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1.
Erscheinungsdatum:
27.12.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Landkreis
will
Landschaftsschutzgebiet
neu
definieren.
Überschrift:
Einklang zwischen Natur und Bauleitplanung
Zwischenüberschrift:
Landkreis will Landschaftsschutzgebiet neu definieren – Alle möglichen A-33-Trassen vorerst ausgespart
Artikel:
Originaltext:
Osnabrücker
Land.
Rund
14
000
Hektar
sollen
gelöscht,
8000
Hektar
neu
aufgenommen
werden:
Hinter
den
Zahlen
des
Landschaftsschutzgebietes
"
Wiehengebirge
und
Nördliches
Osnabrücker
Hügelland"
steckt
aber
mehr
als
Größenveränderungen.
Der
Landkreis
Osnabrück
und
die
Kommunen
möchten
so
die
Ausweisung
von
Baugebieten
steuern.
Ausgespart
sind
noch
sämtliche
möglichen
Trassen
des
geplanten
A-
33-
Lückenschlusses.
Ziel
des
Schutzgebietes
sei
es,
den
"
attraktiven
Parkcharakter"
zu
erhalten,
sagt
Hartmut
Escher,
Fachdienstleiter
Umwelt
beim
Landkreis
Osnabrück.
Seit
1.
Dezember
läuft
die
öffentliche
Beteiligung,
die
Pläne
sind
in
den
betroffenen
Kommunen
noch
bis
zum
27.
Februar
ausgelegt.
Das
sind
Bad
Essen,
Belm,
Bissendorf,
Bohmte,
Bramsche,
Melle,
Neuenkirchen,
Ostercappeln
und
Wallenhorst.
Im
Juni
wird
sich
der
Umweltausschuss
des
Landkreises
mit
dem
Thema
befassen,
der
Kreistag
könnte
die
Verordnung
noch
vor
der
Sommerpause
verabschieden.
Betroffen
sind
insgesamt
rund
300
000
Hektar,
deren
Landschaftsbild
geschützt
werden
soll.
1965
war
die
Verordnung
zum
Landschaftsschutzgebiet
"
Nördlicher
Teutoburger
Wald
–
Wiehengebirge"
erlassen
worden.
Darin
enthalten
war
damals
auch
das
Ankumer
Hügelland
als
Schutzgebiet.
Mit
der
Anpassung
verfolgt
der
Landkreis
verschiedene
Ziele.
Laut
Escher
handelt
es
sich
um
unterschiedliche
Naturräume,
was
eine
stärkere
Differenzierung
bei
den
Bestimmungen
nötig
macht.
Zudem
wurden
in
den
vergangenen
40
Jahren
rund
100
Bereiche
gelöscht.
Egal,
ob
es
sich
um
große
Flächen
oder
um
minimale
Teilstücke
handelt
– "
das
Verfahren
ist
immer
gleich
aufwendig"
,
sagt
Escher.
Das
soll
demnächst
seltener
notwendig
werden.
Mit
der
neu
angepassten
Fläche
möchte
der
Landkreis
den
Kommunen
entgegenkommen,
indem
etwa
Platz
für
Erweiterungen
von
Wohn-
oder
Gewerbegebieten
eingeräumt
wird.
Am
Verfahren
beteiligt
sind
auch
Naturschutzverbände.
Die
hatten
schon
seit
Jahren
gefordert,
ein
neues
Schutzgebiet
festzulegen.
Immer
wieder
sei
in
den
vergangenen
Jahren
an
der
festgelegten
Fläche
"
rumgeknabbert"
worden,
sagt
Andreas
Peters,
Vorsitzender
von
NABU
und
Umweltforum
in
Osnabrück.
Deshalb
sei
es
richtig,
klare
Abgrenzungen
zu
schaffen.
Wegen
der
noch
anstehenden
Überprüfung
der
Pläne
durch
die
Verbände
sei
ein
abschließendes
Urteil
aber
noch
nicht
möglich,
so
Peters.
Ausgespart
wurde
der
gesamte
Untersuchungsraum
des
A-
33-
Lückenschlusses:
Hier
wird
erst
einmal
die
alte
Verordnung
weiter
gelten.
Der
Landkreis
möchte
die
weiteren
Planungen
abwarten,
da
bei
der
Festlegung
einer
Trasse
dieser
Bereich
aus
dem
neuen
Schutzgebiet
gelöscht
werden
müsste.
Eine
qualitative
Verbesserung
sieht
Escher
darin,
dass
in
der
neuen
Verordnung
Kerngebiete
festgelegt
würden,
die
knapp
die
Hälfte
der
Gesamtfläche
umfassen.
Dies
betrifft
vor
allem
Erholungsgebiete
in
Wäldern
und
Bachtälern.
Hier
dürfen
beispielsweise
nicht
Sendemasten
oder
Freileitungen
aufgestellt
werden.
Eingerahmt
werden
die
Kerngebiete
von
sogenannten
Pufferzonen,
die
–
so
die
Satzung
–
die
Land-
und
Forstwirtschaft
nicht
beeinträchtigen
sollen.
Bereits
beendet
ist
das
Verfahren
zum
Teutoburger
Wald.
Dort
wurde
2004
eine
Verordnung
mit
den
Anpassungen
erlassen.
Auch
damals
hatte
der
Landkreis
im
Vorfeld
viele
Punkte
mit
der
Land-
und
Forstwirtschaft
abgestimmt.
Zurückgestellt
wurde
zunächst
die
Anpassung
des
Ankumer
Hügellandes.
Derzeit
ist
der
Fachdienst
vor
allem
mit
der
verbindlichen
Verankerung
von
FFH-
Schutzgebieten
ausgelastet.
Autor:
hmd
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