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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Einklang zwischen Natur und Bauleitplanung
Zwischenüberschrift:
Landkreis will Landschaftsschutzgebiet neu definieren – Alle möglichen A-33-Trassen vorerst ausgespart
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrücker Land. Rund 14 000 Hektar sollen gelöscht, 8000 Hektar neu aufgenommen werden: Hinter den Zahlen des Landschaftsschutzgebietes " Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland" steckt aber mehr als Größenveränderungen. Der Landkreis Osnabrück und die Kommunen möchten so die Ausweisung von Baugebieten steuern. Ausgespart sind noch sämtliche möglichen Trassen des geplanten A-33-Lückenschlusses.
Ziel des Schutzgebietes sei es, den " attraktiven Parkcharakter" zu erhalten, sagt Hartmut Escher, Fachdienstleiter Umwelt beim Landkreis Osnabrück. Seit 1. Dezember läuft die öffentliche Beteiligung, die Pläne sind in den betroffenen Kommunen noch bis zum 27. Februar ausgelegt. Das sind Bad Essen, Belm, Bissendorf, Bohmte, Bramsche, Melle, Neuenkirchen, Ostercappeln und Wallenhorst. Im Juni wird sich der Umweltausschuss des Landkreises mit dem Thema befassen, der Kreistag könnte die Verordnung noch vor der Sommerpause verabschieden. Betroffen sind insgesamt rund 300 000 Hektar, deren Landschaftsbild geschützt werden soll.
1965 war die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet " Nördlicher Teutoburger Wald Wiehengebirge" erlassen worden. Darin enthalten war damals auch das Ankumer Hügelland als Schutzgebiet. Mit der Anpassung verfolgt der Landkreis verschiedene Ziele. Laut Escher handelt es sich um unterschiedliche Naturräume, was eine stärkere Differenzierung bei den Bestimmungen nötig macht. Zudem wurden in den vergangenen 40 Jahren rund 100 Bereiche gelöscht. Egal, ob es sich um große Flächen oder um minimale Teilstücke handelt – " das Verfahren ist immer gleich aufwendig", sagt Escher. Das soll demnächst seltener notwendig werden. Mit der neu angepassten Fläche möchte der Landkreis den Kommunen entgegenkommen, indem etwa Platz für Erweiterungen von Wohn- oder Gewerbegebieten eingeräumt wird.
Am Verfahren beteiligt sind auch Naturschutzverbände. Die hatten schon seit Jahren gefordert, ein neues Schutzgebiet festzulegen. Immer wieder sei in den vergangenen Jahren an der festgelegten Fläche " rumgeknabbert" worden, sagt Andreas Peters, Vorsitzender von NABU und Umweltforum in Osnabrück. Deshalb sei es richtig, klare Abgrenzungen zu schaffen. Wegen der noch anstehenden Überprüfung der Pläne durch die Verbände sei ein abschließendes Urteil aber noch nicht möglich, so Peters.
Ausgespart wurde der gesamte Untersuchungsraum des A-33-Lückenschlusses: Hier wird erst einmal die alte Verordnung weiter gelten. Der Landkreis möchte die weiteren Planungen abwarten, da bei der Festlegung einer Trasse dieser Bereich aus dem neuen Schutzgebiet gelöscht werden müsste.
Eine qualitative Verbesserung sieht Escher darin, dass in der neuen Verordnung Kerngebiete festgelegt würden, die knapp die Hälfte der Gesamtfläche umfassen. Dies betrifft vor allem Erholungsgebiete in Wäldern und Bachtälern. Hier dürfen beispielsweise nicht Sendemasten oder Freileitungen aufgestellt werden. Eingerahmt werden die Kerngebiete von sogenannten Pufferzonen, die so die Satzung die Land- und Forstwirtschaft nicht beeinträchtigen sollen.
Bereits beendet ist das Verfahren zum Teutoburger Wald. Dort wurde 2004 eine Verordnung mit den Anpassungen erlassen. Auch damals hatte der Landkreis im Vorfeld viele Punkte mit der Land- und Forstwirtschaft abgestimmt. Zurückgestellt wurde zunächst die Anpassung des Ankumer Hügellandes. Derzeit ist der Fachdienst vor allem mit der verbindlichen Verankerung von FFH-Schutzgebieten ausgelastet.
Autor:
hmd


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