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1.
Erscheinungsdatum:
20.10.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Betoneinfassungen
auf
dem
Friedhof
sind
nicht
erlaubt.
Überschrift:
Ärger um Beton auf dem Friedhof
Zwischenüberschrift:
Holger Voigt muss die Einfassung am Grab seiner Eltern abbauen
Artikel:
Originaltext:
OSNABRÜCK.
Holger
Voigt
steht
am
Grab
seiner
Eltern
und
ärgert
sich
–
über
die
Stadt.
Es
geht
um
Beton.
Mit
diesem
Material
hatte
er
die
letzte
Ruhestätte
des
Ehepaares
auf
dem
Waldfriedhof
in
der
Dodesheide
eingefasst.
Und
das
missfiel
der
Verwaltung.
Schließlich
lenkte
Holger
Voigt
ein
und
stieg
auf
Granit
um.
Doch
die
Lösung
im
Sinne
der
städtischen
Satzung
bleibt
für
ihn
ein
fauler
Kompromiss.
Beton
oder
nicht
Beton
–
das
war
für
Holger
Voigt
im
vergangenen
Frühjahr
gar
keine
Frage.
Um
die
Erde
auf
dem
Grab
seiner
Eltern
einzudämmen,
fiel
seine
Wahl
auf
die
günstigen
Formteile,
die
Rundhölzern
nachempfunden
waren.
Einige
Monate
später
fand
er
ein
Schild
auf
dem
Grab:
"
Angehörige
bitte
melden."
Das
tat
er.
Bei
der
Verwaltung
machte
Holger
Voigt
Bekanntschaft
mit
der
städtischen
Friedhofssatzung.
Dort
heißt
es,
dass
Gräber
nur
mit
Naturmaterialien
eingefasst
werden
dürfen.
Das
sind
zum
Beispiel
Granitsteine
und
Marmor,
Bronze
und
Kupfer,
Holz
und
Ton.
Auch
Schmiedeeisen
ist
erlaubt.
Dass
Beton
nicht
erwünscht
ist,
ergab
für
Holger
Voigt
keinen
Sinn.
Deshalb
schrieb
er
Briefe
an
die
Verwaltung
und
traf
sich
mit
deren
Vertretern
zu
einem
Ortstermin.
Doch
Verhandlungen
liefen
ins
Leere,
und
Holger
Voigt
sollte
die
Betonteile
entfernen.
Erst
kurz
bevor
die
dritte
Frist
verstrich,
kaufte
er
Granit
für
das
Grab
seiner
Eltern.
"
Ich
wollte
die
Sache
nicht
eskalieren
lassen."
So
ist
er
einer
Bußgelddrohung
aus
dem
Weg
gegangen.
Nach
wie
vor
ist
er
überzeugt
von
seiner
Idee
mit
dem
Beton.
Dieses
Material
ist
für
Holger
Voigt
"
eine
preiswerte
Alternative"
.
Was
ihn
aufregt,
ist,
"
dass
die
Stadt
selber
Betonsteine
für
die
Wege
und
für
die
Trittplatten
zwischen
den
Gräbern
verwendet,
nur
die
Bürger
dürfen
das
nicht"
.
Und
noch
etwas
wurmt
ihn:
In
einem
anderen
Teil
des
Friedhofs
gelten
die
Regeln
für
Grabeinfassungen
nicht.
Die
Hinterbliebenen
etwa
von
Muslimen
oder
Roma
und
Sinti
dürfen
Beton
verwenden.
Für
Holger
Voigt
ist
das
ein
Indiz
dafür,
dass
die
Stadt
"
zweierlei
Maß"
anwendet.
All
das
sieht
die
Verwaltung
anders.
Der
Leiter
des
städtischen
Eigenbetriebes
Grünflächen
und
Friedhöfe,
Axel
Raue,
verteidigt
die
Satzung.
Er
erläutert,
dass
vor
2006
in
Osnabrück
gar
keine
Grabeinfassungen
erlaubt
waren.
"
Dass
es
sie
überhaupt
geben
darf,
ist
schon
ein
Entgegenkommen."
Warum
ausgerechnet
Beton
verboten
ist,
beschreibt
Axel
Raue
so:
"
Wie
ginge
es
dann
weiter?
Mit
Einfärbungen?
Mit
Beton
als
Grabplatte?
Wir
wollen
verhindern,
dass
es
ausufert
und
unwürdig
wird."
Stadtbaurat
Wolfgang
Griesert
sieht
ebenfalls
keinen
Anlass,
die
Satzung
zu
ändern.
"
Ziehen
wir
die
Grenzen
anders,
werden
auch
die
wieder
infrage
gestellt."
Die
bestehenden
Regeln
seien
klar
und
nachvollziehbar.
Dass
die
Stadt
auf
den
Wegen
Betonpflaster
verwendet,
beißt
sich
für
ihn
nicht
mit
den
vorgeschriebenen
Naturmaterialien
auf
den
Grabstellen:
"
Die
Wege
sind
etwas
anderes
als
die
Gräber,
um
deren
Charakter
es
hier
geht."
Um
eine
"
gewachsene
Bestattungskultur"
geht
es
Wolfgang
Griesert
auch
bei
den
Arealen
der
Friedhöfe,
die
ohne
Regeln
über
Grabeinfassungen
auskommen.
Der
Sonderstatus
"
außer
Ordnung"
erlaubt
es
Muslimen,
Roma
und
Sinti,
ihren
Traditionen
zu
folgen.
Axel
Raue
weist
darauf
hin,
dass
dies
keine
isolierten
Bereiche
sind:
"
Jeder
kann
sich
dort
bestatten
lassen."
Holger
Voigt
bleibt
bei
seiner
Kritik
an
der
Friedhofsordnung,
und
er
bleibt
bei
seiner
Forderung:
"
Grabeinfassungen
aus
Beton
müssen
erlaubt
sein."
Und
was
macht
er
jetzt
mit
seinen
Formteilen
von
der
letzten
Ruhestädte
seiner
Eltern?
"
Die
werde
ich
bei
mir
im
Garten
verwenden.
Bildtext:
"
Ein
Bußgeld
wollte
er
nicht
riskieren.
Deshalb
hat
Holger
Voigt
die
Betoneinfassung
am
Grab
seiner
Eltern
abgebaut
und
stattdessen
Granit
verlegt.
Foto:
Michael
Hehemann
Autor:
jweb