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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Das Gesetz ist weg – was nun?
Zwischenüberschrift:
Von dem Problem, Richtlinien für Spielplätze zu entwickeln, ohne Richtlinien zu sagen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Es war eine schwere Geburt mit Zaudern, Zögern und komödiantischen Einlagen. Aber am Ende forderte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung einstimmig auf, etwas zu tun. Aber was?
Auslöser für die Debatte war die Streichung des Niedersächsischen Gesetzes über Spielplätze. Damit gibt es keine landesrechtlichen Vorgaben über die Bereitstellung von Spielplätzen für Kinder und Jugendliche mehr. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das keine hausnahen Spielplätze mehr vorschreibt.
Anlass für die SPD, kurzfristig einen Antrag einzubringen. Danach soll die Verwaltung Leitlinien und Kriterien für Planung, Bau und Qualitätsstandards von Spielplätzen entwickeln. " Wir befinden uns im rechtsfreien Raum", meinte der Ausschussvorsitzende Uli Sommer zur Begründung.
Er wies darauf hin, dass nun vermutlich auch private Investoren nicht mehr zum Spielplatzbau verpflichtet seien. Und, wie es im weiteren Verlauf der Sitzung hieß, gebe es bei Bauplanungen immer häufiger den Hinweis, dass auf einen Spielplatz verzichtet werden könne, weil es ja keine Vorgabe mehr gebe.
Handlungsbedarf sieht auch Stadtjugendpfleger Hans-Georg Weisleder, der Mitglied im Arbeitskreis Spielplatzplanung ist. Im Auftrag des Jugendhilfeausschusses sichtet und bewertet das Gremium derzeit alle Spiel- und Bolzplätze. Die Vertreter der Bereiche Umwelt, Grün, Städtebau, Immobilien und Kinder, Jugendliche und Familien orientierten sich dabei bisher an den Gesetzesvorgaben. Jetzt müsse es neue Kriterien geben.
Doch CDU und FDP zögerten. Vielleicht reiche es ja aus, den Fachbereich Städtebau darauf aufmerksam zu machen, die Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Das hinzugewählte Mitglied Hubert Torliene bemühte sich um einen Kompromiss: Wenn man den Antrag etwas anders formulieren könne . . .
Es begann ein Schachern um Worte. Eva-Maria Westermann wollte gern, dass die beteiligten Fachbereiche genannt werden. Uli Sommer: " Ich schreibe sofort alle Fachbereiche und deren Leiter mit Vor- und Nachnamen rein, wenn wir nur zum Ziel kommen."
Der Einwand von Fachbereichsleiter Hermann Schwab, dass der Begriff Verwaltung durchaus reiche, weil ohnehin nur die beteiligten Fachbereiche tätig würden, ging unter. Auch im Gelächter vieler Ausschussmitglieder, als sich der liberale Oliver Hasskamp meldete: " Ich will die Worte Richtlinien′ und Kriterien′ nicht."
Gemeinsam mit Jugenddezernentin Rita Maria Rzyski wurde nun an einer Formulierung gebastelt, der alle zustimmen konnten. Heraus kam: " Die beteiligten Fachabteilungen entwickeln Verfahrensvorschläge, die dem Wegfall des Spielplatzgesetzes bauleitplanerisch Rechnung tragen." Eine Lehrerin im Ausschuss kritisierte das verquere Satzgefüge. Doch es überwog die Erleichterung, es geschafft zu haben.
Und was wurde nun beschlossen? Frei übersetzt: Die Verwaltung soll sich überlegen, wie das Spielplatzgesetz zu ersetzen ist.

Bildtext: In einem Rutsch ging der Beschluss im Jugendhilfeausschuss nicht durch. Die Diskussion über einen Ersatz für das Spielplatzgesetz war vielmehr eine Hängepartie. Archivfoto: Westdörp

Kommentar

Ohne Leitlinien geht es nicht

Von Ulrike Schmidt
Mit der Abschaffung des Spielplatz-
gesetzes hat das Land
sicher eines nicht gewollt: dass es gar keine Regelungen mehr gibt. Selbst
Kritiker der Gesetzesstreichung finden noch
etwas Gutes daran: dass die Kommunen flexibler und schneller reagieren können. Fest steht aber: Ohne Leitlinien geht es nicht.
Das gilt zunächst für den Arbeitskreis, der derzeit alle Spiel- und Bolzplätze der Stadt auf ihre Qualität und Notwendigkeit überprüft. Die Mitglieder haben sich bisher an den Geset-zesvorschriften orientiert, jetzt brauchen sie andere Richtlinien.
Klare Kriterien sind aber auch für private Investoren dringend erforderlich. Nach der Abschaffung des Gesetzes prüfen nun Juristen, ob diese Bauherren noch verpflichtet sind, hausnah Spielplätze für Kleinkinder anzulegen. Ohne den Privatinvestoren Kinderfeindlichkeit zu unterstellen es ist doch sehr verlockend, wenn sie ein weiteres Grundstück bebauen und keinen Spielplatz anlegen müssen.
Vielleicht lohnt ein Blick nach Oldenburg: Dort orientiert sich die Verwaltung weiter an den Vorgaben des alten Gesetzes.
Autor:
S.


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