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1.
Erscheinungsdatum:
15.08.1865
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Eine
gemeinschaftliche
Sitzung
der
städtischen
Kollegien:
Bürgermeister
Miquel
setzt
sich
für
die
Kanalisierung
aller
städtischen
Straßen
ein
und
zwar
unter
der
finanziellen
Beteiligung
der
Bürger,
denen
diese
Maßnahme
ja
zugute
komme.
Ausführlich
werden
hier
die
einzelnen
Bestimmungen
der
neuen
Sielordnung
dargestellt.
-
Weiterhin
kommen
einzelne
Kanalisierungen
in
der
Altstadt
in
die
Beratungen.
Überschrift:
Städtische Collegien. Oeffentliche Sitzung den 14. August
Artikel:
Originaltext:
1.
Wiederaufnahme
der
Berathung
über
die
Sielordnung
Bürgermeister
Miquel
erinnert
daran,
daß
vor
einem
Jahr
das
Statut
einer
Sielordnung
für
Osnarück
entworfen
und
der
Landdrostei
zur
Genehmigung
vorgelegt
sei.
Früher
seien
die
Siele
bloß
auf
Kosten
der
Kämmereikasse
hergestellt
worden;
da
aber
eine
solche
Einrichtung
den
Anliegern
selbst
unmittelbar
zugute
komme,
so
sei
es
recht
und
billig,
sie
auch
zu
den
Kosten
heranzuziehen,
und
um
dies
zu
können
bedürfe
man
nothwendig
eines
Statuts
in
möglichst
furzer
Frist,
wenigstens
noch
vor
dem
nächsten
Frühling,
mit
welchem
man
mit
den
neuen
Bauten
beginnen
will.
Es
liegt
die
Absicht
zum
Grunde,
zur
Entwässerung
der
ganzen
Stadt,
zur
Entfernung
der
gesundheitswidrigen
Stoffe
und
zur
Vermeidung
schädlicher
Dünste
jeder
selbständigen
Straße
ein
selbständiges
Siel
zu
geben,
und
diese
Anlage
so
viel
als
möglich
zu
beschleunigen.
Bei
der
Landdrostei
ist
das
entworfene
Statut
im
ganzen
nicht
angegriffen,
auch
das
Grundprincip
nicht
misbilligt;
allein
es
sind
einzelne
Ausstellungen
gemacht
worden,
die
eine
nochmalige
Berathung
erforderlich
machen.
Leider
muß
es
von
vornherein
gefragt
werden,
daß
der
Magistrat
sich
nicht
mit
allen
vorliegenden
Ausstellungen
einverstanden
erklären
kann,
und
daß
mithin,
wenn
heute
die
Ansicht
des
Magistrats
von
beiden
Collegien
aboptirt
wird,
der
ganze
Entwurf
an
das
Ministerium
gehen
und
die
königliche
Entscheidung
nahgesucht
werden
muß.
Der
Bürgermeister
theilt
hierhaudie
einzelnen
Paragraphen
mit,
wie
sie
im
städtischen
Entwurfe
lauten,
und
wie
die
Landdrostei
sie
ändern
wissen
will.
§.
1
hat
keine
Veränderung
erfahren.
§.
2
beruht
auf
dem
Princip,
daß
bei
Sielanagen
der
Anlieger
die
halben
Kosten,
Lohnkasse
die
andere
Hölfte
bezahlen
soll.
Den
dabei
zum
Grunde
liegenden
Maßstab
hat
die
Landdrostei
etwas
geändert,
um
dadurch
zu
erreichen,
daß
die
Besitzer
großer
Grundstücke
nicht
vor
denen
der
kleineren
begünstigt,
und
die
Besitzer
großer,
aber
werthloser
Grundstücke
nicht
zu
arg
belastet
werden.
Um
die
Leistung
der
Anlieger
zu
erleichtern,
soll
dieselbe
nicht
in
einer
Capitalzahlung
bestehen,
sondern
in
eine
ablösbare
Rente
verwandelt
werden.
