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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Ärger um Beton auf dem Friedhof
Zwischenüberschrift:
Holger Voigt muss die Einfassung am Grab seiner Eltern abbauen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
OSNABRÜCK. Holger Voigt steht am Grab seiner Eltern und ärgert sich über die Stadt. Es geht um Beton. Mit diesem Material hatte er die letzte Ruhestätte des Ehepaares auf dem Waldfriedhof in der Dodesheide eingefasst. Und das missfiel der Verwaltung. Schließlich lenkte Holger Voigt ein und stieg auf Granit um. Doch die Lösung im Sinne der städtischen Satzung bleibt für ihn ein fauler Kompromiss.
Beton oder nicht Beton das war für Holger Voigt im vergangenen Frühjahr gar keine Frage. Um die Erde auf dem Grab seiner Eltern einzudämmen, fiel seine Wahl auf die günstigen Formteile, die Rundhölzern nachempfunden waren. Einige Monate später fand er ein Schild auf dem Grab: " Angehörige bitte melden." Das tat er.
Bei der Verwaltung machte Holger Voigt Bekanntschaft mit der städtischen Friedhofssatzung. Dort heißt es, dass Gräber nur mit Naturmaterialien eingefasst werden dürfen. Das sind zum Beispiel Granitsteine und Marmor, Bronze und Kupfer, Holz und Ton. Auch Schmiedeeisen ist erlaubt.
Dass Beton nicht erwünscht ist, ergab für Holger Voigt keinen Sinn. Deshalb schrieb er Briefe an die Verwaltung und traf sich mit deren Vertretern zu einem Ortstermin. Doch Verhandlungen liefen ins Leere, und Holger Voigt sollte die Betonteile entfernen. Erst kurz bevor die dritte Frist verstrich, kaufte er Granit für das Grab seiner Eltern. " Ich wollte die Sache nicht eskalieren lassen." So ist er einer Bußgelddrohung aus dem Weg gegangen.
Nach wie vor ist er überzeugt von seiner Idee mit dem Beton. Dieses Material ist für Holger Voigt " eine preiswerte Alternative". Was ihn aufregt, ist, " dass die Stadt selber Betonsteine für die Wege und für die Trittplatten zwischen den Gräbern verwendet, nur die Bürger dürfen das nicht".
Und noch etwas wurmt ihn: In einem anderen Teil des Friedhofs gelten die Regeln für Grabeinfassungen nicht. Die Hinterbliebenen etwa von Muslimen oder Roma und Sinti dürfen Beton verwenden. Für Holger Voigt ist das ein Indiz dafür, dass die Stadt " zweierlei Maß" anwendet.
All das sieht die Verwaltung anders. Der Leiter des städtischen Eigenbetriebes Grünflächen und Friedhöfe, Axel Raue, verteidigt die Satzung. Er erläutert, dass vor 2006 in Osnabrück gar keine Grabeinfassungen erlaubt waren. " Dass es sie überhaupt geben darf, ist schon ein Entgegenkommen." Warum ausgerechnet Beton verboten ist, beschreibt Axel Raue so: " Wie ginge es dann weiter? Mit Einfärbungen? Mit Beton als Grabplatte? Wir wollen verhindern, dass es ausufert und unwürdig wird."
Stadtbaurat Wolfgang Griesert sieht ebenfalls keinen Anlass, die Satzung zu ändern. " Ziehen wir die Grenzen anders, werden auch die wieder infrage gestellt." Die bestehenden Regeln seien klar und nachvollziehbar. Dass die Stadt auf den Wegen Betonpflaster verwendet, beißt sich für ihn nicht mit den vorgeschriebenen Naturmaterialien auf den Grabstellen: " Die Wege sind etwas anderes als die Gräber, um deren Charakter es hier geht."
Um eine " gewachsene Bestattungskultur" geht es Wolfgang Griesert auch bei den Arealen der Friedhöfe, die ohne Regeln über Grabeinfassungen auskommen. Der Sonderstatus " außer Ordnung" erlaubt es Muslimen, Roma und Sinti, ihren Traditionen zu folgen. Axel Raue weist darauf hin, dass dies keine isolierten Bereiche sind: " Jeder kann sich dort bestatten lassen."
Holger Voigt bleibt bei seiner Kritik an der Friedhofsordnung, und er bleibt bei seiner Forderung: " Grabeinfassungen aus Beton müssen erlaubt sein." Und was macht er jetzt mit seinen Formteilen von der letzten Ruhestädte seiner Eltern? " Die werde ich bei mir im Garten verwenden.

Bildtext: " Ein Bußgeld wollte er nicht riskieren. Deshalb hat Holger Voigt die Betoneinfassung am Grab seiner Eltern abgebaut und stattdessen Granit verlegt. Foto: Michael Hehemann
Autor:
jweb


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