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1.
Erscheinungsdatum:
16.10.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Osnabrücker
Wirt
gewinnt
vor
Gericht
gegen
Nichtraucherklage.
Überschrift:
Raucher-Wirt gewinnt vor Gericht
Zwischenüberschrift:
Osnabrücks erster Gastwirt wehrt sich erfolgreich gegen Bußgeldbescheid
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Sein
Ärger
ist
immer
noch
nicht
verraucht:
Weil
sich
Peter
Espey
nicht
an
das
Rauchverbot
gehalten
haben
soll,
stand
er
jetzt
als
Osnabrücks
erster
Gastwirt
vor
dem
Amtsgericht
–
und
muss
doch
kein
Bußgeld
zahlen.
Gewinner
sind
eigentlich
glückliche
Menschen.
Peter
Espey
ist
ein
Gewinner.
Einen
Bußgeldbescheid
über
175
Euro
gegen
ihn
muss
die
Stadt
zurückziehen.
So
richtig
glücklich
ist
er
aber
trotzdem
nicht.
Der
Ärger
in
seiner
Stimme
ist
unüberhörbar.
Espey
ist
sauer
über
eine
Anzeige.
Angefangen
hatte
alles
in
einer
warmen
Sommernacht
im
Juni.
Der
Inhaber
der
Kneipe
"
Neumarkt
Mühle"
hatte
schon
Feierabend
gemacht,
aber
wegen
der
heißen
Sommernacht
die
Tür
seiner
Gastwirtschaft
noch
aufgelassen.
Das
sahen
gegen
1.30
Uhr
ein
paar
alte
Freunde
des
Wirts
–
und
traten
ein.
"
Ich
lade
euch
noch
zu
einem
Glas
Bier
ein"
,
eröffnete
Espey
die
private
Feierabend-
Runde
mit
seinen
Kegel-
Freunden.
"
In
diesem
Kreis
wurde
dann
auch
geraucht"
,
erinnert
sich
der
Gastwirt.
Und
er
räumt
ein:
"
War
saßen
dabei
im
Nichtraucherraum
der
Kneipe."
Später
betrat
noch
ein
Gast
den
Schankraum
und
bat
um
ein
Bier.
Wie
sich
später
herausstellte,
handelte
es
sich
bei
dem
späten
Gast
um
einen
Polizisten,
der
sich
in
dieser
Nacht
nicht
im
Dienst
befand.
"
Obwohl
wir
schon
Feierabend
hatten,
habe
ich
ihm
das
Bier
gegeben."
Irgendwann
verließ
der
Polizist
dann
die
Gastwirtschaft,
ohne
die
Raucherei
zu
kommentieren.
"
Er
hat
sich
mit
keinem
Wort
beschwert"
,
erinnert
sich
Espey.
Tage
vergingen,
nichts
passierte.
Dann
bekam
Peter
Espey
unerfreuliche
Post
vom
städtischen
Ordnungsamt:
Ein
Bußgeldbescheid
über
175
Euro.
Weil
im
Nichtraucherraum
seiner
Kneipe
geraucht
wurde.
Der
Polizist,
der
noch
als
später
Gast
in
seine
Kneipe
gekommen
war
und
ein
letztes
Bier
trank,
hatte
ihn
angezeigt.
Und
seine
Anzeige
damit
begründet,
dass
er
durch
die
Raucher
"
in
seiner
Gesundheit
beeinträchtigt"
gewesen
sei.
Peter
Espey
war
wütend,
sah
sich
zu
Unrecht
beschuldigt
und
legte
Widerspruch
ein.
In
dieser
Woche
kam
es
schließlich
zum
Termin
vor
dem
Amtsgericht.
Das
Ergebnis:
Peter
Espey
muss
nicht
zahlen.
Der
Richter
konnte
einfach
nicht
mehr
zweifelsfrei
klären,
ob
die
Kneipe
schon
geschlossen
war,
wie
der
Wirt
behauptet.
Oder
ob
die
Kneipe
noch
offen
war,
wie
es
der
Polizist
aussagte.
Die
offenen
Türen
allein
seien
in
einer
warmen
Sommernacht
jedenfalls
kein
Zeichen
einer
geöffneten
Wirtschaft,
entschied
das
Gericht.
Kurzum:
Ein
Verstoß
gegen
das
Nichtraucherschutz-
Gesetz
konnte
dem
Gastronomen
nicht
nachgewiesen
werden.
Bildtext:
Verraucht
ist
der
Ärger
bei
Peter
Espey
noch
nicht.
Ein
Gast
hatte
ihn
wegen
des
Verstoßes
gegen
das
Nichtraucherschutz-
Gesetz
angezeigt.
Foto:
Gert
Westdörp
Autor:
Stefan Prinz