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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Die Bambus-Töpfe sollen weg
Zwischenüberschrift:
Gastronomin streitet mit der Stadt um das Grün vor ihrer Bar
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. So unterschiedlich kann manchmal die Wahrnehmung sein: Für Elke Kahtenbrink sind die fünf Bambus-Sträucher vor ihrer Bar " Tiefenrausch" eine Zierde. Für den Fachbereich Bürger und Ordnung handelt es sich hingegen um einen glasklaren Fall von rechtswidriger Lagerung.
" Vom OS-Team wurde festgestellt, dass Sie nach Ende der Straßencafésaison die Begrünung (Pflanzkästen und - kübel) Ihrer Außengastronomiefläche an der Redlingerstraße nicht aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt haben", heißt es in einem offiziellen Schreiben der Stadt, das bei den Tiefenrausch-Betreibern Elke Kahtenbrink und Eike Bettelhäuser kurz vor Weihnachten eintrudelte. Es folgt eine höflich formulierte, aber unmissverständliche Handlungsanweisung: " Ich bitte Sie, die Pflanzen unverzüglich abzuräumen."
Am Ende des Schreibens werden die Gastronomen belehrt: " Die Außengastronomiefläche ist nicht zur Lagerung von Pflanzkästen und - kübeln gedacht."
Eine Formulierung, über die Elke Kahtenbrink nur den Kopf schütteln kann. Als sie die Bambus-Stauden vor mittlerweile neun Jahren aufstellte, hatte sie alles Mögliche im Sinn aber ganz gewiss keine " Lagerung von Pflanzkästen". " Das ist Dekoration", sagt sie, " wir wollen schließlich, dass die Gäste sich wohlfühlen."
Bislang habe sich auch noch nie jemand über die Pflanzen beschwert. Nicht das Amt, kein Nachbar, kein Gast und auch sonst niemand. Besonders seltsam ist in ihren Augen, dass der sechste Bambus-Topf, der unübersehbar direkt gegenüber dem " Tiefenrausch" vor einem Modegeschäft steht, bislang nicht ins Visier des OS-Teams geraten ist. " Man hat mir gesagt, das sei keine Gastronomie, sondern Einzelhandel. Deshalb wäre das etwas anderes."
Bei der Stadt verweist man indes auf die Rechtslage. " Eine Begrünung möchten viele Straßencafé-Inhaber", sagt Fachbereichsleiterin Karin Heinrich, " es ist eben so, dass das geregelt werden muss." Denn alles, was über die normale Nutzung desöffentlichen Verkehrsraums hinausgehe, benötige eine ausdrückliche Genehmigung. Dazu gehöre auch eine Begrünung. Zumindest außerhalb der Sommermonate, für die das " Tiefenrausch" eine Straßencafé-Lizenz besitzt. Diese möchte Elke Kahtenbrink jetzt auf das Winterhalbjahr ausdehnen lassen. Nicht um bei eisigen Temperaturen tatsächlich draußen Kaffee und Getränke auszuschenken. Sondern um die über 2, 5 Meter hohen Bambus-Stauden auch künftig dort stehen lassen zu dürfen, wo sie seit fast einem Jahrzehnt stehen.
Allerdings wird sie aufpassen müssen, dass die Begrünung nicht zu üppig ausfällt. Denn in dem behördlichen Schreiben wird sie ganz nebenbei auch über das ordnungsgemäße Aussehen einer Außengastronomie belehrt: " Ein Straßencafé zeichnet sich auch dadurch aus, dass es frei zugänglich ist und nicht durch Blumendekoration vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt wird.

Bildtext: " Sieht so die " Lagerung" von Pflanzkübeln aus? Für Elke Kahtenbrink sind die Bambus-Stauden vor ihrer Bar " Tiefenrausch" Dekoration. Foto: Elvira Parton
Autor:
ack


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