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1.
Erscheinungsdatum:
08.01.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Eisflächen
auf
den
Stadtgewässern
dürfen
nicht
betreten
werden.
Mit
Kommentar
von
Rainer
Lahmann-
Lammert.
Überschrift:
Für Zweibeiner ist das Eis weiterhin tabu
Zwischenüberschrift:
Stadt verbietet das Schlittschuhlaufen unter freiem Himmel – Da bleibt nur die Eishalle
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Erst
11,
8
Grad
minus,
dann
12,
2
Grad:
Ein
Kälterekord
löst
den
nächsten
ab,
und
das
Eis
auf
den
Wasserflächen
wird
immer
dicker.
Aber
wer
in
Osnabrück
Schlittschuh
laufen
will,
darf
nur
in
der
Eishalle
seine
Runden
drehen.
Auf
sämtlichen
Gewässern
ist
und
bleibt
es
verboten.
rll
Osnabrück.
Jörg
Schirmbeck
vom
Fachbereich
Schule
und
Sport
würde
gern
den
einen
oder
anderen
Platz
unter
Wasser
setzen,
um
Schlittschuhläufern
ein
Angebot
zu
machen.
Er
ist
sicher,
dass
die
Feuerwehr
kooperativ
wäre,
um
mit
einem
C-
Rohr
ein
hübsches
Eisparadies
zu
schaffen.
Aber
ihm
fehlt
die
geeignete
Fläche.
Vor
20
Jahren
wurde
bei
starkem
Frost
der
Parkplatz
hinter
der
Schlosswallhalle
geflutet.
Tausende
tummelten
sich
auf
dem
Eis.
Heute
wird
der
Platz
von
der
OPG
bewirtschaftet,
und
die
Dauerparker
pochen
auf
ihr
Gewohnheitsrecht.
Auch
die
Rollschuhbahn
auf
der
Illoshöhe
steht
den
Schlittschuhläufern
nicht
mehr
zur
Verfügung.
Der
OTB
hat
auf
dem
Areal
eine
Turnhalle
gebaut.
Sportplätze,
zumal
mit
Kunststoffbahn,
kommen
für
Jörg
Schirmbeck
auch
nicht
infrage,
weil
die
Vereisung
teure
Nachfolgeschäden
provozieren
könnte.
Und
andere
Flächen,
so
gibt
er
zu
bedenken,
seien
entweder
abschüssig
oder
mit
Hindernissen
gespickt.
Bei
Kälteeinbrüchen
in
den
80er-
und
90er-
Jahren
tummelten
sich
die
Schlittschuhfans
auf
dem
Rubbenbruchsee
und
diversen
Regenrückhaltebecken,
zum
Beispiel
auf
dem
Pappelsee.
Damals
galt
der
Grundsatz
"
Betreten
auf
eigene
Gefahr"
.
Später
wurde
verfügt,
dass
die
Eisflächen
nur
betreten
werden
dürfen,
wenn
die
Stadt
sie
freigibt.
Eine
schwierige
Sache,
räumt
Jürgen
Wiethäuper
vom
Fachbereich
Bürger
und
Ordnung
ein.
Denn
die
Eisdicke
sei
ja
nicht
überall
gleich.
Da
könne
ja
niemand
die
Verantwortung
für
jeden
Winkel
eines
Gewässers
übernehmen.
Vor
zwei
Jahren
hat
die
Stadt
ihre
Gefahrenabwehrverordnung
noch
einmal
verschärft
und
das
Betreten
der
Eisflächen
generell
verboten.
Wer
dagegen
verstößt,
riskiert
ein
Bußgeld
über
35
Euro.
Jürgen
Wiethäuper
zählt
eine
ganze
Latte
von
Gründen
für
die
neue
Satzung
auf.
Etwa
die
Gefahr,
dass
Streusalz
in
den
Regenrückhaltebecken
von
unten
das
Eis
angreift.
Dass
es
bei
durchfließenden
Gewässern
zu
Hohlräumen
unter
dem
Eis
kommt.
Oder
dass
Leichtsinnige,
die
einbrechen,
auch
ihre
Retter
in
Lebensgefahr
bringen.
Im
Übrigen,
sagt
Wiethäuper,
"
haben
wir
ja
mit
der
Eishalle
auch
eine
Alternative"
.
Ein
Blick
auf
den
Rubbenbruchsee
und
die
Regenrückhaltebecken
zeigt,
dass
das
Verbot
weitgehend
befolgt
wird.
Gestern
Nachmittag
zeigte
sich
ein
einsamer
Skifahrer
auf
dem
zugefrorenen
See.
Und
ein
Rentner
ließ
seinen
Rauhaardackel
ohne
Skrupel
aufs
Eis.
Dabei
gibt
es
auch
in
Osnabrück
nicht
wenige
Wintersportler,
die
gerade
das
weitläufige
Schlittschuhvergnügen
unter
freiem
Himmel
schätzen.
Ihrem
Anliegen
wurde
jedoch
keine
Aufmerksamkeit
geschenkt,
als
der
Rat
vor
zwei
Jahren
die
neue
Gefahrenabwehrverordnung
verabschiedete.
Bildtext:
Betreten
verboten:
Rauhaardackelhündin
Alice
traute
sich
gestern
auf
das
Eis
des
Rubbenbruchsees.
Zweibeinern
droht
hingegen
ein
Bußgeld
über
35
Euro.
Foto:
Michael
Hehmann
Autor:
rll