Hierzu
macht
die
Landdrostei
den
Zusatz,
daß
die
Rente
den
Charakter
einer
Gemeindeabgabe
habe,
und
dieser
Zusatz
findet
Billigung,
da
hierdurch
in
Weigerungsfällen
die
Privilegium
des
Fiscus
hat,
und
Eremtionen
nicht
wohl
vorkommen
können.
§.
3
ist
erheblich
verändert.
Es
handelt
sich
dabei
um
das
Eigenthumsrecht
an
die
Kanäle
und
die
Verpflichtigung,
sie
vollständig
rein
zu
erhalten.
Wenn
dieses
nicht
gesichert
werde,
behauptet
der
Bürgermeister,
so
würden
die
neuen
Kanalanlagen
noch
gesundheitsgefährlicher
sein
als
die
alten.
In
§.
6
ist
der
Fall
vorgesehen,
daß
jemand
die
Führung
eines
Siels
durch
den
Grund
und
Boden
seines
Nachbars
beantragen
würde.
Da
die
Landdrostei
hierin
eine
etwas
weitgreifende
Erpropriation
gesehen
und
daher
Streichung
vorgeschlagen
hat,
der
Magistrat
aber
den
Paragraphen
nicht
gern
ganz
entbehren
will;
so
ist
magistratsfertig
eine
andere
Fassung
vorgenommen,
für
welche
demnächst
die
Genehmigung
einzuholen
ist.
Die
§§.
13
bis
17
beziehen
sich
auf
die
Abörter
in
dre
Stadt,
sowohl
die
alten
vorhandenen,
als
die
neu
anzulegenden,
wie
auch
nicht
minder
auf
die
Düngergruben.
Hat
der
Abort
auf
dem
alten
Kanal
gestanden,
undes
ist
ein
neuer
nicht
anders
anzulegen,
als
dadurch,
daß
der
Nachbar
einen
nicht
unerheblichen
Theil
seines
Grundstücks
dazu
hergebe,
so
muß
der
Nachbar,
falls
er
nicht
gutwillig
ist,
zur
Abhülfe
des
Nothstandes
durch
ein
Nothmittel
gezwungen
werden
können.
Landdrostei
sieht
hierin
einen
Eingriff
in
das
Eigenthumsrecht;
allein
der
Magistrat
hält
den
§
für
unentbehrlich,
macht
indessen
den
Zusatz,
daß
dem
Nachbar
für
seinen
abzugebenden
Grund
ein
voller
Ersatz
jedes
in
Geld
zu
schätzenden
Schadensgewährt
werden
müsse.
Das
alte
städtische
Gesetz,
daß
ein
Abort
3
Fuß
von
des
Nachbars
Gründen
entfernt
bleiben
muß,
läßt
sich
ferner
nicht
aufrecht
erhalten;
es
ist
auch
in
der
That
ein
schlecht
angelegter
Abort,
3
Fuß
weit
entfernt,
viel
gefährlicher
als
ein
gut
angelegter
in
2
Fuß
Entfernung.
Die
unterirdische
Entwässerung
soll
nicht
zur
Aufnahme
solcher
fester
Körper
dienen,
die
gefährliche
Miasmen
aushauchen
können,
und
wo
neue
Siele
angelegt
werden,
müssen
die
Aborter
und
Düngergruben
eine
solche
Abänderung
erfahren,
daß
gefährliche
Flüssigkeiten
nicht
in
den
Boden
einsickern
und
den
Kanal
dringen
können.
Hier
ist
das
Landesgesetz
vom
19.
Sept.
1864
heranzuziehen,
welches
in
falchen
Fällen
die
Anwendung
von
Cement
und
gestampften
Thon
sowohl
für
die
Anlage
neuer
als
der
Aufbesserung
alter
Abörter
und
Düngergruben
vorschreibt.
