über
Spielplätze
führte
im
Stadtrat
zu
einer
Debatte.
Überschrift:
Das Gesetz ist weg – was nun?
Zwischenüberschrift:
Von dem Problem, Richtlinien für Spielplätze zu entwickeln, ohne Richtlinien zu sagen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Es
war
eine
schwere
Geburt
mit
Zaudern,
Zögern
und
komödiantischen
Einlagen.
Aber
am
Ende
forderte
der
Jugendhilfeausschuss
die
Verwaltung
einstimmig
auf,
etwas
zu
tun.
Aber
was?
Auslöser
für
die
Debatte
war
die
Streichung
des
Niedersächsischen
Gesetzes
über
Spielplätze.
Damit
gibt
es
keine
landesrechtlichen
Vorgaben
über
die
Bereitstellung
von
Spielplätzen
für
Kinder
und
Jugendliche
mehr.
Niedersachsen
ist
das
erste
Bundesland,
das
keine
hausnahen
Spielplätze
mehr
vorschreibt.
Anlass
für
die
SPD,
kurzfristig
einen
Antrag
einzubringen.
Danach
soll
die
Verwaltung
Leitlinien
und
Kriterien
für
Planung,
Bau
und
Qualitätsstandards
von
Spielplätzen
entwickeln.
"
Wir
befinden
uns
im
rechtsfreien
Raum"
,
meinte
der
Ausschussvorsitzende
Uli
Sommer
zur
Begründung.
Er
wies
darauf
hin,
dass
nun
vermutlich
auch
private
Investoren
nicht
mehr
zum
Spielplatzbau
verpflichtet
seien.
Und,
wie
es
im
weiteren
Verlauf
der
Sitzung
hieß,
gebe
es
bei
Bauplanungen
immer
häufiger
den
Hinweis,
dass
auf
einen
Spielplatz
verzichtet
werden
könne,
weil
es
ja
keine
Vorgabe
mehr
gebe.
Handlungsbedarf
sieht
auch
Stadtjugendpfleger
Hans-
Georg
Weisleder,
der
Mitglied
im
Arbeitskreis
Spielplatzplanung
ist.
Im
Auftrag
des
Jugendhilfeausschusses
sichtet
und
bewertet
das
Gremium
derzeit
alle
Spiel-
und
Bolzplätze.
Die
Vertreter
der
Bereiche
Umwelt,
Grün,
Städtebau,
Immobilien
und
Kinder,
Jugendliche
und
Familien
orientierten
sich
dabei
bisher
an
den
Gesetzesvorgaben.
Jetzt
müsse
es
neue
Kriterien
geben.
Doch
CDU
und
FDP
zögerten.
Vielleicht
reiche
es
ja
aus,
den
Fachbereich
Städtebau
darauf
aufmerksam
zu
machen,
die
Belange
von
Kindern
und
Jugendlichen
zu
berücksichtigen.
Das
hinzugewählte
Mitglied
Hubert
Torliene
bemühte
sich
um
einen
Kompromiss:
Wenn
man
den
Antrag
etwas
anders
formulieren
könne
. . .
Es
begann
ein
Schachern
um
Worte.
Eva-
Maria
Westermann
wollte
gern,
dass
die
beteiligten
Fachbereiche
genannt
werden.
Uli
Sommer:
"
Ich
schreibe
sofort
alle
Fachbereiche
und
deren
Leiter
mit
Vor-
und
Nachnamen
rein,
wenn
wir
nur
zum
Ziel
kommen."
Der
Einwand
von
Fachbereichsleiter
Hermann
Schwab,
dass
der
Begriff
Verwaltung
durchaus
reiche,
weil
ohnehin
nur
die
beteiligten
Fachbereiche
tätig
würden,
ging
unter.
Auch
im
Gelächter
vieler
Ausschussmitglieder,
als
sich
der
liberale
Oliver
Hasskamp
meldete:
"
Ich
will
die
Worte
‚
Richtlinien′
und
‚
Kriterien′
nicht."
Gemeinsam
mit
Jugenddezernentin
Rita
Maria
Rzyski
wurde
nun
an
einer
Formulierung
gebastelt,
der
alle
zustimmen
konnten.
Heraus
kam:
"
Die
beteiligten
Fachabteilungen
entwickeln
Verfahrensvorschläge,
die
dem
Wegfall
des
Spielplatzgesetzes
bauleitplanerisch
Rechnung
tragen."
Eine
Lehrerin
im
Ausschuss
kritisierte
das
verquere
Satzgefüge.
Doch
es
überwog
die
Erleichterung,
es
geschafft
zu
haben.
Und
was
wurde
nun
beschlossen?
Frei
übersetzt:
Die
Verwaltung
soll
sich
überlegen,
wie
das
Spielplatzgesetz
zu
ersetzen
ist.
Bildtext:
In
einem
Rutsch
ging
der
Beschluss
im
Jugendhilfeausschuss
nicht
durch.
Die
Diskussion
über
einen
Ersatz
für
das
Spielplatzgesetz
war
vielmehr
eine
Hängepartie.
Archivfoto:
Westdörp
Kommentar
Ohne
Leitlinien
geht
es
nicht
Von
Ulrike
Schmidt
Mit
der
Abschaffung
des
Spielplatz-
gesetzes
hat
das
Land
sicher
eines
nicht
gewollt:
dass
es
gar
keine
Regelungen
mehr
gibt.
Selbst
Kritiker
der
Gesetzesstreichung
finden
noch
etwas
Gutes
daran:
dass
die
Kommunen
flexibler
und
schneller
reagieren
können.
Fest
steht
aber:
Ohne
Leitlinien
geht
es
nicht.
Das
gilt
zunächst
für
den
Arbeitskreis,
der
derzeit
alle
Spiel-
und
Bolzplätze
der
Stadt
auf
ihre
Qualität
und
Notwendigkeit
überprüft.
Die
Mitglieder
haben
sich
bisher
an
den
Geset-
zesvorschriften
orientiert,
jetzt
brauchen
sie
andere
Richtlinien.
Klare
Kriterien
sind
aber
auch
für
private
Investoren
dringend
erforderlich.
Nach
der
Abschaffung
des
Gesetzes
prüfen
nun
Juristen,
ob
diese
Bauherren
noch
verpflichtet
sind,
hausnah
Spielplätze
für
Kleinkinder
anzulegen.
Ohne
den
Privatinvestoren
Kinderfeindlichkeit
zu
unterstellen
–
es
ist
doch
sehr
verlockend,
wenn
sie
ein
weiteres
Grundstück
bebauen
und
keinen
Spielplatz
anlegen
müssen.
Vielleicht
lohnt
ein
Blick
nach
Oldenburg:
Dort
orientiert
sich
die
Verwaltung
weiter
an
den
Vorgaben
des
alten
Gesetzes.
Autor:
S.