User Online: 3 |
Timeout: 23:31Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
19.11.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Gericht
stärkt
Verbraucher
gegen
Wasserversorger.
Überschrift:
Niederlage für Wasserversorger
Zwischenüberschrift:
Gericht stärkt Verbraucher
Artikel:
Originaltext:
Frankfurt/
Main.
Im
Streit
um
die
Höhe
von
Wasserpreisen
haben
die
deutschen
Versorger
eine
juristische
Schlappe
erlitten.
Das
Oberlandesgericht
(OLG)
Frankfurt
entschied,
dass
die
hessische
Landeskartellbehörde
bei
überhöhten
Tarifen
der
Versorger
die
Preise
senken
darf.
Das
Gericht
habe
Beschwerde
beim
Bundesgerichtshof
(BGH)
zugelassen,
teilte
das
OLG
mit.
Die
Entscheidung
der
Richter
ist
somit
nicht
rechtskräftig.
Hessens
Wirtschaftsminister
Alois
Rhiel
(CDU)
bezeichnete
den
Entscheid
als
"
großen
Erfolg
für
die
Verbraucher"
.
Bisher
können
Kartellbehörden
nur
bei
Strom
und
Gas
die
Tarife
kürzen.
Dem
Verfahren
wird
Politcharakter
zugeschrieben.
Der
Entscheidung
des
OLG
zufolge
war
es
rechtens,
dass
die
Kartellbehörde
dem
Versorger
Enwag
aus
dem
mittelhessischen
Wetzlar
Preiserhöhungen
bis
auf
weiteres
untersagte.
Auch
sei
die
Einschätzung
der
Kartellwächter
zutreffend
gewesen,
dass
die
Wasserpreise
des
Unternehmens
ab
Mitte
2005
"
missbräuchlich
überhöht"
waren.
Die
Enwag
forderte
"
ungünstigere
Preise
als
gleichartige
Versorgungsunternehmen"
und
habe
nicht
nachweisen
können,
dass
der
Kostenunterschied
gerechtfertigt
gewesen
sei.
Der
Beschluss
des
OLG
hat
zur
Folge,
dass
Enwag
die
Wasserpreise
um
bis
zu
30
Prozent
senken
muss.
Der
Bundesverband
der
Energie-
und
Wasserwirtschaft
(BDEW)
befürchtet,
dass
künftig
auch
andere
Bundesländer
rechtlich
gegen
die
Preispolitik
von
Wasserversorgern
vorgehen
könnten.
"
Wenn
der
BGH
die
Entscheidung
bestätigt,
werden
auch
andere
Länder
prüfen,
ob
sie
Verfahren
gegen
Versorger
einleiten"
,
sagte
eine
BDEW-
Sprecherin.
Preisunterschiede
zwischen
den
Unternehmen
seien
jedoch
"
eine
ganz
normale
Sache"
.
Der
Aufwand
für
Wassergewinnung
und
den
Betrieb
von
Transportnetzen
unterscheide
sich
zwischen
den
Unternehmen
erheblich.
Autor:
AFP