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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Auf eigene Gefahr: Stadt kippt Eislauf-Verbot – Vorsicht bei Tauwetter
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Das Betreten von zugefrorenen Seen und Regenrückhaltebecken in Osnabrück ist ab sofort auf eigene Gefahr erlaubt. Das erklärte Oberbürgermeister Boris Pistorius gestern gegenüber unserer Zeitung. Aber Vorsicht: Das Tauwetter lässt das Eis schon brüchig werden.
Seit zwei Jahren verbietet die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt das Betreten von zugefrorenen Gewässern. Wer sich dennoch aufs Eis wagte, riskierte bislang ein Bußgeld von 35 Euro. Noch am Freitag kontrollierten Mitarbeiter des OS-Teams den Rubbenbruchsee.
Das ist jetzt vorbei. Die von unserer Zeitung angestoßene Diskussion über das Eislaufverbot wurde von der Politik aufgegriffen. Schneller als erwartet erklärte Oberbürgermeister Pistorius das Verbot für aufgehoben.
Eigentlich müsste erst die Gefahrenabwehrverordnung geändert werden, so wie es die Grünen, die FDP und die Junge Union gefordert hatten. Doch das würde vermutlich einige Wochen oder Monate dauern. Dann hätten die Schlittschuhläufer und Spaziergänger nicht mehr davon profitieren können, sagten sich die Strategen im Rathaus. Nach Auskunft des Oberbürgermeisters soll die Satzung nun nachträglich überarbeitet werden. Bei ihrer Verabschiedung im Rat vor zwei Jahren sei der Passus mit dem Betretungsverbot gar nicht aufgefallen. Auch die Politiker, die sich jetzt für eine Freigabe ausgesprochen hätten, hätten seinerzeit ihre Hand für die neue Verordnung gehoben, erklärte Pistorius.

Pech ist nur, dass ausgerechnet gestern die Temperaturen auf sieben Grad plus kletterten. Jetzt kann das Betreten des Eises schon gefährlich werden. Der Oberbürgermeister warnte ausdrücklich vor riskantem Verhalten und wies darauf hin, dass jeder Eisläufer auf eigene Verantwortung handle.
Autor:
rll


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