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1.
Erscheinungsdatum:
22.11.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Stadtwerke
verteidigen
das
XXL-
Abo.
Überschrift:
Keine Schwarzfahrer wider Willen
Zwischenüberschrift:
Stadtwerke verteidigen XXL-Abo
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
geplante
Preiserhöhung
beim
Umwelt-
Abo
für
den
Stadtbus
sorgt
weiter
für
Diskussionsstoff.
Besonders
die
Ankündigung
der
Stadtwerke,
alle
Verträge
ab
1.
Januar
automatisch
auf
das
3,
50
Euro
teurere
Umwelt-
Abo
XXL
umzustellen,
sofern
die
Kunden
nicht
widersprechen,
wird
immer
wieder
kritisiert.
Eine
Leserin
wandte
sich
jetzt
an
unsere
Zeitung
und
wollte
wissen,
ob
dieses
Vorgehen
nicht
möglicherweise
sogar
rechtswidrig
sei.
Denn
schließlich
gelte
der
juristische
Grundsatz
"
Schweigen
ist
keine
Zustimmung"
.
Diese
Regel
aus
dem
Zivilrecht
schützt
Privatleute
vor
unlauteren
Geschäftspraktiken.
Schriebe
ein
Unternehmen
beispielsweise:
"
Sehr
geehrte
Damen
und
Herren,
wir
möchten
Ihnen
gern
eine
Waschmaschine
verkaufen.
Sollten
Sie
sich
nicht
innerhalb
einer
Woche
bei
uns
melden,
gehen
wir
davon
aus,
dass
Sie
damit
einverstanden
sind"
,
dann
kann
der
Empfänger
diesen
Brief
getrost
ignorieren.
Ein
rechtsgültiger
Vertrag
kommt
trotzdem
nicht
zustande.
Gilt
das
nun
auch
für
das
Stadtwerke-
Vorgehen?
Martin
Meyer-
Luu
ist
bei
den
Stadtwerken
für
das
Verkehrsangebot
verantwortlich.
Die
juristische
Interpretation
unserer
Leserin
weist
er
zurück.
Sein
Argument:
Mit
den
Umwelt-
Abo-
Kunden
bestehe
bereits
ein
Vertragsverhältnis.
Teil
der
Vereinbarung
sei
die
Übertragbarkeit
der
Netzkarte,
die
nach
Belieben
an
Familienmitglieder,
Freunde
oder
Nachbarn
weitergegeben
werden
könne.
Dies
sei
künftig
aber
nur
noch
mit
dem
Umwelt-
Abo
XXL
möglich.
Wer
sich
nicht
melde,
für
denändere
sich
also
auch
nichts
–
vom
höheren
Preis
und
einigen
Zusatzleistungen
einmal
abgesehen.
So
werde
auch
niemand
zum
Schwarzfahrer
wider
Willen.
Genau
dieses
Risiko
würde
nach
Ansicht
Meyer-
Luus
nämlich
bestehen,
wenn
die
Abos
nicht
automatisch
auf
das
XXL-
Angebot,
sondern
auf
die
billigere
Basis-
Variante
umgestellt
würden.
Die
Gefahr:
Kunden,
die
die
geänderten
Vertragsbedingungen
nicht
gründlich
genug
lesen,
könnten
ihr
Umwelt-
Abo
wie
bisher
in
gutem
Glauben
ihren
Kindern
mitgeben
–
bis
diese
zum
ersten
Mal
auf
einen
Kontrolleur
treffen
. . .
Außerdem
sei
es
jederzeit
möglich,
zwischen
den
Abo-
Angeboten
hin-
und
herzuwechseln.
Wer
die
Frist
am
30.
November
also
verpasse,
wechsele
eben
einen
Monat
später.
Zudem
hätten
gerade
Singles
in
einer
Kundenbefragung
moniert,
dass
sie
für
die
Übertragbarkeit
des
Tickets
bezahlten,
obwohl
sie
dieses
Angebot
persönlich
gar
nicht
nutzten.
Auch
die
Resonanz
auf
das
9-
Uhr-
Abo,
das
zum
1.
Januar
komplett
abgeschafft
wird,
sei
gering
gewesen:
Gerade
einmal
300
Kunden
hätten
dieses
Angebot
zuletzt
noch
genutzt.
Autor:
ack