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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Warum in Osnabrück niemand aufs Eis darf
Zwischenüberschrift:
Von Gefahren auf zugefrorenen Gewässern und einem Verbot der Stadt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Der knackige Frost überzieht die Gewässer in der Stadt mit einer Eisschicht. Doch die Verwaltung dämpft die Vorfreude auf verlockenden Winterspaß. Auch wenn es noch so lange frieren und das Eis dick werden sollte, heißt es: Betreten verboten.
Spazieren oder Schlittschuhlaufen auf dem Rubbenbruchsee, dem Attersee, einem malerischen Regenrückhaltebecken wie dem in Haste oder allen anderen Gewässern ist tabu obwohl Wetterfrösche überwiegend Dauerfrost für mindestens die beiden kommenden Wochen voraussagen.
Egal, wie dick das Eis ist: Seit gut zwei Jahren verbietet die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt das Betreten zugefrorener natürlicher Gewässer. Ein Ausnahmepassus wurde ersatzlos gestrichen, weil die Verwaltung nicht mit extrem kalten Wintern rechnet.
Jürgen Wiethäuper vom städtischen Fachbereich Bürger und Ordnung erläutert, dass es " auch bei 20 Grad Frost ein Risiko ist", zugefrorene Gewässer zu betreten. " Niemand kann grünes Licht geben." Auch Messbohrungen seien nicht zuverlässig, weil die Eisdecke ein Stückchen weiter gefährlich dünn sein könne gerade in Gewässern wie dem Rubbenbruchsee oder den Regenrückhaltebecken mit ihren Zu- und Abläufen. Wiethäuper spricht von einer trügerischen Sicherheit.
Ihm ist klar, dass dennoch Menschen das Eis betreten werden, sobald es sie trägt. Wiethäuper hofft umso mehr auf die Eigenverantwortung der Bürger. " Erwachsene sollten Kindern sagen, dass sie das Eis nicht betreten dürfen." Wer Menschen auf den Gewässern sieht, solle sie " verbal, also durch Zuruf, vom Eis holen".
Ein Bußgeld droht trotz des Verbots nur Uneinsichtigen, erläutert Wiethäuper. Das heißt: Wenn etwa das OS-Team jemanden wiederholt auffordert, das Eis zu verlassen, und er sich hartnäckig weigert, kann es zu einem Bußgeldverfahren kommen dann werden bis zu 35 Euro fällig.
Speziell bei den Regenrückhaltebecken erhöht durchfließendes tausalzhaltiges Wasser das Risiko. Die Stadtwerke warnen daher vor einer besonders trügerischen Sicherheit.
Und noch ein Appell an die Vernunft: Leichtsinnige gefährden außer sich selbst auch die Retter, warnt Wiethäuper solche Beispiele gäbe es immer wieder.
Was zu tun ist, wenn jemand ins Eis eingebrochen ist, erläutert Brandoberinspektor Eckhard Spelbrink so: " 112 anrufen" das ist die Telefonnummer der Feuerwehr. Helfer sollten sich selbst nicht in Gefahr bringen, vor allem nicht, wenn sie alleine sind. Die Feuerwehr könne innerhalb von zehn Minuten am Unglücksort sein. Sie haben dann das Eisrettungsgerät dabei: Es ist eine Art Schlitten, auf dem sich ein Feuerwehrmann der Einbruchstelle nähert, während er über Leinen mit seinen Kameraden verbunden ist.
Künstlich angelegte Eisflächen unter freiem Himmel sind im Stadtgebiet bisher nicht in Sicht. In früheren Jahren gab es welche am Schlosswall und an der Illoshöhe. Doch dort sind jetzt in einem Fall öffentliche Parkplätze, die nicht zweckentfremdet werden dürfen, im anderen Fall steht ein neues Gebäude.
Für solche künstlich angelegten Flächen ist der städtische Fachbereich Schule und Sport zuständig. Bisher sei jedoch noch nichts geplant, berichtet dessen Leiter Hans-Georg Freund. Tatsächlich denkt er darüber nach, einen geeigneten Platz für eine Eisfläche zu suchen, " falls es über längere Zeit frieren sollte".
Wer sich gerne auf dem Eis bewegt, dem bleibt zunächst nur die Eishalle an der Vehrter Landstraße.

Bildtext: Hauchdünn ist das Eis auf dem Rubbenbruchsee. Martin Schmedt und Ute Strohmeier vom OS-Team sind unterwegs, um Bürger vor Gefahren zu warnen. Foto: Michael Hehmann
Autor:
jweb


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