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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Niederlage für Wasserversorger
Zwischenüberschrift:
Gericht stärkt Verbraucher
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Frankfurt/ Main. Im Streit um die Höhe von Wasserpreisen haben die deutschen Versorger eine juristische Schlappe erlitten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied, dass die hessische Landeskartellbehörde bei überhöhten Tarifen der Versorger die Preise senken darf. Das Gericht habe Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, teilte das OLG mit. Die Entscheidung der Richter ist somit nicht rechtskräftig. Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) bezeichnete den Entscheid als " großen Erfolg für die Verbraucher". Bisher können Kartellbehörden nur bei Strom und Gas die Tarife kürzen. Dem Verfahren wird Politcharakter zugeschrieben.
Der Entscheidung des OLG zufolge war es rechtens, dass die Kartellbehörde dem Versorger Enwag aus dem mittelhessischen Wetzlar Preiserhöhungen bis auf weiteres untersagte. Auch sei die Einschätzung der Kartellwächter zutreffend gewesen, dass die Wasserpreise des Unternehmens ab Mitte 2005 " missbräuchlich überhöht" waren. Die Enwag forderte " ungünstigere Preise als gleichartige Versorgungsunternehmen" und habe nicht nachweisen können, dass der Kostenunterschied gerechtfertigt gewesen sei. Der Beschluss des OLG hat zur Folge, dass Enwag die Wasserpreise um bis zu 30 Prozent senken muss.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) befürchtet, dass künftig auch andere Bundesländer rechtlich gegen die Preispolitik von Wasserversorgern vorgehen könnten. " Wenn der BGH die Entscheidung bestätigt, werden auch andere Länder prüfen, ob sie Verfahren gegen Versorger einleiten", sagte eine BDEW-Sprecherin. Preisunterschiede zwischen den Unternehmen seien jedoch " eine ganz normale Sache". Der Aufwand für Wassergewinnung und den Betrieb von Transportnetzen unterscheide sich zwischen den Unternehmen erheblich.
Autor:
AFP


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