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1.
Erscheinungsdatum:
30.12.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Stadtverwaltung
will
die
Bambus-
Töpfe
vor
dem
Tiefenrausch
entfernt
sehen.
Überschrift:
Die Bambus-Töpfe sollen weg
Zwischenüberschrift:
Gastronomin streitet mit der Stadt um das Grün vor ihrer Bar
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
So
unterschiedlich
kann
manchmal
die
Wahrnehmung
sein:
Für
Elke
Kahtenbrink
sind
die
fünf
Bambus-
Sträucher
vor
ihrer
Bar
"
Tiefenrausch"
eine
Zierde.
Für
den
Fachbereich
Bürger
und
Ordnung
handelt
es
sich
hingegen
um
einen
glasklaren
Fall
von
rechtswidriger
Lagerung.
"
Vom
OS-
Team
wurde
festgestellt,
dass
Sie
nach
Ende
der
Straßencafésaison
die
Begrünung
(Pflanzkästen
und
-
kübel)
Ihrer
Außengastronomiefläche
an
der
Redlingerstraße
nicht
aus
dem
öffentlichen
Verkehrsraum
entfernt
haben"
,
heißt
es
in
einem
offiziellen
Schreiben
der
Stadt,
das
bei
den
Tiefenrausch-
Betreibern
Elke
Kahtenbrink
und
Eike
Bettelhäuser
kurz
vor
Weihnachten
eintrudelte.
Es
folgt
eine
höflich
formulierte,
aber
unmissverständliche
Handlungsanweisung:
"
Ich
bitte
Sie,
die
Pflanzen
unverzüglich
abzuräumen."
Am
Ende
des
Schreibens
werden
die
Gastronomen
belehrt:
"
Die
Außengastronomiefläche
ist
nicht
zur
Lagerung
von
Pflanzkästen
und
-
kübeln
gedacht."
Eine
Formulierung,
über
die
Elke
Kahtenbrink
nur
den
Kopf
schütteln
kann.
Als
sie
die
Bambus-
Stauden
vor
mittlerweile
neun
Jahren
aufstellte,
hatte
sie
alles
Mögliche
im
Sinn
–
aber
ganz
gewiss
keine
"
Lagerung
von
Pflanzkästen"
. "
Das
ist
Dekoration"
,
sagt
sie,
"
wir
wollen
schließlich,
dass
die
Gäste
sich
wohlfühlen."
Bislang
habe
sich
auch
noch
nie
jemand
über
die
Pflanzen
beschwert.
Nicht
das
Amt,
kein
Nachbar,
kein
Gast
und
auch
sonst
niemand.
Besonders
seltsam
ist
in
ihren
Augen,
dass
der
sechste
Bambus-
Topf,
der
unübersehbar
direkt
gegenüber
dem
"
Tiefenrausch"
vor
einem
Modegeschäft
steht,
bislang
nicht
ins
Visier
des
OS-
Teams
geraten
ist.
"
Man
hat
mir
gesagt,
das
sei
keine
Gastronomie,
sondern
Einzelhandel.
Deshalb
wäre
das
etwas
anderes."
Bei
der
Stadt
verweist
man
indes
auf
die
Rechtslage.
"
Eine
Begrünung
möchten
viele
Straßencafé-
Inhaber"
,
sagt
Fachbereichsleiterin
Karin
Heinrich,
"
es
ist
eben
so,
dass
das
geregelt
werden
muss."
Denn
alles,
was
über
die
normale
Nutzung
desöffentlichen
Verkehrsraums
hinausgehe,
benötige
eine
ausdrückliche
Genehmigung.
Dazu
gehöre
auch
eine
Begrünung.
Zumindest
außerhalb
der
Sommermonate,
für
die
das
"
Tiefenrausch"
eine
Straßencafé-
Lizenz
besitzt.
Diese
möchte
Elke
Kahtenbrink
jetzt
auf
das
Winterhalbjahr
ausdehnen
lassen.
Nicht
um
bei
eisigen
Temperaturen
tatsächlich
draußen
Kaffee
und
Getränke
auszuschenken.
Sondern
um
die
über
2,
5
Meter
hohen
Bambus-
Stauden
auch
künftig
dort
stehen
lassen
zu
dürfen,
wo
sie
seit
fast
einem
Jahrzehnt
stehen.
Allerdings
wird
sie
aufpassen
müssen,
dass
die
Begrünung
nicht
zu
üppig
ausfällt.
Denn
in
dem
behördlichen
Schreiben
wird
sie
ganz
nebenbei
auch
über
das
ordnungsgemäße
Aussehen
einer
Außengastronomie
belehrt:
"
Ein
Straßencafé
zeichnet
sich
auch
dadurch
aus,
dass
es
frei
zugänglich
ist
und
nicht
durch
Blumendekoration
vom
öffentlichen
Verkehrsraum
abgegrenzt
wird.
Bildtext:
"
Sieht
so
die
"
Lagerung"
von
Pflanzkübeln
aus?
Für
Elke
Kahtenbrink
sind
die
Bambus-
Stauden
vor
ihrer
Bar
"
Tiefenrausch"
Dekoration.
Foto:
Elvira
Parton
Autor:
ack