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1.
Erscheinungsdatum:
06.01.2009
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Verbraucherzentrale
bietet
eine
Hotline
zum
Energierecht
an.
Überschrift:
"Nicht einschüchtern lassen"
Zwischenüberschrift:
Verbraucherzentrale schaltet Hotline zum Energierecht
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Zurzeit
flattern
vielen
Verbrauchern
Mahnungen,
Anwaltsschreiben
und
Mahnbescheide
ihres
Gasversorgers
ins
Haus.
Alle,
die
Widerspruch
gegen
die
überhöhten
Gaspreise
ihres
Versorgers
eingelegt
und
ihre
Rechnungen
gekürzt
haben,
sollten
sich
nicht
einschüchtern
lassen,
rät
die
Osnabrücker
Verbraucherzentrale.
Kurz
vor
Weihnachten
hat
der
Bundesgerichtshof
erneut
die
Rechte
der
Gassondervertragskunden
gestärkt.
Danach
sind
Preiserhöhungen
ungültig,
soweit
sie
sich
nur
auf
die
Änderung
der
Tarifpreise
beziehen
(BGH-
Urteil
vom
17.
12.
2008,
AZ:
VIII
ZR
274/
06)
.
Die
Preisanpassungsklausel
des
beklagten
Versorgers
wurde
deshalb
für
unwirksam
erklärt.
Nach
Einschätzungen
der
Verbraucherzentrale
versuchen
viele
Versorger,
noch
auf
die
Schnelle
–
bevor
weitere
verbraucherfreundliche
Urteile
kommen
–
Gelder
einzutreiben.
Die
meisten
Gaskunden
in
Niedersachsen
dürften
nach
Auffassung
von
Karin
Goldbeck,
Juristin
bei
der
Verbraucherzentrale
Niedersachsen,
Sondervertragskunden
sein.
Bei
diesen
Verträgen
könne
der
Gasversorger
die
Preise
nur
erhöhen,
wenn
ein
wirksames
Preisanpassungsrecht
vereinbart
wurde
–
das
dürfte
in
den
meisten
Fällen
fehlen.
Die
Abgrenzung
zwischen
Tarif-
und
Sondervertragskunden
ist
teilweise
schwierig.
So
haben
unter
anderem
das
Oberlandesgericht
Oldenburg
und
die
Landgerichte
Hannover
und
Dortmund
diese
Kunden
als
Sondervertragskunden
eingestuft.
Auch
für
die
Tarifkunden
sei
entgegen
vielen
Veröffentlichungen
noch
nicht
alles
verloren.
Der
Versorger
muss
laut
Paragraf
315
BGB
den
Nachweis
der
Billigkeit
der
Erhöhung
bringen.
Weitere
BGH-
Entscheidungen
auch
zur
Abgrenzung
Tarif-
oder
Sondervertragskunde
stehen
zudem
noch
aus.
Die
Verbraucherzentrale
empfiehlt
Gaskunden,
die
gerichtliche
Mahnbescheide
erhalten,
sich
umgehend
beraten
zu
lassen.
Um
seine
Rechte
zu
wahren,
muss
gegen
gerichtliche
Mahnscheide
fristgerecht
Widerspruch
eingelegt
werden.
Zusätzlichen
Rat
und
Hilfe
gibt
es
deshalb
für
betroffene
Gaskunden
bei
der
Hotline
Energierecht
05
11/
1
61
36
29
zum
Normaltarif
ab
6.
Januar
dienstags
zwischen
12
und
13
Uhr.
Eine
Liste
aktueller
Urteile
im
Internet
unter
www.verbraucherzentrale-
niedersachsen.de/
Urteile.