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1.
Erscheinungsdatum:
17.10.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Maßregelvollzug
in
privaten
Händen
wird
vom
Gericht
geprüft.
Überschrift:
Ab
heute geht es um die Zukunft des Ameos Klinikums
Zwischenüberschrift:
Gericht prüft Privatisierung der Landeskrankenhäuser
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Muss
die
Privatisierung
des
Osnabrücker
Ameos
Klinikums
und
früheren
Landeskrankenhauses
rückgängig
gemacht
werden?
Diese
Frage
prüft
ab
heute
der
Staatsgerichtshof.
Rund
ein
Jahr
nach
der
Privatisierung
der
niedersächsischen
Landeskrankenhäuser
kommen
die
beiden
Gesetze,
die
dies
ermöglicht
haben,
auf
den
verfassungsrechtlichen
Prüfstand.
Heute
beginnt
die
mündliche
Verhandlung
vor
dem
niedersächsischen
Staatsgerichtshof
in
Bückeburg
über
ein
Normenkontrollverfahren,
das
die
Landtagsfraktionen
von
SPD
und
Grünen
beantragt
haben.
Nach
ihrer
Ansicht
sind
wesentliche
Änderungen
des
niedersächsischen
Maßregelvollzugs-
und
Psychiatriegesetzes
verfassungswidrig.
Bis
auf
zwei
Ausnahmen
befinden
sich
alle
früheren
niedersächsischen
Landeskrankenhäuser
jetzt
in
privater
Trägerschaft:
Göttingen
und
Tiefenbrunn
werden
von
den
Asklepios
Kliniken
betrieben,
Hildesheim
und
Osnabrück
von
der
Ameos
Krankenhausgesellschaft,
Königslutter
von
der
Arbeiterwohlfahrt,
Lüneburg
von
der
Stadt
Lüneburg
und
Wehnen
vom
Psychiatrieverbund
Oldenburger
Land.
In
dem
Normenkontrollverfahren
geht
es
vor
allem
um
die
Frage,
ob
der
Staat
hoheitliches
Handeln
an
Private
übertragen
kann.
Sowohl
der
strafrichterlich
angeordnete
Maßregelvollzug
für
psychisch
kranke
Straftäter
als
auch
die
richterlich
angeordnete
Unterbringung
in
einem
psychiatrischen
Krankenhaus
bedeuten
eine
zwangsweise
Freiheitsentziehung.
Einschränkungen
von
Grundrechten
unterliegen
jedoch
dem
Gewalt-
und
Strafmonopol
des
Staates.
Der
Staatsgerichtshof
muss
prüfen,
ob
es
zulässig
ist,
hoheitliche
Aufgaben
wie
den
Maßregelvollzug
an
Private
zu
übertragen.
Das
Problem
stellt
sich
vor
allem
deshalb,
weil
auch
in
den
privatisierten
Einrichtungen
psychisch
kranke
Straftäter
untergebracht
sind.
Die
gesetzlichen
Regelungen
hierzu
sehen
vor,
dass
dort
auch
weiter
Landesbedienstete
tätig
sind,
die
bei
entsprechenden
Notfällen
Weisungsrecht
gegenüber
dem
Personal
des
privaten
Trägers
haben.
Für
den
Fall,
dass
die
Gesetzesänderungen
als
verfassungswidrig
eingestuft
werden,
sehen
die
Privatisierungsverträge
die
Rückübertragung
des
Maßregelvollzugs
an
das
Land
vor.
Autor:
prin