User Online: 1 | Timeout: 08:46Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Nicht korrekt informiert?
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
" Wenn die neuesten Informationen zum Thema R & R Icecream aus dem Artikel stimmen, dann ist zu vermuten, dass die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung nicht umfassend beziehungsweise falsch informiert worden sind.
Die anfänglichen Aussagen von R & R Icecream waren, bis zu 100 Mio. Euro zu investieren und bis zu 100 Arbeitplätze zu schaffen. Untergrenzen wurden nicht genannt. Welcher Betrag wird denn mindestens investiert? Wie viele Arbeitsplätze werden denn mindestens geschaffen? Mit welcher Gewerbesteuermehreinnahme ist denn für die Stadt Osnabrück zu rechnen?
Es ist ferner zu vermuten, dass die zunächst geforderten 42 Meter Höhe auf einer 10 000-Quadratmeter-Fläche bewusst übertrieben worden sind, damit man sich hinterher auf 25 bis 29 Meter Höhe und 6000 Quadratmeter Fläche einigt, offiziell natürlich in langwierigen Verhandlungen.
Wenn jetzt eine ausländische Spedition das Hochregallager bauen möchte, dann wurde die Stadtverwaltung zumindest mit der Investitionsaussage nicht korrekt informiert.
Im Zuge einer wirtschaftlich optimalen Nutzung würde das Lager nicht nur für den Saisonbetrieb der Firma R & R Icecream, sondern von weiteren Firmen genutzt werden. Alternative Nutzungsmöglichkeiten, die sowohl Arbeitsplätze sichern als auch harmonisch in das Gesamterscheinungsbild passen würden, wurden von der Stadtverwaltung bereits bei einer Voranfrage abgewiesen, so dass wiederum davon auszugehen ist, dass im Vorfeld Absprachen getroffen worden sind.
Als direkte Anlieger sind wir bisher in keinster Weise mit in die Planungen eingezogen worden. Wenn eine Änderung des Bebauungsplanes ansteht, dann wäre doch sicherlich auch eine zeitnahe Information der Betroffenen zu empfehlen, bevor gegebenenfalls die Verwaltungsgerichte entscheiden."
Autor:
Burkhard Quermann


Anfang der Liste Ende der Liste