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1.
Erscheinungsdatum:
31.12.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Egal,
wie
dick
das
Eis
ist:
Seit
gut
zwei
Jahren
verbietet
die
Gefahrenabwehrverordnung
der
Stadt
Osnabrück
das
Betreten
zugefrorener
natürlicher
Gewässer.
Überschrift:
Warum in Osnabrück niemand aufs Eis darf
Zwischenüberschrift:
Von Gefahren auf zugefrorenen Gewässern und einem Verbot der Stadt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
knackige
Frost
überzieht
die
Gewässer
in
der
Stadt
mit
einer
Eisschicht.
Doch
die
Verwaltung
dämpft
die
Vorfreude
auf
verlockenden
Winterspaß.
Auch
wenn
es
noch
so
lange
frieren
und
das
Eis
dick
werden
sollte,
heißt
es:
Betreten
verboten.
Spazieren
oder
Schlittschuhlaufen
auf
dem
Rubbenbruchsee,
dem
Attersee,
einem
malerischen
Regenrückhaltebecken
wie
dem
in
Haste
oder
allen
anderen
Gewässern
ist
tabu
–
obwohl
Wetterfrösche
überwiegend
Dauerfrost
für
mindestens
die
beiden
kommenden
Wochen
voraussagen.
Egal,
wie
dick
das
Eis
ist:
Seit
gut
zwei
Jahren
verbietet
die
Gefahrenabwehrverordnung
der
Stadt
das
Betreten
zugefrorener
natürlicher
Gewässer.
Ein
Ausnahmepassus
wurde
ersatzlos
gestrichen,
weil
die
Verwaltung
nicht
mit
extrem
kalten
Wintern
rechnet.
Jürgen
Wiethäuper
vom
städtischen
Fachbereich
Bürger
und
Ordnung
erläutert,
dass
es
"
auch
bei
20
Grad
Frost
ein
Risiko
ist"
,
zugefrorene
Gewässer
zu
betreten.
"
Niemand
kann
grünes
Licht
geben."
Auch
Messbohrungen
seien
nicht
zuverlässig,
weil
die
Eisdecke
ein
Stückchen
weiter
gefährlich
dünn
sein
könne
–
gerade
in
Gewässern
wie
dem
Rubbenbruchsee
oder
den
Regenrückhaltebecken
mit
ihren
Zu-
und
Abläufen.
Wiethäuper
spricht
von
einer
trügerischen
Sicherheit.
Ihm
ist
klar,
dass
dennoch
Menschen
das
Eis
betreten
werden,
sobald
es
sie
trägt.
Wiethäuper
hofft
umso
mehr
auf
die
Eigenverantwortung
der
Bürger.
"
Erwachsene
sollten
Kindern
sagen,
dass
sie
das
Eis
nicht
betreten
dürfen."
Wer
Menschen
auf
den
Gewässern
sieht,
solle
sie
"
verbal,
also
durch
Zuruf,
vom
Eis
holen"
.
Ein
Bußgeld
droht
trotz
des
Verbots
nur
Uneinsichtigen,
erläutert
Wiethäuper.
Das
heißt:
Wenn
etwa
das
OS-
Team
jemanden
wiederholt
auffordert,
das
Eis
zu
verlassen,
und
er
sich
hartnäckig
weigert,
kann
es
zu
einem
Bußgeldverfahren
kommen
–
dann
werden
bis
zu
35
Euro
fällig.
Speziell
bei
den
Regenrückhaltebecken
erhöht
durchfließendes
tausalzhaltiges
Wasser
das
Risiko.
Die
Stadtwerke
warnen
daher
vor
einer
besonders
trügerischen
Sicherheit.
Und
noch
ein
Appell
an
die
Vernunft:
Leichtsinnige
gefährden
außer
sich
selbst
auch
die
Retter,
warnt
Wiethäuper
–
solche
Beispiele
gäbe
es
immer
wieder.
Was
zu
tun
ist,
wenn
jemand
ins
Eis
eingebrochen
ist,
erläutert
Brandoberinspektor
Eckhard
Spelbrink
so:
"
112
anrufen"
–
das
ist
die
Telefonnummer
der
Feuerwehr.
Helfer
sollten
sich
selbst
nicht
in
Gefahr
bringen,
vor
allem
nicht,
wenn
sie
alleine
sind.
Die
Feuerwehr
könne
innerhalb
von
zehn
Minuten
am
Unglücksort
sein.
Sie
haben
dann
das
Eisrettungsgerät
dabei:
Es
ist
eine
Art
Schlitten,
auf
dem
sich
ein
Feuerwehrmann
der
Einbruchstelle
nähert,
während
er
über
Leinen
mit
seinen
Kameraden
verbunden
ist.
Künstlich
angelegte
Eisflächen
unter
freiem
Himmel
sind
im
Stadtgebiet
bisher
nicht
in
Sicht.
In
früheren
Jahren
gab
es
welche
am
Schlosswall
und
an
der
Illoshöhe.
Doch
dort
sind
jetzt
in
einem
Fall
öffentliche
Parkplätze,
die
nicht
zweckentfremdet
werden
dürfen,
im
anderen
Fall
steht
ein
neues
Gebäude.
Für
solche
künstlich
angelegten
Flächen
ist
der
städtische
Fachbereich
Schule
und
Sport
zuständig.
Bisher
sei
jedoch
noch
nichts
geplant,
berichtet
dessen
Leiter
Hans-
Georg
Freund.
Tatsächlich
denkt
er
darüber
nach,
einen
geeigneten
Platz
für
eine
Eisfläche
zu
suchen,
"
falls
es
über
längere
Zeit
frieren
sollte"
.
Wer
sich
gerne
auf
dem
Eis
bewegt,
dem
bleibt
zunächst
nur
die
Eishalle
an
der
Vehrter
Landstraße.
Bildtext:
Hauchdünn
ist
das
Eis
auf
dem
Rubbenbruchsee.
Martin
Schmedt
und
Ute
Strohmeier
vom
OS-
Team
sind
unterwegs,
um
Bürger
vor
Gefahren
zu
warnen.
Foto:
Michael
Hehmann
Autor:
jweb