Wo
eine
neue
Sielanlage
gemacht
wird
oder
schon
gemacht
ist,
soll
eine
Reviston
sämtlicher
Abörter
und
Düngergruben
in
der
Nachbarschaft
vorgenommenwerden.
In
§.
18
wird
nur
den
städtischen
Mauerermeistern
das
Recht
zugesprochen,
solche
Anlagen
machen
zu
dürfen.
Dies
wünscht
die
Landdrostei
unter
Berufung
auf
die
Gewerbeordnung
zu
streichen;
allein
der
Magistrat
kann
den
§
nicht
fahren
lassen.
Nach
Beratthung
aller
§§,
von
denen
wir
in
diesem
Referat
nur
die
wichtigsten
berührt
haben,
spricht
der
Bürgermeister
seine
späterhin
noch
genauer
zu
entwickelnde
Idee
über
die
Aufbringung
der
Kosten
aus.
Die
sämtlichen
Kanalanlagen
werden
auf
75-
bis
80.000
..
zu
stehen
kommen,
welche
angeliehen
werden
müssen.
Nach
der
Weise
wie
man
bisher
alljährlich
5000
..
verbaute,
würde
das
Ende
der
Kanalisrrung
noch
volle
15
Jahre
auf
sich
warten
lassen;
der
Bürgermeister
aber
wünscht
die
Sache
so
zu
beschleunigen,
daß
diese
Wohlthat
der
Stadt
schon
in
3
Jahren
zugute
komme.
Die
nähere
Angabe,
auf
welche
Weise
dies
zu
ermöglichen,
wird
noch
Gegenstand
der
Berathung
werden.
Übrigens
sagt
der
Bürgermeister
bei
dieser
und
einer
späteren
Gelegenheit:
Das
Publicum
glaube
daß
Osnabrück
eine
reiche
Stadt
sei;
aber
die
Finanzalge
sei
durchaus
keine
günstige,
und
die
bisherige
Verwaltung
auf
die
Dauer
nicht
fortzusetzen.
In
anderen
Städten
sie
die
Bürgerschaft
tüchtig
herangezogen,
hier
gar
nicht:
und
während
in
den
letzten
50
Jahren
andre
Städte
sich
schuldenfrei
gemacht,
habe
Osnabrück
sich
immer
tiefer
hineingearbeitet.
Dergleichen
zu
sagen,
sei
wahrlich
nicht
angenehm;
aber
er
halte
es
für
seine
Pflicht,
hierin
ganz
offen
zu
sein,
und
nicht
wie
Vogel
Strauß
den
Kopf
in
den
Sand
zu
stecken.
Es
werde
ihm
daher
leiter
obliegen
diesen
Gegenstand
in
einer
andern
Sitzung
durch
umständliche
Erörterung
zur
allgemeinen
Kentnis
zu
bringen.
Der
anwesende
Stadtbaumeister
legt
eine
über
die
ganze
Stadt
sich
erstreckende
Karte
von
dem
vorhandenen
und
noch
anzulegenden
Kanälen
vor,
und
erhölt
vom
Bürgermeister
das
Lob,
daß
dieser
Karisirung
eine
ingentöse
sei.
Die
Sielordnung
in
ihrer
gegenwärtigen
Gestalt
wird
dann
von
beiden
Collegien
angenommen.
2.
Fotsetzung
des
Kanalbaues
in
der
Hafenstraße
bis
zu
St.
Catharinen-
Kirchhofe
Es
wird
beschlossen
den
Steinlageschen
Garten
nicht
zu
berrühren,
sondern
den
Kanal
noch
in
diesem
Herbst
geradezu
auf
das
Bassin
vor
der
Struckmannschen
Mauer
fortzuführe.
Aber
das
kostet,
obgleich
eine
Ersparung
bewirkt
wird,
doch
immer
noch
1083
..
23
..
8
..,
welche
aus
den
laufenden
Geldern
nicht
genommen
werden
können,
da
das
Budget
zu
knapp
bemessen
und
die
für
Kanalbauten
bewilligten
1000
..
bereits
consumiert
sind.
