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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Für Zweibeiner ist das Eis weiterhin tabu
Zwischenüberschrift:
Stadt verbietet das Schlittschuhlaufen unter freiem Himmel – Da bleibt nur die Eishalle
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Erst 11, 8 Grad minus, dann 12, 2 Grad: Ein Kälterekord löst den nächsten ab, und das Eis auf den Wasserflächen wird immer dicker. Aber wer in Osnabrück Schlittschuh laufen will, darf nur in der Eishalle seine Runden drehen. Auf sämtlichen Gewässern ist und bleibt es verboten.
rll Osnabrück. Jörg Schirmbeck vom Fachbereich Schule und Sport würde gern den einen oder anderen Platz unter Wasser setzen, um Schlittschuhläufern ein Angebot zu machen. Er ist sicher, dass die Feuerwehr kooperativ wäre, um mit einem C-Rohr ein hübsches Eisparadies zu schaffen. Aber ihm fehlt die geeignete Fläche.
Vor 20 Jahren wurde bei starkem Frost der Parkplatz hinter der Schlosswallhalle geflutet. Tausende tummelten sich auf dem Eis. Heute wird der Platz von der OPG bewirtschaftet, und die Dauerparker pochen auf ihr Gewohnheitsrecht.
Auch die Rollschuhbahn auf der Illoshöhe steht den Schlittschuhläufern nicht mehr zur Verfügung. Der OTB hat auf dem Areal eine Turnhalle gebaut. Sportplätze, zumal mit Kunststoffbahn, kommen für Jörg Schirmbeck auch nicht infrage, weil die Vereisung teure Nachfolgeschäden provozieren könnte. Und andere Flächen, so gibt er zu bedenken, seien entweder abschüssig oder mit Hindernissen gespickt.
Bei Kälteeinbrüchen in den 80er- und 90er-Jahren tummelten sich die Schlittschuhfans auf dem Rubbenbruchsee und diversen Regenrückhaltebecken, zum Beispiel auf dem Pappelsee. Damals galt der Grundsatz " Betreten auf eigene Gefahr". Später wurde verfügt, dass die Eisflächen nur betreten werden dürfen, wenn die Stadt sie freigibt. Eine schwierige Sache, räumt Jürgen Wiethäuper vom Fachbereich Bürger und Ordnung ein. Denn die Eisdicke sei ja nicht überall gleich. Da könne ja niemand die Verantwortung für jeden Winkel eines Gewässers übernehmen.
Vor zwei Jahren hat die Stadt ihre Gefahrenabwehrverordnung noch einmal verschärft und das Betreten der Eisflächen generell verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld über 35 Euro. Jürgen Wiethäuper zählt eine ganze Latte von Gründen für die neue Satzung auf. Etwa die Gefahr, dass Streusalz in den Regenrückhaltebecken von unten das Eis angreift. Dass es bei durchfließenden Gewässern zu Hohlräumen unter dem Eis kommt. Oder dass Leichtsinnige, die einbrechen, auch ihre Retter in Lebensgefahr bringen. Im Übrigen, sagt Wiethäuper, " haben wir ja mit der Eishalle auch eine Alternative".
Ein Blick auf den Rubbenbruchsee und die Regenrückhaltebecken zeigt, dass das Verbot weitgehend befolgt wird. Gestern Nachmittag zeigte sich ein einsamer Skifahrer auf dem zugefrorenen See. Und ein Rentner ließ seinen Rauhaardackel ohne Skrupel aufs Eis.
Dabei gibt es auch in Osnabrück nicht wenige Wintersportler, die gerade das weitläufige Schlittschuhvergnügen unter freiem Himmel schätzen. Ihrem Anliegen wurde jedoch keine Aufmerksamkeit geschenkt, als der Rat vor zwei Jahren die neue Gefahrenabwehrverordnung verabschiedete.

Bildtext: Betreten verboten: Rauhaardackelhündin Alice traute sich gestern auf das Eis des Rubbenbruchsees. Zweibeinern droht hingegen ein Bußgeld über 35 Euro. Foto: Michael Hehmann
Autor:
rll


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