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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Keine Schwarzfahrer wider Willen
Zwischenüberschrift:
Stadtwerke verteidigen XXL-Abo
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die geplante Preiserhöhung beim Umwelt-Abo für den Stadtbus sorgt weiter für Diskussionsstoff. Besonders die Ankündigung der Stadtwerke, alle Verträge ab 1. Januar automatisch auf das 3, 50 Euro teurere Umwelt-Abo XXL umzustellen, sofern die Kunden nicht widersprechen, wird immer wieder kritisiert.
Eine Leserin wandte sich jetzt an unsere Zeitung und wollte wissen, ob dieses Vorgehen nicht möglicherweise sogar rechtswidrig sei. Denn schließlich gelte der juristische Grundsatz " Schweigen ist keine Zustimmung".
Diese Regel aus dem Zivilrecht schützt Privatleute vor unlauteren Geschäftspraktiken. Schriebe ein Unternehmen beispielsweise: " Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen gern eine Waschmaschine verkaufen. Sollten Sie sich nicht innerhalb einer Woche bei uns melden, gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind", dann kann der Empfänger diesen Brief getrost ignorieren. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt trotzdem nicht zustande.
Gilt das nun auch für das Stadtwerke-Vorgehen? Martin Meyer-Luu ist bei den Stadtwerken für das Verkehrsangebot verantwortlich. Die juristische Interpretation unserer Leserin weist er zurück. Sein Argument: Mit den Umwelt-Abo-Kunden bestehe bereits ein Vertragsverhältnis.
Teil der Vereinbarung sei die Übertragbarkeit der Netzkarte, die nach Belieben an Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn weitergegeben werden könne. Dies sei künftig aber nur noch mit dem Umwelt-Abo XXL möglich. Wer sich nicht melde, für denändere sich also auch nichts vom höheren Preis und einigen Zusatzleistungen einmal abgesehen.
So werde auch niemand zum Schwarzfahrer wider Willen. Genau dieses Risiko würde nach Ansicht Meyer-Luus nämlich bestehen, wenn die Abos nicht automatisch auf das XXL-Angebot, sondern auf die billigere Basis-Variante umgestellt würden. Die Gefahr: Kunden, die die geänderten Vertragsbedingungen nicht gründlich genug lesen, könnten ihr Umwelt-Abo wie bisher in gutem Glauben ihren Kindern mitgeben bis diese zum ersten Mal auf einen Kontrolleur treffen . . .
Außerdem sei es jederzeit möglich, zwischen den Abo-Angeboten hin- und herzuwechseln. Wer die Frist am 30. November also verpasse, wechsele eben einen Monat später.
Zudem hätten gerade Singles in einer Kundenbefragung moniert, dass sie für die Übertragbarkeit des Tickets bezahlten, obwohl sie dieses Angebot persönlich gar nicht nutzten.
Auch die Resonanz auf das 9-Uhr-Abo, das zum 1. Januar komplett abgeschafft wird, sei gering gewesen: Gerade einmal 300 Kunden hätten dieses Angebot zuletzt noch genutzt.
Autor:
ack


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