Der
Bürgermeister
sieht
ähnliche
Verlegenheiten
noch
in
diesem
Jahre
heran
kommen,
und
erklärt
es
für
einen
Fehler
ja
für
die
größte
Verschwendung,
wenn
zu
wenig
bewilligt
werde.
Auf
eine
Einwendung
von
Bürgervorsteher
Tiencken,
daß
der
Magistrat
nicht
mehr
als
1000
..
verlagt
habe,
also
die
Bürgervorsteher
ein
Vorwurf
nicht
treffen
könne,
antwortet
der
Bürgermeister,
der
Fehler
sie
dennoch
von
den
Bürgervorstehern
hemacht.
denn
man
müsse
bei
der
Aufstellung
des
Budgets
immer
unvorhergesehene
Fälle
im
Auge
haben,
und
nicht
gerade
so
viel
bewilligen
als
auf
Heller
und
Pfennig
ausgegeben
werden
solle.
Was
nun
die
Aufbringung
der
1083
..
vetreffe,
so
würde
der
Bürgermeister
es
geradezu
für
gewissenlos
halten,
eine
schon
so
belastete
Stadt
durch
Contrahirung
einer
neuen
dauernden
Schuld
abermals
zu
belasten;
er
schlägt
daher
vor,
die
1083
..
23
..
8
..
allerdings
anzuleihen,
sie
aber
nebst
Zinsen
durch
zwei
Wegumlagen
mehr,
die
in
diesem
Jahr
1865
zu
bewilligen
gewesen
wären,
im
Jahre
1866
zu
decken.
Was
die
Bürgerschaft
in
diesem
Jahr
zu
wenig
bezahlt,
müsse
sie
im
nächsten
mehr
aufbringen.
Die
Fortführung
des
Kanalbaues
und
die
Beschaffung
der
Kosten
auf
diese
Weise
wird
bewilligt.
3.
Regulierung
des
Markt-
Hase-
Kanals.
Es
wird
berichtet
der
alte
Kanal
sei
so
verrückt
angelegt,
daß
in
der
Turmstraße
statt
eines
Gefälles
eine
Steigung
von
1
Fuß
in
der
Sohle
befunden
werde,
daher
aber
ein
unausstehlich
pestilenzialischer
Dunst
entstehe,
welcher
die
Gesundheit
der
Anwohner
gefährde.
Eine
Abänderung
noch
in
diesem
Herbst
sei
beschwerlich,
da
mehrere
Häuser
unterfangen
werden
müßten,
und
die
noch
nicht
genau
berechnenden
Kosten
dürften
wenigstens
112
..
betragen;
auch
werde
dieser
Kanal
nur
ein
provisorischer
bleiben,
und
bei
Vollendung
der
neuen
Sielanlagen
hinwegfallen.
Da
aber
die
Cholera
anderswo
sehr
bedenklich
auftrete,
und
man
nicht
wissen
könne,
was
uns
bevorstehe;
so
scheine
es
doch
zweckmäßig,
eine
provisorische
Ausbesserung
vorzunehmen.
Wird
nicht
bewillig.
4.
Die
Anlage
einer
Wasserleitung
nach
dem
Absonderungshause
wird
von
der
Krankenhaus-
Commission
beantragt,
soll
225
..
kosten,
und
wird
bewilligt.
Schließlich
theilt
der
Bürgermeister
eine
Einladung
des
Turnvereins
mit,
der
am
nächsten
Sonnabend
ein
Schauturnen
abhalten
will.
Der
Bürgermeister
bedauert
bei
dieser
Gelegenheit,
daß
die
meisten
Mitglieder
des
Vereins
Fremde
seien,
und
die
geborenen
Osnabrücker
lieber
den
Vergnügungen
nachgingen
als
ihren
Körper
durch
die
heilsamen
Turnübungen
zu
kräftigen.
Autor:
Für die Redaction verantworlich R. Meyer